Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.III. 5. Die Großmächte und die Trias. schon fortbeständen, beantragen solle. Im Einzelnen forderte Zentnernamentlich die Aufrechterhaltung des monarchischen Princips bei der Aus- führung des Artikels 13 der Bundesakte. Im Deutschen Bunde können "keine von dem ursprünglichen landständischen Charakter gänzlich abweichen- den Formen und Grundsätze geduldet werden", darum müssen alle die Bundesstaaten, welche ihren Ständen öffentliche Verhandlungen gestatten, womöglich nach gemeinsamer Verabredung, strenge Geschäftsordnungen ein- führen. Mit der Fortdauer der Gesetze wider die Universitäten und die Presse erklärte sich der bairische Minister ganz einverstanden, obwohl er hinzufügte, daß man in Baiern durch Bücherverbote ebenso viel, ja sogar noch mehr erreicht habe als anderwärts durch die Büchercensur. Von einem Vorbehalte der bairischen Souveränität und Verfassung war gar keine Rede mehr. Also schien der Vater der bairischen Constitution mit fliegen- den Fahnen in das österreichische Lager hinüberzuziehen, und Metternich beschloß sofort, diese Denkschrift Zentner's für seine eigenen Anträge am Bundestage zur Grundlage zu nehmen. Er wollte, so gestand er seinem Kaiser, "Baiern compromittiren", dem unzuverlässigen Münchener Hof jeden Rückzug versperren. Hochbefriedigt verließ er Tegernsee am 2. Juni, um dann auf dem Johannisberge seine Vertrauten um sich zu versammeln. Sie Alle begrüßten die bairische Denkschrift als einen großen Erfolg. Der preußische Bundesgesandte meinte schadenfroh: "Zentner schien sein eignes Kind für ungerathen zu erklären und ging auf einen Erleuchtungspunkt über, der von seinen früheren Ansichten als Illuminat, Professor und Con- stitutionsverfasser sehr verschieden ist."*) Ganz so schlimm stand es denn doch nicht. Der kluge bairische *) Nagler's Bericht, 19. Juli 1824. **) Blittersdorff, Denkschrift über die Lage Badens, Johannisberg, Juli 1824.
III. 5. Die Großmächte und die Trias. ſchon fortbeſtänden, beantragen ſolle. Im Einzelnen forderte Zentnernamentlich die Aufrechterhaltung des monarchiſchen Princips bei der Aus- führung des Artikels 13 der Bundesakte. Im Deutſchen Bunde können „keine von dem urſprünglichen landſtändiſchen Charakter gänzlich abweichen- den Formen und Grundſätze geduldet werden“, darum müſſen alle die Bundesſtaaten, welche ihren Ständen öffentliche Verhandlungen geſtatten, womöglich nach gemeinſamer Verabredung, ſtrenge Geſchäftsordnungen ein- führen. Mit der Fortdauer der Geſetze wider die Univerſitäten und die Preſſe erklärte ſich der bairiſche Miniſter ganz einverſtanden, obwohl er hinzufügte, daß man in Baiern durch Bücherverbote ebenſo viel, ja ſogar noch mehr erreicht habe als anderwärts durch die Büchercenſur. Von einem Vorbehalte der bairiſchen Souveränität und Verfaſſung war gar keine Rede mehr. Alſo ſchien der Vater der bairiſchen Conſtitution mit fliegen- den Fahnen in das öſterreichiſche Lager hinüberzuziehen, und Metternich beſchloß ſofort, dieſe Denkſchrift Zentner’s für ſeine eigenen Anträge am Bundestage zur Grundlage zu nehmen. Er wollte, ſo geſtand er ſeinem Kaiſer, „Baiern compromittiren“, dem unzuverläſſigen Münchener Hof jeden Rückzug verſperren. Hochbefriedigt verließ er Tegernſee am 2. Juni, um dann auf dem Johannisberge ſeine Vertrauten um ſich zu verſammeln. Sie Alle begrüßten die bairiſche Denkſchrift als einen großen Erfolg. Der preußiſche Bundesgeſandte meinte ſchadenfroh: „Zentner ſchien ſein eignes Kind für ungerathen zu erklären und ging auf einen Erleuchtungspunkt über, der von ſeinen früheren Anſichten als Illuminat, Profeſſor und Con- ſtitutionsverfaſſer ſehr verſchieden iſt.“*) Ganz ſo ſchlimm ſtand es denn doch nicht. Der kluge bairiſche *) Nagler’s Bericht, 19. Juli 1824. **) Blittersdorff, Denkſchrift über die Lage Badens, Johannisberg, Juli 1824.
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III. 5. Die Großmächte und die Trias.
ſchon fortbeſtänden, beantragen ſolle. Im Einzelnen forderte Zentner
namentlich die Aufrechterhaltung des monarchiſchen Princips bei der Aus-
führung des Artikels 13 der Bundesakte. Im Deutſchen Bunde können
„keine von dem urſprünglichen landſtändiſchen Charakter gänzlich abweichen-
den Formen und Grundſätze geduldet werden“, darum müſſen alle die
Bundesſtaaten, welche ihren Ständen öffentliche Verhandlungen geſtatten,
womöglich nach gemeinſamer Verabredung, ſtrenge Geſchäftsordnungen ein-
führen. Mit der Fortdauer der Geſetze wider die Univerſitäten und die
Preſſe erklärte ſich der bairiſche Miniſter ganz einverſtanden, obwohl er
hinzufügte, daß man in Baiern durch Bücherverbote ebenſo viel, ja ſogar
noch mehr erreicht habe als anderwärts durch die Büchercenſur. Von
einem Vorbehalte der bairiſchen Souveränität und Verfaſſung war gar keine
Rede mehr. Alſo ſchien der Vater der bairiſchen Conſtitution mit fliegen-
den Fahnen in das öſterreichiſche Lager hinüberzuziehen, und Metternich
beſchloß ſofort, dieſe Denkſchrift Zentner’s für ſeine eigenen Anträge am
Bundestage zur Grundlage zu nehmen. Er wollte, ſo geſtand er ſeinem
Kaiſer, „Baiern compromittiren“, dem unzuverläſſigen Münchener Hof
jeden Rückzug verſperren. Hochbefriedigt verließ er Tegernſee am 2. Juni,
um dann auf dem Johannisberge ſeine Vertrauten um ſich zu verſammeln.
Sie Alle begrüßten die bairiſche Denkſchrift als einen großen Erfolg. Der
preußiſche Bundesgeſandte meinte ſchadenfroh: „Zentner ſchien ſein eignes
Kind für ungerathen zu erklären und ging auf einen Erleuchtungspunkt
über, der von ſeinen früheren Anſichten als Illuminat, Profeſſor und Con-
ſtitutionsverfaſſer ſehr verſchieden iſt.“ *)
Ganz ſo ſchlimm ſtand es denn doch nicht. Der kluge bairiſche
Staatsmann hielt, obgleich er den Wünſchen Oeſterreichs ſehr weit ent-
gegenkam, noch immer an den Grundſätzen feſt, welche er auf der Wiener
Conferenz mit Bernſtorff’s Unterſtützung vertheidigt hatte; er wollte kein
Eingreifen des Bundes in die Landesverfaſſungen. Und ſah man ſchärfer
hin, ſo enthielt Zentner’s Denkſchrift nicht einmal das unzweideutige Ver-
ſprechen, daß Baiern ſelber fortan das Karlsbader Preßgeſetz buchſtäblich
befolgen und, ſeinen Verfaſſungsgeſetzen zuwider, die Büchercenſur ein-
führen wolle. Wenn er eine ſcharfe Geſchäftsordnung für die Landtage
wünſchte, ſo war auch dies kein neues Zugeſtändniß, ſondern lediglich eine
Umſchreibung der in Art. 59 der Schlußakte bereits gegebenen Vorſchrift.
Metternich wußte auch ſehr wohl, daß die Gefügigkeit des Münchener
Hofes ihre Grenzen hatte. Als Berſtett jetzt auf dem Johannisberge er-
ſchien um wieder einmal die Hilfe des Bundes anzurufen und wieder
einmal in einer langen Blittersdorffiſchen Denkſchrift die bedrängte Lage
Badens darzuſtellen, **) da erwiderte ihm der Oeſterreicher achſelzuckend:
möge man in Karlsruhe zuſehen, wie man aus eigener Kraft mit den
*) Nagler’s Bericht, 19. Juli 1824.
**) Blittersdorff, Denkſchrift über die Lage Badens, Johannisberg, Juli 1824.
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