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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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Das Commissionsbedenken. Der Offene Brief.
Empfange, den ihm die Schleswigholsteiner überall bereiteten, zur Genüge
lernen können, wie wenig dies treue Volk gemeint war sich von seinem
angestammten Herzog leichtfertig loszusagen. Da brachte Allgreen Ussing's
Antrag Alles in Bewegung. Der Itzehoer Landtag war gerade versammelt.
Graf Friedrich Reventlow, der Klosterpropst von Preetz, übernahm die Füh-
rung, ein hochgebildeter Aristokrat von der guten alten Holstenart, con-
servativ nach Erziehung und Neigung, aber unbefangen genug um die
Berechtigung des anwachsenden liberalen Bürgerthums zu würdigen, eine
stattliche Erscheinung, stolz und mild zugleich, ganz und gar ein Mann des
Rechts. Auf seinen Vorschlag beschloß der Landtag eine Rechtsverwahrung,
welche die drei Hauptsätze des schleswigholsteinischen Staatsrechts feierlich
aussprach: die Selbständigkeit, die Untheilbarkeit der Herzogthümer und
das Erbfolgerecht des Mannesstammes. Entrüstet wiesen die Stände die
terroristische Anmaßung des seeländischen Landtags zurück, der selber ganz
unbefugt über die Thronfolge der Herzogthümer Beschlüsse faßte, den
Deutschen aber verbieten wollte auch nur mitzusprechen; sie erinnerten
warnend an Spanien, wo die leichtfertige Aenderung der Erbfolgeordnung
den Bürgerkrieg hervorgerufen hatte. Da der schleswigsche Landtag nicht
versammelt war, so trat die Ritterschaft beider Herzogthümer unter der
Führung des Grafen Reventlow-Preetz zusammen und bat den Monarchen
in einer würdig gehaltenen Adresse um Wahrung des Landesrechts. Alles
vergeblich. Zweimal versuchte der König in diesen Jahren, seinen Schwa-
ger zu freiwilliger Entsagung zu bewegen. Der Herzog aber erwiderte,
ein Verzicht könne nur der weiblichen Linie zugemuthet werden; weiter
ging er nicht, denn den Boden des urkundlichen Rechts wollte er nicht
verlassen, auch fühlte er wohl, daß er eine Hoffnung auf die Königskrone
mindestens nicht offen aussprechen durfte, weil die Dänen ihn allesammt
tödlich haßten.

Ermuthigt durch den Antrag des Rotschilder Landtags glaubte Chri-
stian nunmehr etwas wagen zu können und berief eine Commission zur
Erörterung der schleswigholsteinischen Erbfolgefrage. Drei Deutsche ge-
hörten ihr an: der hochconservative Bundesgesandte Pechlin, aus dem
Auswärtigen Amte der Minister Graf Heinrich Reventlow-Criminil und
sein Rath Dankwart, dazu als Vierter der vertraute Cabinetssecretär
Adler. Keiner von ihnen war Fachmann im Staatsrechte. Nach langen
Berathungen brachten die Vier ein "Commissionsbedenken" zu Stande,
das keinen bündigen Schluß enthielt. Sie meinten zwar, der weiblichen
Linie gebühre das Erbfolgerecht in einem Theile der Herzogthümer, wider-
riethen jedoch eine öffentliche Erklärung so lange nicht mit den Agnaten
und den Großmächten verhandelt sei. Der König aber wollte vorwärts,
in einer feurigen Rede sprach er dem Staatsrathe diese Willensmeinung
aus. Am 8. Juli 1846 verkündigte er sodann um "unklaren und un-
richtigen Vorstellungen entgegenzutreten", durch einen Offenen Brief, daß

Das Commiſſionsbedenken. Der Offene Brief.
Empfange, den ihm die Schleswigholſteiner überall bereiteten, zur Genüge
lernen können, wie wenig dies treue Volk gemeint war ſich von ſeinem
angeſtammten Herzog leichtfertig loszuſagen. Da brachte Allgreen Uſſing’s
Antrag Alles in Bewegung. Der Itzehoer Landtag war gerade verſammelt.
Graf Friedrich Reventlow, der Kloſterpropſt von Preetz, übernahm die Füh-
rung, ein hochgebildeter Ariſtokrat von der guten alten Holſtenart, con-
ſervativ nach Erziehung und Neigung, aber unbefangen genug um die
Berechtigung des anwachſenden liberalen Bürgerthums zu würdigen, eine
ſtattliche Erſcheinung, ſtolz und mild zugleich, ganz und gar ein Mann des
Rechts. Auf ſeinen Vorſchlag beſchloß der Landtag eine Rechtsverwahrung,
welche die drei Hauptſätze des ſchleswigholſteiniſchen Staatsrechts feierlich
ausſprach: die Selbſtändigkeit, die Untheilbarkeit der Herzogthümer und
das Erbfolgerecht des Mannesſtammes. Entrüſtet wieſen die Stände die
terroriſtiſche Anmaßung des ſeeländiſchen Landtags zurück, der ſelber ganz
unbefugt über die Thronfolge der Herzogthümer Beſchlüſſe faßte, den
Deutſchen aber verbieten wollte auch nur mitzuſprechen; ſie erinnerten
warnend an Spanien, wo die leichtfertige Aenderung der Erbfolgeordnung
den Bürgerkrieg hervorgerufen hatte. Da der ſchleswigſche Landtag nicht
verſammelt war, ſo trat die Ritterſchaft beider Herzogthümer unter der
Führung des Grafen Reventlow-Preetz zuſammen und bat den Monarchen
in einer würdig gehaltenen Adreſſe um Wahrung des Landesrechts. Alles
vergeblich. Zweimal verſuchte der König in dieſen Jahren, ſeinen Schwa-
ger zu freiwilliger Entſagung zu bewegen. Der Herzog aber erwiderte,
ein Verzicht könne nur der weiblichen Linie zugemuthet werden; weiter
ging er nicht, denn den Boden des urkundlichen Rechts wollte er nicht
verlaſſen, auch fühlte er wohl, daß er eine Hoffnung auf die Königskrone
mindeſtens nicht offen ausſprechen durfte, weil die Dänen ihn alleſammt
tödlich haßten.

Ermuthigt durch den Antrag des Rotſchilder Landtags glaubte Chri-
ſtian nunmehr etwas wagen zu können und berief eine Commiſſion zur
Erörterung der ſchleswigholſteiniſchen Erbfolgefrage. Drei Deutſche ge-
hörten ihr an: der hochconſervative Bundesgeſandte Pechlin, aus dem
Auswärtigen Amte der Miniſter Graf Heinrich Reventlow-Criminil und
ſein Rath Dankwart, dazu als Vierter der vertraute Cabinetsſecretär
Adler. Keiner von ihnen war Fachmann im Staatsrechte. Nach langen
Berathungen brachten die Vier ein „Commiſſionsbedenken“ zu Stande,
das keinen bündigen Schluß enthielt. Sie meinten zwar, der weiblichen
Linie gebühre das Erbfolgerecht in einem Theile der Herzogthümer, wider-
riethen jedoch eine öffentliche Erklärung ſo lange nicht mit den Agnaten
und den Großmächten verhandelt ſei. Der König aber wollte vorwärts,
in einer feurigen Rede ſprach er dem Staatsrathe dieſe Willensmeinung
aus. Am 8. Juli 1846 verkündigte er ſodann um „unklaren und un-
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[575/0589] Das Commiſſionsbedenken. Der Offene Brief. Empfange, den ihm die Schleswigholſteiner überall bereiteten, zur Genüge lernen können, wie wenig dies treue Volk gemeint war ſich von ſeinem angeſtammten Herzog leichtfertig loszuſagen. Da brachte Allgreen Uſſing’s Antrag Alles in Bewegung. Der Itzehoer Landtag war gerade verſammelt. Graf Friedrich Reventlow, der Kloſterpropſt von Preetz, übernahm die Füh- rung, ein hochgebildeter Ariſtokrat von der guten alten Holſtenart, con- ſervativ nach Erziehung und Neigung, aber unbefangen genug um die Berechtigung des anwachſenden liberalen Bürgerthums zu würdigen, eine ſtattliche Erſcheinung, ſtolz und mild zugleich, ganz und gar ein Mann des Rechts. Auf ſeinen Vorſchlag beſchloß der Landtag eine Rechtsverwahrung, welche die drei Hauptſätze des ſchleswigholſteiniſchen Staatsrechts feierlich ausſprach: die Selbſtändigkeit, die Untheilbarkeit der Herzogthümer und das Erbfolgerecht des Mannesſtammes. Entrüſtet wieſen die Stände die terroriſtiſche Anmaßung des ſeeländiſchen Landtags zurück, der ſelber ganz unbefugt über die Thronfolge der Herzogthümer Beſchlüſſe faßte, den Deutſchen aber verbieten wollte auch nur mitzuſprechen; ſie erinnerten warnend an Spanien, wo die leichtfertige Aenderung der Erbfolgeordnung den Bürgerkrieg hervorgerufen hatte. Da der ſchleswigſche Landtag nicht verſammelt war, ſo trat die Ritterſchaft beider Herzogthümer unter der Führung des Grafen Reventlow-Preetz zuſammen und bat den Monarchen in einer würdig gehaltenen Adreſſe um Wahrung des Landesrechts. Alles vergeblich. Zweimal verſuchte der König in dieſen Jahren, ſeinen Schwa- ger zu freiwilliger Entſagung zu bewegen. Der Herzog aber erwiderte, ein Verzicht könne nur der weiblichen Linie zugemuthet werden; weiter ging er nicht, denn den Boden des urkundlichen Rechts wollte er nicht verlaſſen, auch fühlte er wohl, daß er eine Hoffnung auf die Königskrone mindeſtens nicht offen ausſprechen durfte, weil die Dänen ihn alleſammt tödlich haßten. Ermuthigt durch den Antrag des Rotſchilder Landtags glaubte Chri- ſtian nunmehr etwas wagen zu können und berief eine Commiſſion zur Erörterung der ſchleswigholſteiniſchen Erbfolgefrage. Drei Deutſche ge- hörten ihr an: der hochconſervative Bundesgeſandte Pechlin, aus dem Auswärtigen Amte der Miniſter Graf Heinrich Reventlow-Criminil und ſein Rath Dankwart, dazu als Vierter der vertraute Cabinetsſecretär Adler. Keiner von ihnen war Fachmann im Staatsrechte. Nach langen Berathungen brachten die Vier ein „Commiſſionsbedenken“ zu Stande, das keinen bündigen Schluß enthielt. Sie meinten zwar, der weiblichen Linie gebühre das Erbfolgerecht in einem Theile der Herzogthümer, wider- riethen jedoch eine öffentliche Erklärung ſo lange nicht mit den Agnaten und den Großmächten verhandelt ſei. Der König aber wollte vorwärts, in einer feurigen Rede ſprach er dem Staatsrathe dieſe Willensmeinung aus. Am 8. Juli 1846 verkündigte er ſodann um „unklaren und un- richtigen Vorſtellungen entgegenzutreten“, durch einen Offenen Brief, daß

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 575. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/589>, abgerufen am 19.05.2024.