Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

Bild:
<< vorherige Seite

V. 8. Der Vereinigte Landtag.
sich und vermahnte sie scharf wegen jenes Duells: "sonst wird von dem
was man Gnade nennt nicht mehr die Rede sein." Als sie sich verthei-
digten, belehrte er sie durch den Oberpräsidenten also: "daß die ritterliche
Treue gegen den Landesherrn auch in ihrer Uebertreibung schön und
herzerwärmend sein kann, daß hingegen die auch noch so indirecte Scho-
nung entgegengesetzter Tendenzen und die Verweigerung, die Hand zu
einem edlen Werke des Friedens zu bieten unschön und herzerkältend ist."
Der "skandalöse Coblenzer Casinobeschluß" erbitterte ihn tief, und über die
Kölner Zwistigkeiten schrieb er gar: "Sollte das Canaillen-Pack die Ober-
hand im Casino behalten, so müssen die Civil- und Justizbehörden "Alle"
auf dem Fleck ausscheiden. Wer etwa nicht will, zeigt dadurch eine so
qualificirte Gesinnung, daß die Erklärung im Voraus gerechtfertigt ist:
es werde ihr Verharren in einer solchen Gemeinschaft als ihr
Abschiedsgesuch betrachtet werden. Hier gilts Charakter und Energie
zeigen."*)

Für das Heer hatte Friedrich Wilhelm niemals eine große Umgestal-
tung beabsichtigt. Die so lange vorbereitete Justizreform hingegen lag
ihm nahe am Herzen, und wie wenig entsprach der große Gelehrte, dem
er diese Aufgabe anvertraut hatte, seinen Erwartungen. Von der leben-
digen Legislation, welche Savigny's Freunde erwarteten, ließ sich wenig
spüren: das Preßgesetz kam nicht zu Stande, das Ehescheidungsgesetz
blieb ein Bruchstück. Glänzende wissenschaftliche Namen, wie sie in solcher
Fülle noch keinem modernen Gesetzgeber zu Gebote gestanden hatten, wurden
nach und nach zur Mitarbeit herbeigerufen: C. F. Eichhorn, Puchta,
Homeyer, Stahl, Heffter, Bethmann-Hollweg und Andere; und doch wollte
nichts gelingen. Niemals hat sich so unwiderleglich die Wahrheit erwiesen,
daß alle Rechtspflege eine politische Thätigkeit ist und die Gelehrsamkeit
allein für sie nicht ausreicht. Vor langen Jahren schon, alsbald nach
dem Erscheinen von Savigny's classischer Schrift über den Beruf zur
Gesetzgebung, war ihm sein Schwager Achim Arnim entgegengetreten um
das Recht der Gegenwart wider den Historiker zu vertheidigen. Selber
ganz von der romantischen Weltanschauung erfüllt, kannte Arnim doch
als märkischer Edelmann und Gerichtsherr das Leben der kleinen Leute
aus der Nähe und bat den gelehrten Schwager, er möge den praktischen
Segen einer gemeinverständlichen, deutschen, modernen Gesetzgebung nicht
unterschätzen; im Preußischen halte selbst der Bauer das Rechtswesen nicht
wie in den Ländern des gemeinen Rechts "für eine geheimnißvolle Geister-
beschwörung und Glücksspielerei, sondern für etwas Treues, Ehrliches und
sehr Würdiges"; gleich der lutherischen Bibel würde das Preußische Landrecht
im Volke nicht eigentlich gelesen, wohl aber oft und mit gutem Erfolge
nachgeschlagen. Solche Laien-Erfahrungen beirrten den genialen Juristen

*) König Friedrich Wilhelm an Thile, 22. Febr. 1844, 23. Febr. 1847.

V. 8. Der Vereinigte Landtag.
ſich und vermahnte ſie ſcharf wegen jenes Duells: „ſonſt wird von dem
was man Gnade nennt nicht mehr die Rede ſein.“ Als ſie ſich verthei-
digten, belehrte er ſie durch den Oberpräſidenten alſo: „daß die ritterliche
Treue gegen den Landesherrn auch in ihrer Uebertreibung ſchön und
herzerwärmend ſein kann, daß hingegen die auch noch ſo indirecte Scho-
nung entgegengeſetzter Tendenzen und die Verweigerung, die Hand zu
einem edlen Werke des Friedens zu bieten unſchön und herzerkältend iſt.“
Der „ſkandalöſe Coblenzer Caſinobeſchluß“ erbitterte ihn tief, und über die
Kölner Zwiſtigkeiten ſchrieb er gar: „Sollte das Canaillen-Pack die Ober-
hand im Caſino behalten, ſo müſſen die Civil- und Juſtizbehörden „Alle“
auf dem Fleck ausſcheiden. Wer etwa nicht will, zeigt dadurch eine ſo
qualificirte Geſinnung, daß die Erklärung im Voraus gerechtfertigt iſt:
es werde ihr Verharren in einer ſolchen Gemeinſchaft als ihr
Abſchiedsgeſuch betrachtet werden. Hier gilts Charakter und Energie
zeigen.“*)

Für das Heer hatte Friedrich Wilhelm niemals eine große Umgeſtal-
tung beabſichtigt. Die ſo lange vorbereitete Juſtizreform hingegen lag
ihm nahe am Herzen, und wie wenig entſprach der große Gelehrte, dem
er dieſe Aufgabe anvertraut hatte, ſeinen Erwartungen. Von der leben-
digen Legislation, welche Savigny’s Freunde erwarteten, ließ ſich wenig
ſpüren: das Preßgeſetz kam nicht zu Stande, das Eheſcheidungsgeſetz
blieb ein Bruchſtück. Glänzende wiſſenſchaftliche Namen, wie ſie in ſolcher
Fülle noch keinem modernen Geſetzgeber zu Gebote geſtanden hatten, wurden
nach und nach zur Mitarbeit herbeigerufen: C. F. Eichhorn, Puchta,
Homeyer, Stahl, Heffter, Bethmann-Hollweg und Andere; und doch wollte
nichts gelingen. Niemals hat ſich ſo unwiderleglich die Wahrheit erwieſen,
daß alle Rechtspflege eine politiſche Thätigkeit iſt und die Gelehrſamkeit
allein für ſie nicht ausreicht. Vor langen Jahren ſchon, alsbald nach
dem Erſcheinen von Savigny’s claſſiſcher Schrift über den Beruf zur
Geſetzgebung, war ihm ſein Schwager Achim Arnim entgegengetreten um
das Recht der Gegenwart wider den Hiſtoriker zu vertheidigen. Selber
ganz von der romantiſchen Weltanſchauung erfüllt, kannte Arnim doch
als märkiſcher Edelmann und Gerichtsherr das Leben der kleinen Leute
aus der Nähe und bat den gelehrten Schwager, er möge den praktiſchen
Segen einer gemeinverſtändlichen, deutſchen, modernen Geſetzgebung nicht
unterſchätzen; im Preußiſchen halte ſelbſt der Bauer das Rechtsweſen nicht
wie in den Ländern des gemeinen Rechts „für eine geheimnißvolle Geiſter-
beſchwörung und Glücksſpielerei, ſondern für etwas Treues, Ehrliches und
ſehr Würdiges“; gleich der lutheriſchen Bibel würde das Preußiſche Landrecht
im Volke nicht eigentlich geleſen, wohl aber oft und mit gutem Erfolge
nachgeſchlagen. Solche Laien-Erfahrungen beirrten den genialen Juriſten

*) König Friedrich Wilhelm an Thile, 22. Febr. 1844, 23. Febr. 1847.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0612" n="598"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">V.</hi> 8. Der Vereinigte Landtag.</fw><lb/>
&#x017F;ich und vermahnte &#x017F;ie &#x017F;charf wegen jenes Duells: &#x201E;&#x017F;on&#x017F;t wird von dem<lb/>
was man Gnade nennt nicht mehr die Rede &#x017F;ein.&#x201C; Als &#x017F;ie &#x017F;ich verthei-<lb/>
digten, belehrte er &#x017F;ie durch den Oberprä&#x017F;identen al&#x017F;o: &#x201E;daß die ritterliche<lb/>
Treue gegen den Landesherrn auch in ihrer Uebertreibung &#x017F;chön und<lb/>
herzerwärmend &#x017F;ein kann, daß hingegen die auch noch &#x017F;o indirecte Scho-<lb/>
nung entgegenge&#x017F;etzter Tendenzen und die Verweigerung, die Hand zu<lb/>
einem edlen Werke des Friedens zu bieten un&#x017F;chön und herzerkältend i&#x017F;t.&#x201C;<lb/>
Der &#x201E;&#x017F;kandalö&#x017F;e Coblenzer Ca&#x017F;inobe&#x017F;chluß&#x201C; erbitterte ihn tief, und über die<lb/>
Kölner Zwi&#x017F;tigkeiten &#x017F;chrieb er gar: &#x201E;Sollte das Canaillen-Pack die Ober-<lb/>
hand im Ca&#x017F;ino behalten, &#x017F;o mü&#x017F;&#x017F;en die Civil- und Ju&#x017F;tizbehörden &#x201E;Alle&#x201C;<lb/>
auf dem Fleck aus&#x017F;cheiden. Wer etwa nicht will, zeigt dadurch eine &#x017F;o<lb/>
qualificirte Ge&#x017F;innung, daß die Erklärung im Voraus gerechtfertigt i&#x017F;t:<lb/><hi rendition="#g">es werde ihr Verharren in einer</hi> &#x017F;olchen <hi rendition="#g">Gemein&#x017F;chaft als ihr</hi><lb/>
Ab&#x017F;chiedsge&#x017F;uch <hi rendition="#g">betrachtet werden</hi>. Hier gilts Charakter und Energie<lb/>
zeigen.&#x201C;<note place="foot" n="*)">König Friedrich Wilhelm an Thile, 22. Febr. 1844, 23. Febr. 1847.</note></p><lb/>
          <p>Für das Heer hatte Friedrich Wilhelm niemals eine große Umge&#x017F;tal-<lb/>
tung beab&#x017F;ichtigt. Die &#x017F;o lange vorbereitete Ju&#x017F;tizreform hingegen lag<lb/>
ihm nahe am Herzen, und wie wenig ent&#x017F;prach der große Gelehrte, dem<lb/>
er die&#x017F;e Aufgabe anvertraut hatte, &#x017F;einen Erwartungen. Von der leben-<lb/>
digen Legislation, welche Savigny&#x2019;s Freunde erwarteten, ließ &#x017F;ich wenig<lb/>
&#x017F;püren: das Preßge&#x017F;etz kam nicht zu Stande, das Ehe&#x017F;cheidungsge&#x017F;etz<lb/>
blieb ein Bruch&#x017F;tück. Glänzende wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaftliche Namen, wie &#x017F;ie in &#x017F;olcher<lb/>
Fülle noch keinem modernen Ge&#x017F;etzgeber zu Gebote ge&#x017F;tanden hatten, wurden<lb/>
nach und nach zur Mitarbeit herbeigerufen: C. F. Eichhorn, Puchta,<lb/>
Homeyer, Stahl, Heffter, Bethmann-Hollweg und Andere; und doch wollte<lb/>
nichts gelingen. Niemals hat &#x017F;ich &#x017F;o unwiderleglich die Wahrheit erwie&#x017F;en,<lb/>
daß alle Rechtspflege eine politi&#x017F;che Thätigkeit i&#x017F;t und die Gelehr&#x017F;amkeit<lb/>
allein für &#x017F;ie nicht ausreicht. Vor langen Jahren &#x017F;chon, alsbald nach<lb/>
dem Er&#x017F;cheinen von Savigny&#x2019;s cla&#x017F;&#x017F;i&#x017F;cher Schrift über den Beruf zur<lb/>
Ge&#x017F;etzgebung, war ihm &#x017F;ein Schwager Achim Arnim entgegengetreten um<lb/>
das Recht der Gegenwart wider den Hi&#x017F;toriker zu vertheidigen. Selber<lb/>
ganz von der romanti&#x017F;chen Weltan&#x017F;chauung erfüllt, kannte Arnim doch<lb/>
als märki&#x017F;cher Edelmann und Gerichtsherr das Leben der kleinen Leute<lb/>
aus der Nähe und bat den gelehrten Schwager, er möge den prakti&#x017F;chen<lb/>
Segen einer gemeinver&#x017F;tändlichen, deut&#x017F;chen, modernen Ge&#x017F;etzgebung nicht<lb/>
unter&#x017F;chätzen; im Preußi&#x017F;chen halte &#x017F;elb&#x017F;t der Bauer das Rechtswe&#x017F;en nicht<lb/>
wie in den Ländern des gemeinen Rechts &#x201E;für eine geheimnißvolle Gei&#x017F;ter-<lb/>
be&#x017F;chwörung und Glücks&#x017F;pielerei, &#x017F;ondern für etwas Treues, Ehrliches und<lb/>
&#x017F;ehr Würdiges&#x201C;; gleich der lutheri&#x017F;chen Bibel würde das Preußi&#x017F;che Landrecht<lb/>
im Volke nicht eigentlich gele&#x017F;en, wohl aber oft und mit gutem Erfolge<lb/>
nachge&#x017F;chlagen. Solche Laien-Erfahrungen beirrten den genialen Juri&#x017F;ten<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[598/0612] V. 8. Der Vereinigte Landtag. ſich und vermahnte ſie ſcharf wegen jenes Duells: „ſonſt wird von dem was man Gnade nennt nicht mehr die Rede ſein.“ Als ſie ſich verthei- digten, belehrte er ſie durch den Oberpräſidenten alſo: „daß die ritterliche Treue gegen den Landesherrn auch in ihrer Uebertreibung ſchön und herzerwärmend ſein kann, daß hingegen die auch noch ſo indirecte Scho- nung entgegengeſetzter Tendenzen und die Verweigerung, die Hand zu einem edlen Werke des Friedens zu bieten unſchön und herzerkältend iſt.“ Der „ſkandalöſe Coblenzer Caſinobeſchluß“ erbitterte ihn tief, und über die Kölner Zwiſtigkeiten ſchrieb er gar: „Sollte das Canaillen-Pack die Ober- hand im Caſino behalten, ſo müſſen die Civil- und Juſtizbehörden „Alle“ auf dem Fleck ausſcheiden. Wer etwa nicht will, zeigt dadurch eine ſo qualificirte Geſinnung, daß die Erklärung im Voraus gerechtfertigt iſt: es werde ihr Verharren in einer ſolchen Gemeinſchaft als ihr Abſchiedsgeſuch betrachtet werden. Hier gilts Charakter und Energie zeigen.“ *) Für das Heer hatte Friedrich Wilhelm niemals eine große Umgeſtal- tung beabſichtigt. Die ſo lange vorbereitete Juſtizreform hingegen lag ihm nahe am Herzen, und wie wenig entſprach der große Gelehrte, dem er dieſe Aufgabe anvertraut hatte, ſeinen Erwartungen. Von der leben- digen Legislation, welche Savigny’s Freunde erwarteten, ließ ſich wenig ſpüren: das Preßgeſetz kam nicht zu Stande, das Eheſcheidungsgeſetz blieb ein Bruchſtück. Glänzende wiſſenſchaftliche Namen, wie ſie in ſolcher Fülle noch keinem modernen Geſetzgeber zu Gebote geſtanden hatten, wurden nach und nach zur Mitarbeit herbeigerufen: C. F. Eichhorn, Puchta, Homeyer, Stahl, Heffter, Bethmann-Hollweg und Andere; und doch wollte nichts gelingen. Niemals hat ſich ſo unwiderleglich die Wahrheit erwieſen, daß alle Rechtspflege eine politiſche Thätigkeit iſt und die Gelehrſamkeit allein für ſie nicht ausreicht. Vor langen Jahren ſchon, alsbald nach dem Erſcheinen von Savigny’s claſſiſcher Schrift über den Beruf zur Geſetzgebung, war ihm ſein Schwager Achim Arnim entgegengetreten um das Recht der Gegenwart wider den Hiſtoriker zu vertheidigen. Selber ganz von der romantiſchen Weltanſchauung erfüllt, kannte Arnim doch als märkiſcher Edelmann und Gerichtsherr das Leben der kleinen Leute aus der Nähe und bat den gelehrten Schwager, er möge den praktiſchen Segen einer gemeinverſtändlichen, deutſchen, modernen Geſetzgebung nicht unterſchätzen; im Preußiſchen halte ſelbſt der Bauer das Rechtsweſen nicht wie in den Ländern des gemeinen Rechts „für eine geheimnißvolle Geiſter- beſchwörung und Glücksſpielerei, ſondern für etwas Treues, Ehrliches und ſehr Würdiges“; gleich der lutheriſchen Bibel würde das Preußiſche Landrecht im Volke nicht eigentlich geleſen, wohl aber oft und mit gutem Erfolge nachgeſchlagen. Solche Laien-Erfahrungen beirrten den genialen Juriſten *) König Friedrich Wilhelm an Thile, 22. Febr. 1844, 23. Febr. 1847.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/612
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 598. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/612>, abgerufen am 03.05.2024.