Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

Bild:
<< vorherige Seite

V. 8. Der Vereinigte Landtag.
Zurückweisung des ungenügenden königlichen Gnadengeschenks. Der Neiden-
burger Kreistag faßte sogar den Beschluß, die Abgeordneten sollten sich für
incompetent erklären, so lange ihnen nicht ihr Recht würde, und im Kreise
Strasburg begann der zungenfertige junge Gutsbesitzer v. Hennig seine
liberale Laufbahn mit einem ähnlichen Versuche.*)

Das Lärmzeichen für diese Unversöhnlichen gab Heinrich Simon mit
seiner Flugschrift: Annehmen oder Ablehnen? Er hatte bei dem Kampfe
gegen die Disciplinargesetze Muth und Festigkeit, aber auch viel spitzfindige
Advocatenkünste gezeigt; die Juristen schätzten seine brauchbaren, mehr
durch Fülle als durch Vergeistigung des Stoffes ausgezeichneten Hand-
bücher über preußisches Staatsrecht. Als Neffe des alten um die rhei-
nische Rechtspflege hochverdienten Gerichtsraths Simon konnte er bei den
Liberalen des Westens von vornherein freundliches Gehör erwarten; und
da ihn die Juden, trotz der Taufe, noch immer zu ihren Leuten rechneten,
so erfreute er sich in allen Zeitungen einer beflissenen Verherrlichung,
welche selbst seinem hohen Selbstgefühle genügte. Doch muß auch in
seiner Persönlichkeit ein eigenthümlicher Reiz gelegen haben, der sich aus
seinen trockenen juristischen Schriften nicht errathen läßt. Zwei feindliche
Dichterinnen, Ida Hahn-Hahn die geliebte und Fanny Lewald die ver-
schmähte, beteten ihn mit gleicher Inbrunst an, und selbst seinem Gegner
Radowitz erschien er bei flüchtiger Reisebekanntschaft sofort als ein un-
gewöhnlicher Mann. Seine neueste Schrift verdiente freilich ihren Eintags-
ruhm in keiner Weise, sie brachte nichts vor als das leere Entweder --
Oder des Radicalismus. "Wir baten dich um Brot und du giebst uns
einen Stein" -- so begann er gleich, und entwickelte dann die längst
überwundene privatrechtliche Theorie, wonach die ständische Verfassung
ein Vertrag zwischen Krone und Volk sein sollte. Er behauptete, was
einem gewiegten Juristen doch kaum zu verzeihen war: das Patent "nehme
dem Volke seine wenigen staatlichen Rechte"; er lobte sogar das suspen-
sive Veto Norwegens, da "ein Einzelner" doch nicht mehr gelten dürfe
als der Wille der Millionen, und mahnte den König, er möge brechen
mit der Ansicht, daß ihm die Krone von Gott gegeben sei, und sich viel-
mehr halten an den Wahlspruch: Volkes Stimme ist Gottes Stimme!

Friedrich Wilhelm war empört, er verlangte im ersten Zorne Absetzung
der Censoren, die das "Verbrechen" begangen hätten "solch Buch nicht
confisciren zu lassen" -- bis sich dann herausstellte, daß die Schrift als
censurfreies Zwanzigbogenbuch in Leipzig erschienen war.**) Die grobe
Handgreiflichkeit der Simon'schen Vertragstheorie mußte viele Halbgebil-
dete überzeugen. Zu weiterer Belehrung ließ dann Simon's Verleger
noch eine "Parallele der preußischen Verfassung mit den Verfassungen

*) Berichte der Reg.-Präsidenten Wallach, 29. April, und v. Nordenflycht, 7. April
1847 an Bodelschwingh.
**) König Friedrich Wilhelm an Thile, 15. März 1847.

V. 8. Der Vereinigte Landtag.
Zurückweiſung des ungenügenden königlichen Gnadengeſchenks. Der Neiden-
burger Kreistag faßte ſogar den Beſchluß, die Abgeordneten ſollten ſich für
incompetent erklären, ſo lange ihnen nicht ihr Recht würde, und im Kreiſe
Strasburg begann der zungenfertige junge Gutsbeſitzer v. Hennig ſeine
liberale Laufbahn mit einem ähnlichen Verſuche.*)

Das Lärmzeichen für dieſe Unverſöhnlichen gab Heinrich Simon mit
ſeiner Flugſchrift: Annehmen oder Ablehnen? Er hatte bei dem Kampfe
gegen die Disciplinargeſetze Muth und Feſtigkeit, aber auch viel ſpitzfindige
Advocatenkünſte gezeigt; die Juriſten ſchätzten ſeine brauchbaren, mehr
durch Fülle als durch Vergeiſtigung des Stoffes ausgezeichneten Hand-
bücher über preußiſches Staatsrecht. Als Neffe des alten um die rhei-
niſche Rechtspflege hochverdienten Gerichtsraths Simon konnte er bei den
Liberalen des Weſtens von vornherein freundliches Gehör erwarten; und
da ihn die Juden, trotz der Taufe, noch immer zu ihren Leuten rechneten,
ſo erfreute er ſich in allen Zeitungen einer befliſſenen Verherrlichung,
welche ſelbſt ſeinem hohen Selbſtgefühle genügte. Doch muß auch in
ſeiner Perſönlichkeit ein eigenthümlicher Reiz gelegen haben, der ſich aus
ſeinen trockenen juriſtiſchen Schriften nicht errathen läßt. Zwei feindliche
Dichterinnen, Ida Hahn-Hahn die geliebte und Fanny Lewald die ver-
ſchmähte, beteten ihn mit gleicher Inbrunſt an, und ſelbſt ſeinem Gegner
Radowitz erſchien er bei flüchtiger Reiſebekanntſchaft ſofort als ein un-
gewöhnlicher Mann. Seine neueſte Schrift verdiente freilich ihren Eintags-
ruhm in keiner Weiſe, ſie brachte nichts vor als das leere Entweder —
Oder des Radicalismus. „Wir baten dich um Brot und du giebſt uns
einen Stein“ — ſo begann er gleich, und entwickelte dann die längſt
überwundene privatrechtliche Theorie, wonach die ſtändiſche Verfaſſung
ein Vertrag zwiſchen Krone und Volk ſein ſollte. Er behauptete, was
einem gewiegten Juriſten doch kaum zu verzeihen war: das Patent „nehme
dem Volke ſeine wenigen ſtaatlichen Rechte“; er lobte ſogar das ſuspen-
ſive Veto Norwegens, da „ein Einzelner“ doch nicht mehr gelten dürfe
als der Wille der Millionen, und mahnte den König, er möge brechen
mit der Anſicht, daß ihm die Krone von Gott gegeben ſei, und ſich viel-
mehr halten an den Wahlſpruch: Volkes Stimme iſt Gottes Stimme!

Friedrich Wilhelm war empört, er verlangte im erſten Zorne Abſetzung
der Cenſoren, die das „Verbrechen“ begangen hätten „ſolch Buch nicht
confisciren zu laſſen“ — bis ſich dann herausſtellte, daß die Schrift als
cenſurfreies Zwanzigbogenbuch in Leipzig erſchienen war.**) Die grobe
Handgreiflichkeit der Simon’ſchen Vertragstheorie mußte viele Halbgebil-
dete überzeugen. Zu weiterer Belehrung ließ dann Simon’s Verleger
noch eine „Parallele der preußiſchen Verfaſſung mit den Verfaſſungen

*) Berichte der Reg.-Präſidenten Wallach, 29. April, und v. Nordenflycht, 7. April
1847 an Bodelſchwingh.
**) König Friedrich Wilhelm an Thile, 15. März 1847.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0626" n="612"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">V.</hi> 8. Der Vereinigte Landtag.</fw><lb/>
Zurückwei&#x017F;ung des ungenügenden königlichen Gnadenge&#x017F;chenks. Der Neiden-<lb/>
burger Kreistag faßte &#x017F;ogar den Be&#x017F;chluß, die Abgeordneten &#x017F;ollten &#x017F;ich für<lb/>
incompetent erklären, &#x017F;o lange ihnen nicht ihr Recht würde, und im Krei&#x017F;e<lb/>
Strasburg begann der zungenfertige junge Gutsbe&#x017F;itzer v. Hennig &#x017F;eine<lb/>
liberale Laufbahn mit einem ähnlichen Ver&#x017F;uche.<note place="foot" n="*)">Berichte der Reg.-Prä&#x017F;identen Wallach, 29. April, und v. Nordenflycht, 7. April<lb/>
1847 an Bodel&#x017F;chwingh.</note></p><lb/>
          <p>Das Lärmzeichen für die&#x017F;e Unver&#x017F;öhnlichen gab Heinrich Simon mit<lb/>
&#x017F;einer Flug&#x017F;chrift: Annehmen oder Ablehnen? Er hatte bei dem Kampfe<lb/>
gegen die Disciplinarge&#x017F;etze Muth und Fe&#x017F;tigkeit, aber auch viel &#x017F;pitzfindige<lb/>
Advocatenkün&#x017F;te gezeigt; die Juri&#x017F;ten &#x017F;chätzten &#x017F;eine brauchbaren, mehr<lb/>
durch Fülle als durch Vergei&#x017F;tigung des Stoffes ausgezeichneten Hand-<lb/>
bücher über preußi&#x017F;ches Staatsrecht. Als Neffe des alten um die rhei-<lb/>
ni&#x017F;che Rechtspflege hochverdienten Gerichtsraths Simon konnte er bei den<lb/>
Liberalen des We&#x017F;tens von vornherein freundliches Gehör erwarten; und<lb/>
da ihn die Juden, trotz der Taufe, noch immer zu ihren Leuten rechneten,<lb/>
&#x017F;o erfreute er &#x017F;ich in allen Zeitungen einer befli&#x017F;&#x017F;enen Verherrlichung,<lb/>
welche &#x017F;elb&#x017F;t &#x017F;einem hohen Selb&#x017F;tgefühle genügte. Doch muß auch in<lb/>
&#x017F;einer Per&#x017F;önlichkeit ein eigenthümlicher Reiz gelegen haben, der &#x017F;ich aus<lb/>
&#x017F;einen trockenen juri&#x017F;ti&#x017F;chen Schriften nicht errathen läßt. Zwei feindliche<lb/>
Dichterinnen, Ida Hahn-Hahn die geliebte und Fanny Lewald die ver-<lb/>
&#x017F;chmähte, beteten ihn mit gleicher Inbrun&#x017F;t an, und &#x017F;elb&#x017F;t &#x017F;einem Gegner<lb/>
Radowitz er&#x017F;chien er bei flüchtiger Rei&#x017F;ebekannt&#x017F;chaft &#x017F;ofort als ein un-<lb/>
gewöhnlicher Mann. Seine neue&#x017F;te Schrift verdiente freilich ihren Eintags-<lb/>
ruhm in keiner Wei&#x017F;e, &#x017F;ie brachte nichts vor als das leere Entweder &#x2014;<lb/>
Oder des Radicalismus. &#x201E;Wir baten dich um Brot und du gieb&#x017F;t uns<lb/>
einen Stein&#x201C; &#x2014; &#x017F;o begann er gleich, und entwickelte dann die läng&#x017F;t<lb/>
überwundene privatrechtliche Theorie, wonach die &#x017F;tändi&#x017F;che Verfa&#x017F;&#x017F;ung<lb/>
ein Vertrag zwi&#x017F;chen Krone und Volk &#x017F;ein &#x017F;ollte. Er behauptete, was<lb/>
einem gewiegten Juri&#x017F;ten doch kaum zu verzeihen war: das Patent &#x201E;nehme<lb/>
dem Volke &#x017F;eine wenigen &#x017F;taatlichen Rechte&#x201C;; er lobte &#x017F;ogar das &#x017F;uspen-<lb/>
&#x017F;ive Veto Norwegens, da &#x201E;ein Einzelner&#x201C; doch nicht mehr gelten dürfe<lb/>
als der Wille der Millionen, und mahnte den König, er möge brechen<lb/>
mit der An&#x017F;icht, daß ihm die Krone von Gott gegeben &#x017F;ei, und &#x017F;ich viel-<lb/>
mehr halten an den Wahl&#x017F;pruch: Volkes Stimme i&#x017F;t Gottes Stimme!</p><lb/>
          <p>Friedrich Wilhelm war empört, er verlangte im er&#x017F;ten Zorne Ab&#x017F;etzung<lb/>
der Cen&#x017F;oren, die das &#x201E;Verbrechen&#x201C; begangen hätten &#x201E;&#x017F;olch Buch nicht<lb/>
confisciren zu la&#x017F;&#x017F;en&#x201C; &#x2014; bis &#x017F;ich dann heraus&#x017F;tellte, daß die Schrift als<lb/>
cen&#x017F;urfreies Zwanzigbogenbuch in Leipzig er&#x017F;chienen war.<note place="foot" n="**)">König Friedrich Wilhelm an Thile, 15. März 1847.</note> Die grobe<lb/>
Handgreiflichkeit der Simon&#x2019;&#x017F;chen Vertragstheorie mußte viele Halbgebil-<lb/>
dete überzeugen. Zu weiterer Belehrung ließ dann Simon&#x2019;s Verleger<lb/>
noch eine &#x201E;Parallele der preußi&#x017F;chen Verfa&#x017F;&#x017F;ung mit den Verfa&#x017F;&#x017F;ungen<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[612/0626] V. 8. Der Vereinigte Landtag. Zurückweiſung des ungenügenden königlichen Gnadengeſchenks. Der Neiden- burger Kreistag faßte ſogar den Beſchluß, die Abgeordneten ſollten ſich für incompetent erklären, ſo lange ihnen nicht ihr Recht würde, und im Kreiſe Strasburg begann der zungenfertige junge Gutsbeſitzer v. Hennig ſeine liberale Laufbahn mit einem ähnlichen Verſuche. *) Das Lärmzeichen für dieſe Unverſöhnlichen gab Heinrich Simon mit ſeiner Flugſchrift: Annehmen oder Ablehnen? Er hatte bei dem Kampfe gegen die Disciplinargeſetze Muth und Feſtigkeit, aber auch viel ſpitzfindige Advocatenkünſte gezeigt; die Juriſten ſchätzten ſeine brauchbaren, mehr durch Fülle als durch Vergeiſtigung des Stoffes ausgezeichneten Hand- bücher über preußiſches Staatsrecht. Als Neffe des alten um die rhei- niſche Rechtspflege hochverdienten Gerichtsraths Simon konnte er bei den Liberalen des Weſtens von vornherein freundliches Gehör erwarten; und da ihn die Juden, trotz der Taufe, noch immer zu ihren Leuten rechneten, ſo erfreute er ſich in allen Zeitungen einer befliſſenen Verherrlichung, welche ſelbſt ſeinem hohen Selbſtgefühle genügte. Doch muß auch in ſeiner Perſönlichkeit ein eigenthümlicher Reiz gelegen haben, der ſich aus ſeinen trockenen juriſtiſchen Schriften nicht errathen läßt. Zwei feindliche Dichterinnen, Ida Hahn-Hahn die geliebte und Fanny Lewald die ver- ſchmähte, beteten ihn mit gleicher Inbrunſt an, und ſelbſt ſeinem Gegner Radowitz erſchien er bei flüchtiger Reiſebekanntſchaft ſofort als ein un- gewöhnlicher Mann. Seine neueſte Schrift verdiente freilich ihren Eintags- ruhm in keiner Weiſe, ſie brachte nichts vor als das leere Entweder — Oder des Radicalismus. „Wir baten dich um Brot und du giebſt uns einen Stein“ — ſo begann er gleich, und entwickelte dann die längſt überwundene privatrechtliche Theorie, wonach die ſtändiſche Verfaſſung ein Vertrag zwiſchen Krone und Volk ſein ſollte. Er behauptete, was einem gewiegten Juriſten doch kaum zu verzeihen war: das Patent „nehme dem Volke ſeine wenigen ſtaatlichen Rechte“; er lobte ſogar das ſuspen- ſive Veto Norwegens, da „ein Einzelner“ doch nicht mehr gelten dürfe als der Wille der Millionen, und mahnte den König, er möge brechen mit der Anſicht, daß ihm die Krone von Gott gegeben ſei, und ſich viel- mehr halten an den Wahlſpruch: Volkes Stimme iſt Gottes Stimme! Friedrich Wilhelm war empört, er verlangte im erſten Zorne Abſetzung der Cenſoren, die das „Verbrechen“ begangen hätten „ſolch Buch nicht confisciren zu laſſen“ — bis ſich dann herausſtellte, daß die Schrift als cenſurfreies Zwanzigbogenbuch in Leipzig erſchienen war. **) Die grobe Handgreiflichkeit der Simon’ſchen Vertragstheorie mußte viele Halbgebil- dete überzeugen. Zu weiterer Belehrung ließ dann Simon’s Verleger noch eine „Parallele der preußiſchen Verfaſſung mit den Verfaſſungen *) Berichte der Reg.-Präſidenten Wallach, 29. April, und v. Nordenflycht, 7. April 1847 an Bodelſchwingh. **) König Friedrich Wilhelm an Thile, 15. März 1847.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/626
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 612. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/626>, abgerufen am 27.11.2024.