Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.IV. 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten. Rede die Freiheitsfarben der alten Burschenschaft verherrlichte, erklärteJordan die Bundesbeschlüsse für ungiltig und forderte, daß die Minister angeklagt werden sollten. Das war es was der Kurprinz wünschte. Am 26. Juli wurde der Landtag aufgelöst, und Heinrich v. Arnim, der auf der Durchreise dieser Schlußsitzung beiwohnte, berichtete schaudernd, welche entsetzliche Drohungen die schnurrbärtigen, mit schwarzrothgoldenen Bändern geschmückten Männer droben auf der Gallerie ausgestoßen hätten.*) Das Land blieb indessen ruhig. Jordan aber, der Vater der Verfassung fiel nun- mehr selber in das Fangeisen, das er früherhin vorsorglich der monarchischen Gewalt gestellt hatte. Um der Regierung die Auflösung der Landstände zu erschweren, hatte er einst die Vorschrift durchgesetzt, daß der Landtag am Schlusse jeder Tagung den ständischen Ausschuß mit Weisungen versehen müsse.**) Jetzt ward der Landtag plötzlich aufgelöst bevor er diese Wei- sungen ertheilen konnte, und als der Ausschuß alsbald versuchte nach- träglich gegen die Bundesbeschlüsse zu protestiren, da erwiderte ihm Hassen- pflug höhnisch, aber mit unbestreitbarem Rechte: der Ausschuß hat keine ständische Instruktion erhalten, ist also nach der Verfassung nicht befugt irgend einen rechtsgiltigen Beschluß zu fassen. So hatte der gewandte Taschenspieler den Landtag und seinen Ausschuß zugleich entwaffnet. Jedermann fühlte, unter dieser Regierung werde das hessische Land nie- mals zum Frieden gelangen. Auch die badische Regierung veröffentlichte die Sechs Artikel ohne *) Arnim's Bericht, 26. Juli 1832. **) S. o. IV. 134. ***) Türckheim an Blittersdorff, 10. Aug, 1832. +) Türckheim an Blittersdorff, 28 Mai; Otterstedt's Bericht, 9. Juni 1832. ++) Winter an Otterstedt, 18. Juni 1832.
IV. 5. Wiederbefeſtigung der alten Gewalten. Rede die Freiheitsfarben der alten Burſchenſchaft verherrlichte, erklärteJordan die Bundesbeſchlüſſe für ungiltig und forderte, daß die Miniſter angeklagt werden ſollten. Das war es was der Kurprinz wünſchte. Am 26. Juli wurde der Landtag aufgelöſt, und Heinrich v. Arnim, der auf der Durchreiſe dieſer Schlußſitzung beiwohnte, berichtete ſchaudernd, welche entſetzliche Drohungen die ſchnurrbärtigen, mit ſchwarzrothgoldenen Bändern geſchmückten Männer droben auf der Gallerie ausgeſtoßen hätten.*) Das Land blieb indeſſen ruhig. Jordan aber, der Vater der Verfaſſung fiel nun- mehr ſelber in das Fangeiſen, das er früherhin vorſorglich der monarchiſchen Gewalt geſtellt hatte. Um der Regierung die Auflöſung der Landſtände zu erſchweren, hatte er einſt die Vorſchrift durchgeſetzt, daß der Landtag am Schluſſe jeder Tagung den ſtändiſchen Ausſchuß mit Weiſungen verſehen müſſe.**) Jetzt ward der Landtag plötzlich aufgelöſt bevor er dieſe Wei- ſungen ertheilen konnte, und als der Ausſchuß alsbald verſuchte nach- träglich gegen die Bundesbeſchlüſſe zu proteſtiren, da erwiderte ihm Haſſen- pflug höhniſch, aber mit unbeſtreitbarem Rechte: der Ausſchuß hat keine ſtändiſche Inſtruktion erhalten, iſt alſo nach der Verfaſſung nicht befugt irgend einen rechtsgiltigen Beſchluß zu faſſen. So hatte der gewandte Taſchenſpieler den Landtag und ſeinen Ausſchuß zugleich entwaffnet. Jedermann fühlte, unter dieſer Regierung werde das heſſiſche Land nie- mals zum Frieden gelangen. Auch die badiſche Regierung veröffentlichte die Sechs Artikel ohne *) Arnim’s Bericht, 26. Juli 1832. **) S. o. IV. 134. ***) Türckheim an Blittersdorff, 10. Aug, 1832. †) Türckheim an Blittersdorff, 28 Mai; Otterſtedt’s Bericht, 9. Juni 1832. ††) Winter an Otterſtedt, 18. Juni 1832.
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IV. 5. Wiederbefeſtigung der alten Gewalten.
Rede die Freiheitsfarben der alten Burſchenſchaft verherrlichte, erklärte
Jordan die Bundesbeſchlüſſe für ungiltig und forderte, daß die Miniſter
angeklagt werden ſollten. Das war es was der Kurprinz wünſchte. Am
26. Juli wurde der Landtag aufgelöſt, und Heinrich v. Arnim, der auf
der Durchreiſe dieſer Schlußſitzung beiwohnte, berichtete ſchaudernd, welche
entſetzliche Drohungen die ſchnurrbärtigen, mit ſchwarzrothgoldenen Bändern
geſchmückten Männer droben auf der Gallerie ausgeſtoßen hätten. *) Das
Land blieb indeſſen ruhig. Jordan aber, der Vater der Verfaſſung fiel nun-
mehr ſelber in das Fangeiſen, das er früherhin vorſorglich der monarchiſchen
Gewalt geſtellt hatte. Um der Regierung die Auflöſung der Landſtände zu
erſchweren, hatte er einſt die Vorſchrift durchgeſetzt, daß der Landtag am
Schluſſe jeder Tagung den ſtändiſchen Ausſchuß mit Weiſungen verſehen
müſſe. **) Jetzt ward der Landtag plötzlich aufgelöſt bevor er dieſe Wei-
ſungen ertheilen konnte, und als der Ausſchuß alsbald verſuchte nach-
träglich gegen die Bundesbeſchlüſſe zu proteſtiren, da erwiderte ihm Haſſen-
pflug höhniſch, aber mit unbeſtreitbarem Rechte: der Ausſchuß hat keine
ſtändiſche Inſtruktion erhalten, iſt alſo nach der Verfaſſung nicht befugt
irgend einen rechtsgiltigen Beſchluß zu faſſen. So hatte der gewandte
Taſchenſpieler den Landtag und ſeinen Ausſchuß zugleich entwaffnet.
Jedermann fühlte, unter dieſer Regierung werde das heſſiſche Land nie-
mals zum Frieden gelangen.
Auch die badiſche Regierung veröffentlichte die Sechs Artikel ohne
Vorbehalt, weil ſie fürchtete ſich durch nutzloſe Zuſätze bloßzuſtellen ***) und
weil ſie ihrer ganzen Widerſtandskraft bedurfte um vielleicht noch ihr
Preßgeſetz zu retten. Längſt wünſchte der Großherzog ſehnlich ſeinen
Frieden mit den großen Mächten zu ſchließen. Um die Hofburg über
ſeine tadelloſe Geſinnung aufzuklären ſendete er im Frühjahr den Frei-
herrn v. Falkenſtein nach Wien, erhielt aber zur Antwort nur einen
freundlich mahnenden Brief von Kaiſer Franz. †) Seine Miniſter ge-
nügten ihm nicht. Winter zeigte ſich zwar ſehr aufgebracht über Rotteck
und deſſen Getreue: „Da iſt mir Herr Wirth noch ein ehrenwertherer
Gegner — ſchrieb er einmal. Der Burſche iſt ein Radicaler, ein ver-
rücktes Gehirn, aber doch ein teutſcher Radicaler und ſagt offen was er
will. Die Freiburger ſind Heuchler.“ ††) Gleichwohl konnte ſich Leopold
nicht verbergen, daß dieſer bürgerfreundliche Miniſter niemals das Ver-
trauen der beiden Großmächte gewinnen werde, und berief daher im Mai
den Freiherrn v. Reizenſtein aus der Stille ſeiner Heidelberger gelehrten
Muße wieder an die Spitze des Miniſteriums — jenen verdienten Staats-
*) Arnim’s Bericht, 26. Juli 1832.
**) S. o. IV. 134.
***) Türckheim an Blittersdorff, 10. Aug, 1832.
†) Türckheim an Blittersdorff, 28 Mai; Otterſtedt’s Bericht, 9. Juni 1832.
††) Winter an Otterſtedt, 18. Juni 1832.
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