Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616.

Bild:
<< vorherige Seite

berkeitstand seyn / folgen: doch sol bey solchen ernst vnd strenge bescheidenheit / klugheit vnd fürsichtigkeitseyn / auff das sie ohn der andern verderben straffen / wie dasselbe David hat wissen in acht zu nemen bey seinem Häupzman Joab / der that zween böse Tück vnd erwürget Verrähterisch zween fromme Häupt männer / damit er zweymal den tadt (Lutherus ibidem) redlich verdienet hatte / noch tödtet er jhn nicht bey seinem leben / sondern befahl es seinem Sohn Salomon / ohn zweiffel darumb / das ers nicht köndte ohne grossen schaden vnd Rumor thun.

Also muß auch Oberkeit die bösen Straffen / das sie nicht ein Leffel auff hebe vnd zutrete eine Schüssel / vnnd bring vmb eines scheddels willen Land vnd Leut in noth / vnd mache das Land voll Witwen vnnd Waysen: Sondern muß sich richten nach dem Sprichwort / qui nescit dissimulare, nescit im perare, wer nicht kan durch die Finger sehen / kan nicht regieren: Saul da er erstzum Regiment kam / vnd noch from war / wuste er durch die Finger zusehen / denn da er verachtet ward / vnd ohn auffruhr vnd verderben der Vnschüldigen die Verächter nicht straffen könte / thet er als hörete ers nicht / welches jhm zum Ruhm vnd Ehren angezogen wird / Sam. 10. So stillete der mächtige Helt Gideon mit guten Worten / die Männer von Ephraim die sich hefftiglich mit jhm zanckten / vnd verhütete groß Vnglück / welchs manchen vnschüldigen getroffen würde haben / wenn er flugs mit dem Schwerdt drein geschlagen. Derwegen Oberkeit oder Fürsten vnd Herren an diesem ort jr Ampt mit fleiß haben in acht zu nemen / dz sie sich gegen die Vbelthäter mit bescheidenen ernst vnd strenge erzeigen.

Wenn nu Oberkeit oder Fürsten erweneter moß jhrem Ampt nachsetzen / so ist kein zweiffel / es werde auff jhrer seiten an der lieben Einigkeit nicht mangeln / vnd solte ja Vneinigkeit entstehen vnd von andern erwecket werden / können sie ein frölich gut gewissen haben / das sie darzu keine vrsach gegehen. Machen sie es aber

berkeitstand seyn / folgen: doch sol bey solchen ernst vnd strenge bescheidenheit / klugheit vnd fürsichtigkeitseyn / auff das sie ohn der andern verderben straffen / wie dasselbe David hat wissen in acht zu nemen bey seinem Häupzman Joab / der that zween böse Tück vnd erwürget Verrähterisch zween fromme Häupt männer / damit er zweymal den tadt (Lutherus ibidem) redlich verdienet hatte / noch tödtet er jhn nicht bey seinem leben / sondern befahl es seinem Sohn Salomon / ohn zweiffel darumb / das ers nicht köndte ohne grossen schaden vnd Rumor thun.

Also muß auch Oberkeit die bösen Straffen / das sie nicht ein Leffel auff hebe vnd zutrete eine Schüssel / vnnd bring vmb eines scheddels willen Land vnd Leut in noth / vnd mache das Land voll Witwen vnnd Waysen: Sondern muß sich richten nach dem Sprichwort / qui nescit dissimulare, nescit im perare, wer nicht kan durch die Finger sehen / kan nicht regieren: Saul da er erstzum Regiment kam / vnd noch from war / wuste er durch die Finger zusehen / denn da er verachtet ward / vnd ohn auffruhr vnd verderben der Vnschüldigen die Verächter nicht straffen könte / thet er als hörete ers nicht / welches jhm zum Ruhm vnd Ehren angezogen wird / Sam. 10. So stillete der mächtige Helt Gideon mit guten Worten / die Männer von Ephraim die sich hefftiglich mit jhm zanckten / vnd verhütete groß Vnglück / welchs manchen vnschüldigen getroffen würde haben / wenn er flugs mit dem Schwerdt drein geschlagen. Derwegen Oberkeit oder Fürsten vnd Herren an diesem ort jr Ampt mit fleiß haben in acht zu nemen / dz sie sich gegen die Vbelthäter mit bescheidenen ernst vnd strenge erzeigen.

Wenn nu Oberkeit oder Fürsten erweneter moß jhrem Ampt nachsetzen / so ist kein zweiffel / es werde auff jhrer seiten an der lieben Einigkeit nicht mangeln / vnd solte ja Vneinigkeit entstehen vnd von andern erwecket werden / können sie ein frölich gut gewissen haben / das sie darzu keine vrsach gegehen. Machen sie es aber

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0026"/>
berkeitstand seyn / folgen: doch sol bey solchen
                     ernst vnd strenge bescheidenheit / klugheit vnd fürsichtigkeitseyn / auff das
                     sie ohn der andern verderben straffen / wie dasselbe David hat wissen in acht zu
                     nemen bey seinem Häupzman Joab / der that zween böse Tück vnd erwürget
                     Verrähterisch zween fromme Häupt männer / damit er zweymal den tadt (Lutherus
                     ibidem) redlich verdienet hatte / noch tödtet er jhn nicht bey seinem leben /
                     sondern befahl es seinem Sohn Salomon / ohn zweiffel darumb / das ers nicht
                     köndte ohne grossen schaden vnd Rumor thun.</p>
        <p>Also muß auch Oberkeit die bösen Straffen / das sie nicht ein Leffel auff hebe
                     vnd zutrete eine Schüssel / vnnd bring vmb eines scheddels willen Land vnd Leut
                     in noth / vnd mache das Land voll Witwen vnnd Waysen: Sondern muß sich richten
                     nach dem Sprichwort / qui nescit dissimulare, nescit im perare, wer nicht kan
                     durch die Finger sehen / kan nicht regieren: Saul da er erstzum Regiment kam /
                     vnd noch from war / wuste er durch die Finger zusehen / denn da er verachtet
                     ward / vnd ohn auffruhr vnd verderben der Vnschüldigen die Verächter nicht
                     straffen könte / thet er als hörete ers nicht / welches jhm zum Ruhm vnd Ehren
                     angezogen wird / Sam. 10. So stillete der mächtige Helt Gideon mit guten Worten
                     / die Männer von Ephraim die sich hefftiglich mit jhm zanckten / vnd verhütete
                     groß Vnglück / welchs manchen vnschüldigen getroffen würde haben / wenn er flugs
                     mit dem Schwerdt drein geschlagen. Derwegen Oberkeit oder Fürsten vnd Herren an
                     diesem ort jr Ampt mit fleiß haben in acht zu nemen / dz sie sich gegen die
                     Vbelthäter mit bescheidenen ernst vnd strenge erzeigen.</p>
        <p>Wenn nu Oberkeit oder Fürsten erweneter moß jhrem Ampt nachsetzen / so ist kein
                     zweiffel / es werde auff jhrer seiten an der lieben Einigkeit nicht mangeln /
                     vnd solte ja Vneinigkeit entstehen vnd von andern erwecket werden / können sie
                     ein frölich gut gewissen haben / das sie darzu keine vrsach gegehen. Machen sie
                     es aber
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0026] berkeitstand seyn / folgen: doch sol bey solchen ernst vnd strenge bescheidenheit / klugheit vnd fürsichtigkeitseyn / auff das sie ohn der andern verderben straffen / wie dasselbe David hat wissen in acht zu nemen bey seinem Häupzman Joab / der that zween böse Tück vnd erwürget Verrähterisch zween fromme Häupt männer / damit er zweymal den tadt (Lutherus ibidem) redlich verdienet hatte / noch tödtet er jhn nicht bey seinem leben / sondern befahl es seinem Sohn Salomon / ohn zweiffel darumb / das ers nicht köndte ohne grossen schaden vnd Rumor thun. Also muß auch Oberkeit die bösen Straffen / das sie nicht ein Leffel auff hebe vnd zutrete eine Schüssel / vnnd bring vmb eines scheddels willen Land vnd Leut in noth / vnd mache das Land voll Witwen vnnd Waysen: Sondern muß sich richten nach dem Sprichwort / qui nescit dissimulare, nescit im perare, wer nicht kan durch die Finger sehen / kan nicht regieren: Saul da er erstzum Regiment kam / vnd noch from war / wuste er durch die Finger zusehen / denn da er verachtet ward / vnd ohn auffruhr vnd verderben der Vnschüldigen die Verächter nicht straffen könte / thet er als hörete ers nicht / welches jhm zum Ruhm vnd Ehren angezogen wird / Sam. 10. So stillete der mächtige Helt Gideon mit guten Worten / die Männer von Ephraim die sich hefftiglich mit jhm zanckten / vnd verhütete groß Vnglück / welchs manchen vnschüldigen getroffen würde haben / wenn er flugs mit dem Schwerdt drein geschlagen. Derwegen Oberkeit oder Fürsten vnd Herren an diesem ort jr Ampt mit fleiß haben in acht zu nemen / dz sie sich gegen die Vbelthäter mit bescheidenen ernst vnd strenge erzeigen. Wenn nu Oberkeit oder Fürsten erweneter moß jhrem Ampt nachsetzen / so ist kein zweiffel / es werde auff jhrer seiten an der lieben Einigkeit nicht mangeln / vnd solte ja Vneinigkeit entstehen vnd von andern erwecket werden / können sie ein frölich gut gewissen haben / das sie darzu keine vrsach gegehen. Machen sie es aber

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_huldigungspredigt_1616
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_huldigungspredigt_1616/26
Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_huldigungspredigt_1616/26>, abgerufen am 23.11.2024.