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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

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III. 5. Die Großmächte und die Trias.
sächlich in dem Mißbrauch, welcher mit seiner Bedeutung getrieben wird."
Gegen dies arge Wort begann bereits im Lande eine geheime Wühlerei.
Aufgestachelt von ihrem Dekan richteten die Ortschaften Wolfenweiler und
Schallstadt an den Großherzog die Bitte, er möge "die volle Souveränität
ohne Landstände wieder übernehmen und solch eine Regierungsform wie
sie ehemals war, herstellen." Hoch beglückt sendete der k. k. Gesandte
diese Kundgebung des Volkswillens nach Wien, und Hatzfeldt schrieb zu-
frieden: "das Volk ist überall gut und überall dasselbe; sein Urtheil ist
immer verständig wenn man den Verschwörern nicht erlaubt es durch ihre
gefährlichen Grundsätze zu beeinflussen."*) Die Versuchung für den Groß-
herzog war stark; er konnte den Lärm seiner getreuen Stände kaum noch
ertragen und verhehlte keineswegs, wie glücklich er sich schätzen würde,
wenn ihn der Bundestag oder irgend eine andere höhere Gewalt von
dieser leidigen Verfassung befreite.**) Auch Berstett und andere hohe Be-
amte begannen den Gedanken einer gewaltsamen Verfassungsänderung ernst-
lich zu erwägen und befragten darüber den gelehrten Carl Salomo Zachariä
in Heidelberg, der sich schon im letzten Landtage durch seine unterthänige
Beflissenheit hervorgethan hatte. Der zählte noch zu jener alten Juristen-
schule, die ein Rechtsgutachten nur für ein einträgliches Spiel des Scharf-
sinns ansah, und war auch jetzt sogleich bei der Hand mit einer Denk-
schrift, welche nicht nur die Zweckmäßigkeit sondern sogar die Rechtmäßigkeit
des geplanten Staatsstreichs nachwies; in der Kunst Alles zu beweisen,
die man ihm nachrühmte, hatte er sich diesmal selbst übertroffen.

Aber zu einem offenbaren Eidbruch wollte Großherzog Ludwig sich nicht
entschließen; zudem war ihm wohl bekannt, wie man in Berlin über Saats-
streiche dachte, und -- "ich weiß, was ich unserem König schuldig bin",
pflegte der alte preußische Gardeoffizier zu sagen. Da auch vom Bun-
destage keine unmittelbare Hilfe zu erlangen war, so entschloß sich der
Hof endlich, nur die Mittel, welche die Verfassung selber darbot, handfest
zu gebrauchen. Im December 1824 wurde der alte Landtag aufgelöst,
und sofort begann ein Wahlkampf streng nach dem Muster des nahen
Frankreichs, nur daß die freien Deutschen gegen den Mißbrauch der Amts-
gewalt unvergleichlich empfindlicher waren als die bureaukratisch gewöhnten
Franzosen. Berstett und mehrere seiner Räthe reisten landauf landab,
bis zum Straßenwart herunter ward das ganze Beamtenheer aufgeboten;
in Freiburg, wo Rotteck verdrängt werden sollte, trat man die Vorschriften
des Wahlgesetzes geradezu mit Füßen. Durch solche Mittel gelang es die
gesammte Opposition mit einem Schlage hinauszufegen. In der neuen
Kammer erschienen nur drei Liberale, wackere, gemäßigte Männer, deren
Namen das mißhandelte badische Land noch lange in gutem Andenken

*) Unterthänigste Bitte der Gemeinden Wolfenweiler und Schallstadt, 9. Februar.
Hruby's Bericht an Metternich, 26. März; Hatzfeldt's Bericht, 5. April 1823.
**) Küster's Bericht, 1. Jan. 1824.

III. 5. Die Großmächte und die Trias.
ſächlich in dem Mißbrauch, welcher mit ſeiner Bedeutung getrieben wird.“
Gegen dies arge Wort begann bereits im Lande eine geheime Wühlerei.
Aufgeſtachelt von ihrem Dekan richteten die Ortſchaften Wolfenweiler und
Schallſtadt an den Großherzog die Bitte, er möge „die volle Souveränität
ohne Landſtände wieder übernehmen und ſolch eine Regierungsform wie
ſie ehemals war, herſtellen.“ Hoch beglückt ſendete der k. k. Geſandte
dieſe Kundgebung des Volkswillens nach Wien, und Hatzfeldt ſchrieb zu-
frieden: „das Volk iſt überall gut und überall daſſelbe; ſein Urtheil iſt
immer verſtändig wenn man den Verſchwörern nicht erlaubt es durch ihre
gefährlichen Grundſätze zu beeinfluſſen.“*) Die Verſuchung für den Groß-
herzog war ſtark; er konnte den Lärm ſeiner getreuen Stände kaum noch
ertragen und verhehlte keineswegs, wie glücklich er ſich ſchätzen würde,
wenn ihn der Bundestag oder irgend eine andere höhere Gewalt von
dieſer leidigen Verfaſſung befreite.**) Auch Berſtett und andere hohe Be-
amte begannen den Gedanken einer gewaltſamen Verfaſſungsänderung ernſt-
lich zu erwägen und befragten darüber den gelehrten Carl Salomo Zachariä
in Heidelberg, der ſich ſchon im letzten Landtage durch ſeine unterthänige
Befliſſenheit hervorgethan hatte. Der zählte noch zu jener alten Juriſten-
ſchule, die ein Rechtsgutachten nur für ein einträgliches Spiel des Scharf-
ſinns anſah, und war auch jetzt ſogleich bei der Hand mit einer Denk-
ſchrift, welche nicht nur die Zweckmäßigkeit ſondern ſogar die Rechtmäßigkeit
des geplanten Staatsſtreichs nachwies; in der Kunſt Alles zu beweiſen,
die man ihm nachrühmte, hatte er ſich diesmal ſelbſt übertroffen.

Aber zu einem offenbaren Eidbruch wollte Großherzog Ludwig ſich nicht
entſchließen; zudem war ihm wohl bekannt, wie man in Berlin über Saats-
ſtreiche dachte, und — „ich weiß, was ich unſerem König ſchuldig bin“,
pflegte der alte preußiſche Gardeoffizier zu ſagen. Da auch vom Bun-
destage keine unmittelbare Hilfe zu erlangen war, ſo entſchloß ſich der
Hof endlich, nur die Mittel, welche die Verfaſſung ſelber darbot, handfeſt
zu gebrauchen. Im December 1824 wurde der alte Landtag aufgelöſt,
und ſofort begann ein Wahlkampf ſtreng nach dem Muſter des nahen
Frankreichs, nur daß die freien Deutſchen gegen den Mißbrauch der Amts-
gewalt unvergleichlich empfindlicher waren als die bureaukratiſch gewöhnten
Franzoſen. Berſtett und mehrere ſeiner Räthe reiſten landauf landab,
bis zum Straßenwart herunter ward das ganze Beamtenheer aufgeboten;
in Freiburg, wo Rotteck verdrängt werden ſollte, trat man die Vorſchriften
des Wahlgeſetzes geradezu mit Füßen. Durch ſolche Mittel gelang es die
geſammte Oppoſition mit einem Schlage hinauszufegen. In der neuen
Kammer erſchienen nur drei Liberale, wackere, gemäßigte Männer, deren
Namen das mißhandelte badiſche Land noch lange in gutem Andenken

*) Unterthänigſte Bitte der Gemeinden Wolfenweiler und Schallſtadt, 9. Februar.
Hruby’s Bericht an Metternich, 26. März; Hatzfeldt’s Bericht, 5. April 1823.
**) Küſter’s Bericht, 1. Jan. 1824.
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[352/0368] III. 5. Die Großmächte und die Trias. ſächlich in dem Mißbrauch, welcher mit ſeiner Bedeutung getrieben wird.“ Gegen dies arge Wort begann bereits im Lande eine geheime Wühlerei. Aufgeſtachelt von ihrem Dekan richteten die Ortſchaften Wolfenweiler und Schallſtadt an den Großherzog die Bitte, er möge „die volle Souveränität ohne Landſtände wieder übernehmen und ſolch eine Regierungsform wie ſie ehemals war, herſtellen.“ Hoch beglückt ſendete der k. k. Geſandte dieſe Kundgebung des Volkswillens nach Wien, und Hatzfeldt ſchrieb zu- frieden: „das Volk iſt überall gut und überall daſſelbe; ſein Urtheil iſt immer verſtändig wenn man den Verſchwörern nicht erlaubt es durch ihre gefährlichen Grundſätze zu beeinfluſſen.“ *) Die Verſuchung für den Groß- herzog war ſtark; er konnte den Lärm ſeiner getreuen Stände kaum noch ertragen und verhehlte keineswegs, wie glücklich er ſich ſchätzen würde, wenn ihn der Bundestag oder irgend eine andere höhere Gewalt von dieſer leidigen Verfaſſung befreite. **) Auch Berſtett und andere hohe Be- amte begannen den Gedanken einer gewaltſamen Verfaſſungsänderung ernſt- lich zu erwägen und befragten darüber den gelehrten Carl Salomo Zachariä in Heidelberg, der ſich ſchon im letzten Landtage durch ſeine unterthänige Befliſſenheit hervorgethan hatte. Der zählte noch zu jener alten Juriſten- ſchule, die ein Rechtsgutachten nur für ein einträgliches Spiel des Scharf- ſinns anſah, und war auch jetzt ſogleich bei der Hand mit einer Denk- ſchrift, welche nicht nur die Zweckmäßigkeit ſondern ſogar die Rechtmäßigkeit des geplanten Staatsſtreichs nachwies; in der Kunſt Alles zu beweiſen, die man ihm nachrühmte, hatte er ſich diesmal ſelbſt übertroffen. Aber zu einem offenbaren Eidbruch wollte Großherzog Ludwig ſich nicht entſchließen; zudem war ihm wohl bekannt, wie man in Berlin über Saats- ſtreiche dachte, und — „ich weiß, was ich unſerem König ſchuldig bin“, pflegte der alte preußiſche Gardeoffizier zu ſagen. Da auch vom Bun- destage keine unmittelbare Hilfe zu erlangen war, ſo entſchloß ſich der Hof endlich, nur die Mittel, welche die Verfaſſung ſelber darbot, handfeſt zu gebrauchen. Im December 1824 wurde der alte Landtag aufgelöſt, und ſofort begann ein Wahlkampf ſtreng nach dem Muſter des nahen Frankreichs, nur daß die freien Deutſchen gegen den Mißbrauch der Amts- gewalt unvergleichlich empfindlicher waren als die bureaukratiſch gewöhnten Franzoſen. Berſtett und mehrere ſeiner Räthe reiſten landauf landab, bis zum Straßenwart herunter ward das ganze Beamtenheer aufgeboten; in Freiburg, wo Rotteck verdrängt werden ſollte, trat man die Vorſchriften des Wahlgeſetzes geradezu mit Füßen. Durch ſolche Mittel gelang es die geſammte Oppoſition mit einem Schlage hinauszufegen. In der neuen Kammer erſchienen nur drei Liberale, wackere, gemäßigte Männer, deren Namen das mißhandelte badiſche Land noch lange in gutem Andenken *) Unterthänigſte Bitte der Gemeinden Wolfenweiler und Schallſtadt, 9. Februar. Hruby’s Bericht an Metternich, 26. März; Hatzfeldt’s Bericht, 5. April 1823. **) Küſter’s Bericht, 1. Jan. 1824.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 352. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/368>, abgerufen am 23.05.2024.