dere mehr den blossen Herbivoren verwandt ist. Zur erstern gehören vorzüglich die mäuseartigen Thiere (Marmota, Spalax, Lemmus, Cricetus, Mus, Glis). Einige, z. B. die Waldmaus (Mus sylvaticus) und der Hamster (Cricetus germanicus), sind wahre Raubthiere. Alle diese mäuseartigen Thiere haben dabey dies mit den Thieren der Hundefamilie gemein, dass ihre vegetabilischen Nahrungsmittel meist in Saamen, Früchten oder Wurzeln, seltener in Blättern und andern weni- ger nahrhaften Pflanzentheilen bestehen. Unter ihren Pflanzenspeisen giebt es einige, die für den Menschen heftige Gifte sind. So frisst der Lem- mus Oeconomus die Wurzeln einer giftigen Art von Fingerhut und Anemone f). Keines dieser Nagethiere nährt sich aber ausschliesslich von ge- wissen Thier- oder Pflanzenarten. Die Nahrungs- mittel der Ratze sind so verschieden, als die Pro- dukte der sämmtlichen Welttheile, worüber sich diese Mäuseart verbreitet hat. Auf den Societäts- inseln leben sie zum Theil von den Blumen und Schoten der Erythrina Corallodendron g).
Nagethiere, die sich mehr den Herbivoren nähern, sind vorzüglich die Hasen, und nächst diesen die Stachelschweine, Savien, Eichhörner,
Spring-
f)Pallas Novae species quadrup. e glirium ord. Ed. 2. p. 229.
g) R. Forster bey Buffon. A. a. O. T. 14. p. 67.
dere mehr den bloſsen Herbivoren verwandt ist. Zur erstern gehören vorzüglich die mäuseartigen Thiere (Marmota, Spalax, Lemmus, Cricetus, Mus, Glis). Einige, z. B. die Waldmaus (Mus sylvaticus) und der Hamster (Cricetus germanicus), sind wahre Raubthiere. Alle diese mäuseartigen Thiere haben dabey dies mit den Thieren der Hundefamilie gemein, daſs ihre vegetabilischen Nahrungsmittel meist in Saamen, Früchten oder Wurzeln, seltener in Blättern und andern weni- ger nahrhaften Pflanzentheilen bestehen. Unter ihren Pflanzenspeisen giebt es einige, die für den Menschen heftige Gifte sind. So friſst der Lem- mus Oeconomus die Wurzeln einer giftigen Art von Fingerhut und Anemone f). Keines dieser Nagethiere nährt sich aber ausschlieſslich von ge- wissen Thier- oder Pflanzenarten. Die Nahrungs- mittel der Ratze sind so verschieden, als die Pro- dukte der sämmtlichen Welttheile, worüber sich diese Mäuseart verbreitet hat. Auf den Societäts- inseln leben sie zum Theil von den Blumen und Schoten der Erythrina Corallodendron g).
Nagethiere, die sich mehr den Herbivoren nähern, sind vorzüglich die Hasen, und nächst diesen die Stachelschweine, Savien, Eichhörner,
Spring-
f)Pallas Novae species quadrup. e glirium ord. Ed. 2. p. 229.
g) R. Forster bey Buffon. A. a. O. T. 14. p. 67.
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dere mehr den bloſsen Herbivoren verwandt ist.
Zur erstern gehören vorzüglich die mäuseartigen
Thiere (Marmota, Spalax, Lemmus, Cricetus,
Mus, Glis). Einige, z. B. die Waldmaus (Mus
sylvaticus) und der Hamster (Cricetus germanicus),
sind wahre Raubthiere. Alle diese mäuseartigen
Thiere haben dabey dies mit den Thieren der
Hundefamilie gemein, daſs ihre vegetabilischen
Nahrungsmittel meist in Saamen, Früchten oder
Wurzeln, seltener in Blättern und andern weni-
ger nahrhaften Pflanzentheilen bestehen. Unter
ihren Pflanzenspeisen giebt es einige, die für den
Menschen heftige Gifte sind. So friſst der Lem-
mus Oeconomus die Wurzeln einer giftigen Art
von Fingerhut und Anemone f). Keines dieser
Nagethiere nährt sich aber ausschlieſslich von ge-
wissen Thier- oder Pflanzenarten. Die Nahrungs-
mittel der Ratze sind so verschieden, als die Pro-
dukte der sämmtlichen Welttheile, worüber sich
diese Mäuseart verbreitet hat. Auf den Societäts-
inseln leben sie zum Theil von den Blumen und
Schoten der Erythrina Corallodendron g).
Nagethiere, die sich mehr den Herbivoren
nähern, sind vorzüglich die Hasen, und nächst
diesen die Stachelschweine, Savien, Eichhörner,
Spring-
f) Pallas Novae species quadrup. e glirium ord. Ed.
2. p. 229.
g) R. Forster bey Buffon. A. a. O. T. 14. p. 67.
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Treviranus, Gottfried Reinhold: Biologie, oder Philosophie der lebenden Natur für Naturforscher und Ärzte. Bd. 4. Göttingen, 1814, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treviranus_biologie04_1814/319>, abgerufen am 23.11.2024.
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