Tuckermann, Peter: Lutherische JubelJahrs Predigt. Wolfenbüttel, 1617.pfaffen vberhand genommen / aber es ist im geringsten nicht daran zuzweiffeln / GOTT habe jhm noch viel tausent Seelen fürbehalten / vnd erlöset / alß die kleine Kinder / die im namen der heiligen Dreyfaltigkeit Getaufft / vnd darauff gestorben seyn / auch vnter den Gelehrten viele / die des Pabßthumbs Irrthumb gestrafft vnd darwieder sein gewesen / vnd die einfeltigen Leyen / die aus den Zehen Geboten jhre Sünde erkant vnd Buß gethan / auß dem Christlichen Glauben CHristum erkant / vnd jhr vertrawen auff jhn gesetzt / vnd jhr gebet zu dem warhafftigen GOtt gerichtet haben / wie man dann die gewisse nachrichtung hat / daß auch Hertzoge von Braunschweig in jhrem letzten im Pabßthumb bekant / sie wehren arme Sünder / vnd wolten auff das thewre Verdienst JESV Christi sterben. Solche vnsere Vorfahren können vnd sollen wir auch zwar nicht verdammen / aber aus obgemelten Irrthumen ist gleichwol abzunemen / daß freylig vnsere Vorfahren gegen vns zurechnen in einem elenden vnd vnseligen Stande / eins des blinden Heydenthumbs / vnd folgents des jrrigen Pabßthumbs halben gewesen seyn. Diß dienet vns nu anfenglich darzu / daß wir sehen vnd erkennen / wir haben gnugsamb vrsach / nach dem außgeschriebenen Fürstlichen Befehl / öffentlich auff allen Cantzeln / GOtt von grund des Hertzens zu dancken / denn wer solchen vnseligen elenden Stand vnser Vorfahren / darvon wir gantz gnedig erlöset / pfaffen vberhand genommen / aber es ist im geringsten nicht daran zuzweiffeln / GOTT habe jhm noch viel tausent Seelen fürbehalten / vnd erlöset / alß die kleine Kinder / die im namen der heiligen Dreyfaltigkeit Getaufft / vnd darauff gestorben seyn / auch vnter den Gelehrten viele / die des Pabßthumbs Irrthumb gestrafft vnd darwieder sein gewesen / vnd die einfeltigen Leyen / die aus den Zehen Geboten jhre Sünde erkant vnd Buß gethan / auß dem Christlichen Glauben CHristum erkant / vnd jhr vertrawen auff jhn gesetzt / vnd jhr gebet zu dem warhafftigen GOtt gerichtet haben / wie man dann die gewisse nachrichtung hat / daß auch Hertzoge von Braunschweig in jhrem letzten im Pabßthumb bekant / sie wehren arme Sünder / vnd wolten auff das thewre Verdienst JESV Christi sterben. Solche vnsere Vorfahren können vnd sollen wir auch zwar nicht verdammen / aber aus obgemelten Irrthumen ist gleichwol abzunemen / daß freylig vnsere Vorfahren gegen vns zurechnen in einem elenden vnd vnseligen Stande / eins des blinden Heydenthumbs / vñ folgẽts des jrrigen Pabßthumbs halben gewesen seyn. Diß dienet vns nu anfenglich darzu / daß wir sehen vnd erkeñen / wir haben gnugsamb vrsach / nach dem außgeschriebenen Fürstlichen Befehl / öffentlich auff allen Cantzeln / GOtt von grund des Hertzens zu dancken / deñ wer solchen vnseligen elenden Stand vnser Vorfahren / darvon wir gantz gnedig erlöset / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0013"/> pfaffen vberhand genommen / aber es ist im geringsten nicht daran zuzweiffeln / GOTT habe jhm noch viel tausent Seelen fürbehalten / vnd erlöset / alß die kleine Kinder / die im namen der heiligen Dreyfaltigkeit Getaufft / vnd darauff gestorben seyn / auch vnter den Gelehrten viele / die des Pabßthumbs Irrthumb gestrafft vnd darwieder sein gewesen / vnd die einfeltigen Leyen / die aus den Zehen Geboten jhre Sünde erkant vnd Buß gethan / auß dem Christlichen Glauben CHristum erkant / vnd jhr vertrawen auff jhn gesetzt / vnd jhr gebet zu dem warhafftigen GOtt gerichtet haben / wie man dann die gewisse nachrichtung hat / daß auch Hertzoge von Braunschweig in jhrem letzten im Pabßthumb bekant / sie wehren arme Sünder / vnd wolten auff das thewre Verdienst JESV Christi sterben. Solche vnsere Vorfahren können vnd sollen wir auch zwar nicht verdammen / aber aus obgemelten Irrthumen ist gleichwol abzunemen / daß freylig vnsere Vorfahren gegen vns zurechnen in einem elenden vnd vnseligen Stande / eins des blinden Heydenthumbs / vñ folgẽts des jrrigen Pabßthumbs halben gewesen seyn.</p> <p>Diß dienet vns nu anfenglich darzu / daß wir sehen vnd erkeñen / wir haben gnugsamb vrsach / nach dem außgeschriebenen Fürstlichen Befehl / öffentlich auff allen Cantzeln / GOtt von grund des Hertzens zu dancken / deñ wer solchen vnseligen elenden Stand vnser Vorfahren / darvon wir gantz gnedig erlöset / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0013]
pfaffen vberhand genommen / aber es ist im geringsten nicht daran zuzweiffeln / GOTT habe jhm noch viel tausent Seelen fürbehalten / vnd erlöset / alß die kleine Kinder / die im namen der heiligen Dreyfaltigkeit Getaufft / vnd darauff gestorben seyn / auch vnter den Gelehrten viele / die des Pabßthumbs Irrthumb gestrafft vnd darwieder sein gewesen / vnd die einfeltigen Leyen / die aus den Zehen Geboten jhre Sünde erkant vnd Buß gethan / auß dem Christlichen Glauben CHristum erkant / vnd jhr vertrawen auff jhn gesetzt / vnd jhr gebet zu dem warhafftigen GOtt gerichtet haben / wie man dann die gewisse nachrichtung hat / daß auch Hertzoge von Braunschweig in jhrem letzten im Pabßthumb bekant / sie wehren arme Sünder / vnd wolten auff das thewre Verdienst JESV Christi sterben. Solche vnsere Vorfahren können vnd sollen wir auch zwar nicht verdammen / aber aus obgemelten Irrthumen ist gleichwol abzunemen / daß freylig vnsere Vorfahren gegen vns zurechnen in einem elenden vnd vnseligen Stande / eins des blinden Heydenthumbs / vñ folgẽts des jrrigen Pabßthumbs halben gewesen seyn.
Diß dienet vns nu anfenglich darzu / daß wir sehen vnd erkeñen / wir haben gnugsamb vrsach / nach dem außgeschriebenen Fürstlichen Befehl / öffentlich auff allen Cantzeln / GOtt von grund des Hertzens zu dancken / deñ wer solchen vnseligen elenden Stand vnser Vorfahren / darvon wir gantz gnedig erlöset /
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Zitationshilfe: | Tuckermann, Peter: Lutherische JubelJahrs Predigt. Wolfenbüttel, 1617, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_lutherische_1617/13>, abgerufen am 16.02.2025. |