Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

Bild:
<< vorherige Seite

Boyen's zweite Amtsführung.
auch der fröhliche fridericianische Reitergeist belebte sich wieder und die
steifen Paradekünste der langen Friedenszeit geriethen in Verruf, seit
General Wrangel auf den Cavalleriemanövern von 1843 gezeigt hatte,
was der weit ausholende Angriff großer Reitermassen zu leisten vermag.
Inzwischen erhielt die Armee neue Kriegsartikel und ein wohl durchdachtes
Militärstrafgesetzbuch, woran die Räthe des Justizministeriums und die
Offiziere gemeinsam gearbeitet hatten.

Die Organisation des Heeres aber, deren Mängel doch mit jedem
Jahre greller hervortraten, blieb leider unverändert. Je stärker die Be-
völkerung anwuchs, um so weiter entfernte man sich unwillkürlich von
dem großen Grundsatze der allgemeinen Wehrpflicht. Die Masse der
Reclamationen, welche bei den Mobilmachungen der dreißiger Jahre und
nachher noch bei jeder Landwehrübung einliefen, bewies keineswegs, wie die
Schwarzseher behaupteten, daß der opferfreudige Sinn im preußischen
Volke erstorben war, sie war vielmehr nur die natürliche Folge der fehler-
haften Heeresverfassung. Mußte der Landwehrmann nicht über Ungerech-
tigkeit klagen, wenn er von Weib und Kind, von den dringenden Arbeiten
seines Geschäfts hinweggerufen wurde, während tausende jüngerer, wehr-
kräftiger Männer dienstfrei blieben? Boyen entwickelte die Gedanken, die
ihn bei seinem Wehrgesetze geleitet hatten, kurz vor seinem Rücktritt (1847)
noch einmal in einer großen Denkschrift "Ueberblick der preußischen Heer-
verfassung und ihrer Kosten seit dem Großen Kurfürsten". Er wollte "ein
von der übrigen Landesbewaffnung getrennt zu bewegendes stehendes Heer",
denn eine reine Linien-Armee sei, wegen der Masse der Beurlaubten, "vor
erklärtem Kriege das unbeweglichste Ding von der Welt". Er verlangte,
dies stehende Heer müsse zu einem Viertel aus altgedienten Capitulanten
bestehen und so stark sein, daß bei dreijähriger Dienstzeit die gesammte
Mannschaft der Landwehr in seinen Reihen ausgebildet würde. Aber wie
wenig entsprach die Wirklichkeit diesen wohlberechtigten Grundsätzen! Die
stehende Armee war so schwach, daß sie getrennt von der Landwehr nicht
wirksam bewegt werden konnte. Nicht zum Kriege, sondern lediglich zur
Bewachung seiner Grenzen hatte der Staat nach 1830, unter schwerer
Schädigung der Volkswirthschaft, den größten Theil des ersten Aufgebots
der Landwehr unter die Fahnen rufen müssen. Die Zahl der Capitulanten
wurde stark herabgesetzt, da bei dem steigenden Arbeitslohn der bürgerlichen
Gewerbe der Soldatendienst so wenig lockend erschien; man verlangte ihrer
nur noch 720 für die vier Linien-Infanterieregimenter jedes Armeecorps.
Doch selbst diesen verringerten Anforderungen wurde nicht von fern ge-
nügt: das arme Ostpreußen, das noch die meisten schlecht gelohnten Arbeiter
besaß, stellte für sein erstes Armeecorps (1847) nur 449 Capitulanten,
das rheinische Armeecorps zählte ihrer gar nur 150.

Zudem diente die Masse der Mannschaft jetzt nur noch zwei Jahre. Sehr
ungern, "allein dem Drange der Umstände" weichend, hatte der alte König

v. Treitschke, Deutsche Geschichte. V. 38

Boyen’s zweite Amtsführung.
auch der fröhliche fridericianiſche Reitergeiſt belebte ſich wieder und die
ſteifen Paradekünſte der langen Friedenszeit geriethen in Verruf, ſeit
General Wrangel auf den Cavalleriemanövern von 1843 gezeigt hatte,
was der weit ausholende Angriff großer Reitermaſſen zu leiſten vermag.
Inzwiſchen erhielt die Armee neue Kriegsartikel und ein wohl durchdachtes
Militärſtrafgeſetzbuch, woran die Räthe des Juſtizminiſteriums und die
Offiziere gemeinſam gearbeitet hatten.

Die Organiſation des Heeres aber, deren Mängel doch mit jedem
Jahre greller hervortraten, blieb leider unverändert. Je ſtärker die Be-
völkerung anwuchs, um ſo weiter entfernte man ſich unwillkürlich von
dem großen Grundſatze der allgemeinen Wehrpflicht. Die Maſſe der
Reclamationen, welche bei den Mobilmachungen der dreißiger Jahre und
nachher noch bei jeder Landwehrübung einliefen, bewies keineswegs, wie die
Schwarzſeher behaupteten, daß der opferfreudige Sinn im preußiſchen
Volke erſtorben war, ſie war vielmehr nur die natürliche Folge der fehler-
haften Heeresverfaſſung. Mußte der Landwehrmann nicht über Ungerech-
tigkeit klagen, wenn er von Weib und Kind, von den dringenden Arbeiten
ſeines Geſchäfts hinweggerufen wurde, während tauſende jüngerer, wehr-
kräftiger Männer dienſtfrei blieben? Boyen entwickelte die Gedanken, die
ihn bei ſeinem Wehrgeſetze geleitet hatten, kurz vor ſeinem Rücktritt (1847)
noch einmal in einer großen Denkſchrift „Ueberblick der preußiſchen Heer-
verfaſſung und ihrer Koſten ſeit dem Großen Kurfürſten“. Er wollte „ein
von der übrigen Landesbewaffnung getrennt zu bewegendes ſtehendes Heer“,
denn eine reine Linien-Armee ſei, wegen der Maſſe der Beurlaubten, „vor
erklärtem Kriege das unbeweglichſte Ding von der Welt“. Er verlangte,
dies ſtehende Heer müſſe zu einem Viertel aus altgedienten Capitulanten
beſtehen und ſo ſtark ſein, daß bei dreijähriger Dienſtzeit die geſammte
Mannſchaft der Landwehr in ſeinen Reihen ausgebildet würde. Aber wie
wenig entſprach die Wirklichkeit dieſen wohlberechtigten Grundſätzen! Die
ſtehende Armee war ſo ſchwach, daß ſie getrennt von der Landwehr nicht
wirkſam bewegt werden konnte. Nicht zum Kriege, ſondern lediglich zur
Bewachung ſeiner Grenzen hatte der Staat nach 1830, unter ſchwerer
Schädigung der Volkswirthſchaft, den größten Theil des erſten Aufgebots
der Landwehr unter die Fahnen rufen müſſen. Die Zahl der Capitulanten
wurde ſtark herabgeſetzt, da bei dem ſteigenden Arbeitslohn der bürgerlichen
Gewerbe der Soldatendienſt ſo wenig lockend erſchien; man verlangte ihrer
nur noch 720 für die vier Linien-Infanterieregimenter jedes Armeecorps.
Doch ſelbſt dieſen verringerten Anforderungen wurde nicht von fern ge-
nügt: das arme Oſtpreußen, das noch die meiſten ſchlecht gelohnten Arbeiter
beſaß, ſtellte für ſein erſtes Armeecorps (1847) nur 449 Capitulanten,
das rheiniſche Armeecorps zählte ihrer gar nur 150.

Zudem diente die Maſſe der Mannſchaft jetzt nur noch zwei Jahre. Sehr
ungern, „allein dem Drange der Umſtände“ weichend, hatte der alte König

v. Treitſchke, Deutſche Geſchichte. V. 38
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0607" n="593"/><fw place="top" type="header">Boyen&#x2019;s zweite Amtsführung.</fw><lb/>
auch der fröhliche fridericiani&#x017F;che Reitergei&#x017F;t belebte &#x017F;ich wieder und die<lb/>
&#x017F;teifen Paradekün&#x017F;te der langen Friedenszeit geriethen in Verruf, &#x017F;eit<lb/>
General Wrangel auf den Cavalleriemanövern von 1843 gezeigt hatte,<lb/>
was der weit ausholende Angriff großer Reiterma&#x017F;&#x017F;en zu lei&#x017F;ten vermag.<lb/>
Inzwi&#x017F;chen erhielt die Armee neue Kriegsartikel und ein wohl durchdachtes<lb/>
Militär&#x017F;trafge&#x017F;etzbuch, woran die Räthe des Ju&#x017F;tizmini&#x017F;teriums und die<lb/>
Offiziere gemein&#x017F;am gearbeitet hatten.</p><lb/>
          <p>Die Organi&#x017F;ation des Heeres aber, deren Mängel doch mit jedem<lb/>
Jahre greller hervortraten, blieb leider unverändert. Je &#x017F;tärker die Be-<lb/>
völkerung anwuchs, um &#x017F;o weiter entfernte man &#x017F;ich unwillkürlich von<lb/>
dem großen Grund&#x017F;atze der allgemeinen Wehrpflicht. Die Ma&#x017F;&#x017F;e der<lb/>
Reclamationen, welche bei den Mobilmachungen der dreißiger Jahre und<lb/>
nachher noch bei jeder Landwehrübung einliefen, bewies keineswegs, wie die<lb/>
Schwarz&#x017F;eher behaupteten, daß der opferfreudige Sinn im preußi&#x017F;chen<lb/>
Volke er&#x017F;torben war, &#x017F;ie war vielmehr nur die natürliche Folge der fehler-<lb/>
haften Heeresverfa&#x017F;&#x017F;ung. Mußte der Landwehrmann nicht über Ungerech-<lb/>
tigkeit klagen, wenn er von Weib und Kind, von den dringenden Arbeiten<lb/>
&#x017F;eines Ge&#x017F;chäfts hinweggerufen wurde, während tau&#x017F;ende jüngerer, wehr-<lb/>
kräftiger Männer dien&#x017F;tfrei blieben? Boyen entwickelte die Gedanken, die<lb/>
ihn bei &#x017F;einem Wehrge&#x017F;etze geleitet hatten, kurz vor &#x017F;einem Rücktritt (1847)<lb/>
noch einmal in einer großen Denk&#x017F;chrift &#x201E;Ueberblick der preußi&#x017F;chen Heer-<lb/>
verfa&#x017F;&#x017F;ung und ihrer Ko&#x017F;ten &#x017F;eit dem Großen Kurfür&#x017F;ten&#x201C;. Er wollte &#x201E;ein<lb/>
von der übrigen Landesbewaffnung getrennt zu bewegendes &#x017F;tehendes Heer&#x201C;,<lb/>
denn eine reine Linien-Armee &#x017F;ei, wegen der Ma&#x017F;&#x017F;e der Beurlaubten, &#x201E;vor<lb/>
erklärtem Kriege das unbeweglich&#x017F;te Ding von der Welt&#x201C;. Er verlangte,<lb/>
dies &#x017F;tehende Heer mü&#x017F;&#x017F;e zu einem Viertel aus altgedienten Capitulanten<lb/>
be&#x017F;tehen und &#x017F;o &#x017F;tark &#x017F;ein, daß bei dreijähriger Dien&#x017F;tzeit die ge&#x017F;ammte<lb/>
Mann&#x017F;chaft der Landwehr in &#x017F;einen Reihen ausgebildet würde. Aber wie<lb/>
wenig ent&#x017F;prach die Wirklichkeit die&#x017F;en wohlberechtigten Grund&#x017F;ätzen! Die<lb/>
&#x017F;tehende Armee war &#x017F;o &#x017F;chwach, daß &#x017F;ie getrennt von der Landwehr nicht<lb/>
wirk&#x017F;am bewegt werden konnte. Nicht zum Kriege, &#x017F;ondern lediglich zur<lb/>
Bewachung &#x017F;einer Grenzen hatte der Staat nach 1830, unter &#x017F;chwerer<lb/>
Schädigung der Volkswirth&#x017F;chaft, den größten Theil des er&#x017F;ten Aufgebots<lb/>
der Landwehr unter die Fahnen rufen mü&#x017F;&#x017F;en. Die Zahl der Capitulanten<lb/>
wurde &#x017F;tark herabge&#x017F;etzt, da bei dem &#x017F;teigenden Arbeitslohn der bürgerlichen<lb/>
Gewerbe der Soldatendien&#x017F;t &#x017F;o wenig lockend er&#x017F;chien; man verlangte ihrer<lb/>
nur noch 720 für die vier Linien-Infanterieregimenter jedes Armeecorps.<lb/>
Doch &#x017F;elb&#x017F;t die&#x017F;en verringerten Anforderungen wurde nicht von fern ge-<lb/>
nügt: das arme O&#x017F;tpreußen, das noch die mei&#x017F;ten &#x017F;chlecht gelohnten Arbeiter<lb/>
be&#x017F;aß, &#x017F;tellte für &#x017F;ein er&#x017F;tes Armeecorps (1847) nur 449 Capitulanten,<lb/>
das rheini&#x017F;che Armeecorps zählte ihrer gar nur 150.</p><lb/>
          <p>Zudem diente die Ma&#x017F;&#x017F;e der Mann&#x017F;chaft jetzt nur noch zwei Jahre. Sehr<lb/>
ungern, &#x201E;allein dem Drange der Um&#x017F;tände&#x201C; weichend, hatte der alte König<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">v. <hi rendition="#g">Treit&#x017F;chke</hi>, Deut&#x017F;che Ge&#x017F;chichte. <hi rendition="#aq">V.</hi> 38</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[593/0607] Boyen’s zweite Amtsführung. auch der fröhliche fridericianiſche Reitergeiſt belebte ſich wieder und die ſteifen Paradekünſte der langen Friedenszeit geriethen in Verruf, ſeit General Wrangel auf den Cavalleriemanövern von 1843 gezeigt hatte, was der weit ausholende Angriff großer Reitermaſſen zu leiſten vermag. Inzwiſchen erhielt die Armee neue Kriegsartikel und ein wohl durchdachtes Militärſtrafgeſetzbuch, woran die Räthe des Juſtizminiſteriums und die Offiziere gemeinſam gearbeitet hatten. Die Organiſation des Heeres aber, deren Mängel doch mit jedem Jahre greller hervortraten, blieb leider unverändert. Je ſtärker die Be- völkerung anwuchs, um ſo weiter entfernte man ſich unwillkürlich von dem großen Grundſatze der allgemeinen Wehrpflicht. Die Maſſe der Reclamationen, welche bei den Mobilmachungen der dreißiger Jahre und nachher noch bei jeder Landwehrübung einliefen, bewies keineswegs, wie die Schwarzſeher behaupteten, daß der opferfreudige Sinn im preußiſchen Volke erſtorben war, ſie war vielmehr nur die natürliche Folge der fehler- haften Heeresverfaſſung. Mußte der Landwehrmann nicht über Ungerech- tigkeit klagen, wenn er von Weib und Kind, von den dringenden Arbeiten ſeines Geſchäfts hinweggerufen wurde, während tauſende jüngerer, wehr- kräftiger Männer dienſtfrei blieben? Boyen entwickelte die Gedanken, die ihn bei ſeinem Wehrgeſetze geleitet hatten, kurz vor ſeinem Rücktritt (1847) noch einmal in einer großen Denkſchrift „Ueberblick der preußiſchen Heer- verfaſſung und ihrer Koſten ſeit dem Großen Kurfürſten“. Er wollte „ein von der übrigen Landesbewaffnung getrennt zu bewegendes ſtehendes Heer“, denn eine reine Linien-Armee ſei, wegen der Maſſe der Beurlaubten, „vor erklärtem Kriege das unbeweglichſte Ding von der Welt“. Er verlangte, dies ſtehende Heer müſſe zu einem Viertel aus altgedienten Capitulanten beſtehen und ſo ſtark ſein, daß bei dreijähriger Dienſtzeit die geſammte Mannſchaft der Landwehr in ſeinen Reihen ausgebildet würde. Aber wie wenig entſprach die Wirklichkeit dieſen wohlberechtigten Grundſätzen! Die ſtehende Armee war ſo ſchwach, daß ſie getrennt von der Landwehr nicht wirkſam bewegt werden konnte. Nicht zum Kriege, ſondern lediglich zur Bewachung ſeiner Grenzen hatte der Staat nach 1830, unter ſchwerer Schädigung der Volkswirthſchaft, den größten Theil des erſten Aufgebots der Landwehr unter die Fahnen rufen müſſen. Die Zahl der Capitulanten wurde ſtark herabgeſetzt, da bei dem ſteigenden Arbeitslohn der bürgerlichen Gewerbe der Soldatendienſt ſo wenig lockend erſchien; man verlangte ihrer nur noch 720 für die vier Linien-Infanterieregimenter jedes Armeecorps. Doch ſelbſt dieſen verringerten Anforderungen wurde nicht von fern ge- nügt: das arme Oſtpreußen, das noch die meiſten ſchlecht gelohnten Arbeiter beſaß, ſtellte für ſein erſtes Armeecorps (1847) nur 449 Capitulanten, das rheiniſche Armeecorps zählte ihrer gar nur 150. Zudem diente die Maſſe der Mannſchaft jetzt nur noch zwei Jahre. Sehr ungern, „allein dem Drange der Umſtände“ weichend, hatte der alte König v. Treitſchke, Deutſche Geſchichte. V. 38

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/607
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 593. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/607>, abgerufen am 27.11.2024.