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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

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III. 1. Die Wiener Conferenzen.
ließ: "Man kann daher die Sache nur darauf zurückführen, daß einzelne
Staaten, welche durch den jetzigen Zustand sich beschwert glauben, mit den-
jenigen Bundesgliedern, woher nach ihrer Meinung die Beschwerde kommt,
sich zu vereinigen suchen, und daß so übereinstimmende Anordnungen von
Grenze zu Grenze weiter geleitet werden, welche den Zweck haben, die
inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu lassen."*) So war das
handelspolitische Programm der preußischen Regierung nochmals klar und
unzweideutig ausgesprochen. Indem sie an ihrem Zollgesetze festhielt, er-
klärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten durch freie Verträge den Zoll-
anschluß oder Handelserleichterungen zu gewähren; aber sie sah auch ein --
und hierin lag ihre Ueberlegenheit -- daß alle Klagen wider die Binnen-
mauthen müssige Reden blieben, so lange die deutschen Staaten sich über
ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen konnten.

Auf lebhaften Widerspruch war Bernstorff von vornherein gefaßt;
er wußte wohl, wie unfaßbar diese nüchternen handelspolitischen Gedanken,
die heute Jedem geläufig sind, der großen Mehrzahl der deutschen Höfe
noch erschienen. Der leidenschaftliche Ausbruch "gehässiger Vorurtheile",
den er in Wien erleben mußte, übertraf doch seine schlimmsten Erwar-
tungen. Die naive volkswirthschaftliche Unwissenheit der Epoche feierte
auf den Conferenzen ihre Saturnalien; fast die gesammte deutsche Diplo-
matie lief Sturm wider das preußische Zollgesetz. Sobald auf die Fragen
des Handels die Rede kam, verschob sich die Stellung der Parteien voll-
ständig. Der preußische Bevollmächtigte, der fast in allen andern Fragen
die Mehrheit der Versammlung nach sich zog, stand in den handelspoliti-
schen Berathungen ebenso vereinsamt wie in den militärischen, er erschien
wie der Störenfried der deutschen Einigkeit. Dieselben Höfe, die überall
sonst den Wirkungskreis des Bundes ängstlich zu beschränken suchten,
hofften durch einen rechtswidrigen Bundesbeschluß jene segensreiche Re-
form, welche dem preußischen Deutschland den freien Verkehr geschenkt
hatte, wieder umzustoßen. Von Mund zu Munde ging die sophistische
Behauptung, das preußische Gesetz verstoße wider den Art. 19 der Bun-
desakte, der nichts weiter enthielt, als die Zusage, daß der Bundestag
wegen des Handels und Verkehrs "in Berathung treten" solle.

Preußens böser Genius, so ließen sich selbst Wohlmeinende vernehmen,
hat dies unglückliche Gesetz geschaffen, das ihm überall Zutrauen und Zu-

*) Als K. L. Aegidi sich im Jahre 1865 das Verdienst erwarb, diese Stelle aus
Bernstorff's Instruktionen (in seiner Schrift "Aus der Vorzeit des Zollvereins") zuerst
zu veröffentlichen, da war die wirkliche Geschichte des Zollvereins durch Parteimärchen
bereits gänzlich verdunkelt, und die Mittheilung wurde allgemein als eine überraschende
Enthüllung angesehen. Und doch enthielt die Instruktion durchaus kein Geheimniß, son-
dern lediglich die nämlichen Worte, welche, als amtliche Antwort Hardenberg's an F. List
und Gen., bereits im Jahre 1819 in den meisten deutschen Zeitungen gestanden hatten.
Vergl. o. II. 622.

III. 1. Die Wiener Conferenzen.
ließ: „Man kann daher die Sache nur darauf zurückführen, daß einzelne
Staaten, welche durch den jetzigen Zuſtand ſich beſchwert glauben, mit den-
jenigen Bundesgliedern, woher nach ihrer Meinung die Beſchwerde kommt,
ſich zu vereinigen ſuchen, und daß ſo übereinſtimmende Anordnungen von
Grenze zu Grenze weiter geleitet werden, welche den Zweck haben, die
inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu laſſen.“*) So war das
handelspolitiſche Programm der preußiſchen Regierung nochmals klar und
unzweideutig ausgeſprochen. Indem ſie an ihrem Zollgeſetze feſthielt, er-
klärte ſie ſich bereit, anderen Bundesſtaaten durch freie Verträge den Zoll-
anſchluß oder Handelserleichterungen zu gewähren; aber ſie ſah auch ein —
und hierin lag ihre Ueberlegenheit — daß alle Klagen wider die Binnen-
mauthen müſſige Reden blieben, ſo lange die deutſchen Staaten ſich über
ein gemeinſames Zollgeſetz nicht einigen konnten.

Auf lebhaften Widerſpruch war Bernſtorff von vornherein gefaßt;
er wußte wohl, wie unfaßbar dieſe nüchternen handelspolitiſchen Gedanken,
die heute Jedem geläufig ſind, der großen Mehrzahl der deutſchen Höfe
noch erſchienen. Der leidenſchaftliche Ausbruch „gehäſſiger Vorurtheile“,
den er in Wien erleben mußte, übertraf doch ſeine ſchlimmſten Erwar-
tungen. Die naive volkswirthſchaftliche Unwiſſenheit der Epoche feierte
auf den Conferenzen ihre Saturnalien; faſt die geſammte deutſche Diplo-
matie lief Sturm wider das preußiſche Zollgeſetz. Sobald auf die Fragen
des Handels die Rede kam, verſchob ſich die Stellung der Parteien voll-
ſtändig. Der preußiſche Bevollmächtigte, der faſt in allen andern Fragen
die Mehrheit der Verſammlung nach ſich zog, ſtand in den handelspoliti-
ſchen Berathungen ebenſo vereinſamt wie in den militäriſchen, er erſchien
wie der Störenfried der deutſchen Einigkeit. Dieſelben Höfe, die überall
ſonſt den Wirkungskreis des Bundes ängſtlich zu beſchränken ſuchten,
hofften durch einen rechtswidrigen Bundesbeſchluß jene ſegensreiche Re-
form, welche dem preußiſchen Deutſchland den freien Verkehr geſchenkt
hatte, wieder umzuſtoßen. Von Mund zu Munde ging die ſophiſtiſche
Behauptung, das preußiſche Geſetz verſtoße wider den Art. 19 der Bun-
desakte, der nichts weiter enthielt, als die Zuſage, daß der Bundestag
wegen des Handels und Verkehrs „in Berathung treten“ ſolle.

Preußens böſer Genius, ſo ließen ſich ſelbſt Wohlmeinende vernehmen,
hat dies unglückliche Geſetz geſchaffen, das ihm überall Zutrauen und Zu-

*) Als K. L. Aegidi ſich im Jahre 1865 das Verdienſt erwarb, dieſe Stelle aus
Bernſtorff’s Inſtruktionen (in ſeiner Schrift „Aus der Vorzeit des Zollvereins“) zuerſt
zu veröffentlichen, da war die wirkliche Geſchichte des Zollvereins durch Parteimärchen
bereits gänzlich verdunkelt, und die Mittheilung wurde allgemein als eine überraſchende
Enthüllung angeſehen. Und doch enthielt die Inſtruktion durchaus kein Geheimniß, ſon-
dern lediglich die nämlichen Worte, welche, als amtliche Antwort Hardenberg’s an F. Liſt
und Gen., bereits im Jahre 1819 in den meiſten deutſchen Zeitungen geſtanden hatten.
Vergl. o. II. 622.
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[30/0046] III. 1. Die Wiener Conferenzen. ließ: „Man kann daher die Sache nur darauf zurückführen, daß einzelne Staaten, welche durch den jetzigen Zuſtand ſich beſchwert glauben, mit den- jenigen Bundesgliedern, woher nach ihrer Meinung die Beſchwerde kommt, ſich zu vereinigen ſuchen, und daß ſo übereinſtimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weiter geleitet werden, welche den Zweck haben, die inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu laſſen.“ *) So war das handelspolitiſche Programm der preußiſchen Regierung nochmals klar und unzweideutig ausgeſprochen. Indem ſie an ihrem Zollgeſetze feſthielt, er- klärte ſie ſich bereit, anderen Bundesſtaaten durch freie Verträge den Zoll- anſchluß oder Handelserleichterungen zu gewähren; aber ſie ſah auch ein — und hierin lag ihre Ueberlegenheit — daß alle Klagen wider die Binnen- mauthen müſſige Reden blieben, ſo lange die deutſchen Staaten ſich über ein gemeinſames Zollgeſetz nicht einigen konnten. Auf lebhaften Widerſpruch war Bernſtorff von vornherein gefaßt; er wußte wohl, wie unfaßbar dieſe nüchternen handelspolitiſchen Gedanken, die heute Jedem geläufig ſind, der großen Mehrzahl der deutſchen Höfe noch erſchienen. Der leidenſchaftliche Ausbruch „gehäſſiger Vorurtheile“, den er in Wien erleben mußte, übertraf doch ſeine ſchlimmſten Erwar- tungen. Die naive volkswirthſchaftliche Unwiſſenheit der Epoche feierte auf den Conferenzen ihre Saturnalien; faſt die geſammte deutſche Diplo- matie lief Sturm wider das preußiſche Zollgeſetz. Sobald auf die Fragen des Handels die Rede kam, verſchob ſich die Stellung der Parteien voll- ſtändig. Der preußiſche Bevollmächtigte, der faſt in allen andern Fragen die Mehrheit der Verſammlung nach ſich zog, ſtand in den handelspoliti- ſchen Berathungen ebenſo vereinſamt wie in den militäriſchen, er erſchien wie der Störenfried der deutſchen Einigkeit. Dieſelben Höfe, die überall ſonſt den Wirkungskreis des Bundes ängſtlich zu beſchränken ſuchten, hofften durch einen rechtswidrigen Bundesbeſchluß jene ſegensreiche Re- form, welche dem preußiſchen Deutſchland den freien Verkehr geſchenkt hatte, wieder umzuſtoßen. Von Mund zu Munde ging die ſophiſtiſche Behauptung, das preußiſche Geſetz verſtoße wider den Art. 19 der Bun- desakte, der nichts weiter enthielt, als die Zuſage, daß der Bundestag wegen des Handels und Verkehrs „in Berathung treten“ ſolle. Preußens böſer Genius, ſo ließen ſich ſelbſt Wohlmeinende vernehmen, hat dies unglückliche Geſetz geſchaffen, das ihm überall Zutrauen und Zu- *) Als K. L. Aegidi ſich im Jahre 1865 das Verdienſt erwarb, dieſe Stelle aus Bernſtorff’s Inſtruktionen (in ſeiner Schrift „Aus der Vorzeit des Zollvereins“) zuerſt zu veröffentlichen, da war die wirkliche Geſchichte des Zollvereins durch Parteimärchen bereits gänzlich verdunkelt, und die Mittheilung wurde allgemein als eine überraſchende Enthüllung angeſehen. Und doch enthielt die Inſtruktion durchaus kein Geheimniß, ſon- dern lediglich die nämlichen Worte, welche, als amtliche Antwort Hardenberg’s an F. Liſt und Gen., bereits im Jahre 1819 in den meiſten deutſchen Zeitungen geſtanden hatten. Vergl. o. II. 622.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/46>, abgerufen am 28.03.2024.