Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

Bild:
<< vorherige Seite

III. 5. Die Großmächte und die Trias.
bekümmert um die neuen Ideen der historischen Rechtsschule hielt er die
hergebrachten Doctrinen des Naturrechts fest, sogar Rousseau's Lehre vom
ursprünglichen Vertrage, wie sie Kant der deutschen Rechtswissenschaft über-
liefert hatte; auf diese veralteten allgemeinen Grundsätze ließ er jedoch eine
streng sachliche, überaus stoffreiche Darstellung des positiven Rechtes folgen,
welche nirgends über gemäßigte constitutionelle Ansichten hinausging und,
in scharfem Gegensatze zu Rotteck's geschichtsfeindlichem Vernunftrecht,
überall den Zusammenhang der Gegenwart mit dem alten Reichsrecht nach-
zuweisen suchte. Marschall's Anklage wirkte weiter. Metternich ließ das
verdächtige Werk durch seinen Gentz prüfen und erklärte darauf, seit Jahren
sei kein so revolutionäres Buch in Deutschland erschienen.*) Schmalz
aber, der allezeit strebsame, hielt sich verpflichtet der studirenden Jugend
ein Gegengift zu reichen und schrieb selber ein Deutsches Staatsrecht, ein
Buch, das, minder fanatisch als andere Schriften des Verfassers, doch
wegen seiner Gedankenarmuth fast unbeachtet blieb. In Frankfurt wurde
Klüber, obgleich er der preußischen Gesandtschaft als Rechtsrath beigegeben
war, von allen Oesterreichern ängstlich gemieden. Daß Wangenheim sich
am grünen Tische des Bundestags auf eine solche Autorität berief, erschien
in der Hofburg als unglaubliche Frechheit, und Metternich schrieb wüthend:
"diese erbärmliche Persönlichkeit hat durch diesen Bericht das Siegel unter
ihre Verdammniß gesetzt."**) Zu allem Unheil ließ Wangenheim's Attache
Robert Mohl eben jetzt seine Erstlingsschrift über die Rechtspflege des
Bundes erscheinen, ein junger Gelehrter, der mit seinem grundehrlichen
Freimuth, seiner wissenschaftlichen Unbefangenheit in dieser Frankfurter
Gesellschaft wie ein Fremdling erschien; in seinem Buche unterstand er sich
sogar die Abstimmungen einiger Bundesgesandten scharf zu tadeln. Für
Metternich und Hatzfeldt stand jetzt außer Zweifel, daß sich eine ganze Bande
literarischer Mordbrenner um den Württemberger schaarte.

Unterdessen hatte Wangenheim gegen das Schooßkind Metternich's,
gegen die Mainzer Central-Untersuchungscommission einen kühnen, wohl-
berechtigten Angriff unternommen. Mit Ausnahme der sieben Regierungen,
welche an der schwarzen Commission selber theilnahmen, blieben die deutschen
Höfe ohne Kenntniß von dem Treiben der Mainzer Demagogenverfolger,
obgleich die Commission gesetzlich verpflichtet war dem Bundestage Bericht zu
erstatten. Im Sept. 1820, nachdem dieser sonderbare Zustand fast ein Jahr
gewährt hatte, verlangte Wangenheim schleunige Einforderung des Berichts;
mehrmals wiederholte er sodann sein Begehren, aber die Mainzer ver-
harrten in tiefem Schweigen. Da riß ihm die Geduld, und am 14. März
1822 beantragte er kurz und gut die Auflösung dieser Behörde, die bisher
noch keinen einzigen namhaften Mann verhaftet, also offenbar nichts Er-

*) Hatzfeldt's Bericht, 8., 16. Jan. 1823.
**) Metternich an Berstett, 24. Juni 1823.

III. 5. Die Großmächte und die Trias.
bekümmert um die neuen Ideen der hiſtoriſchen Rechtsſchule hielt er die
hergebrachten Doctrinen des Naturrechts feſt, ſogar Rouſſeau’s Lehre vom
urſprünglichen Vertrage, wie ſie Kant der deutſchen Rechtswiſſenſchaft über-
liefert hatte; auf dieſe veralteten allgemeinen Grundſätze ließ er jedoch eine
ſtreng ſachliche, überaus ſtoffreiche Darſtellung des poſitiven Rechtes folgen,
welche nirgends über gemäßigte conſtitutionelle Anſichten hinausging und,
in ſcharfem Gegenſatze zu Rotteck’s geſchichtsfeindlichem Vernunftrecht,
überall den Zuſammenhang der Gegenwart mit dem alten Reichsrecht nach-
zuweiſen ſuchte. Marſchall’s Anklage wirkte weiter. Metternich ließ das
verdächtige Werk durch ſeinen Gentz prüfen und erklärte darauf, ſeit Jahren
ſei kein ſo revolutionäres Buch in Deutſchland erſchienen.*) Schmalz
aber, der allezeit ſtrebſame, hielt ſich verpflichtet der ſtudirenden Jugend
ein Gegengift zu reichen und ſchrieb ſelber ein Deutſches Staatsrecht, ein
Buch, das, minder fanatiſch als andere Schriften des Verfaſſers, doch
wegen ſeiner Gedankenarmuth faſt unbeachtet blieb. In Frankfurt wurde
Klüber, obgleich er der preußiſchen Geſandtſchaft als Rechtsrath beigegeben
war, von allen Oeſterreichern ängſtlich gemieden. Daß Wangenheim ſich
am grünen Tiſche des Bundestags auf eine ſolche Autorität berief, erſchien
in der Hofburg als unglaubliche Frechheit, und Metternich ſchrieb wüthend:
„dieſe erbärmliche Perſönlichkeit hat durch dieſen Bericht das Siegel unter
ihre Verdammniß geſetzt.“**) Zu allem Unheil ließ Wangenheim’s Attaché
Robert Mohl eben jetzt ſeine Erſtlingsſchrift über die Rechtspflege des
Bundes erſcheinen, ein junger Gelehrter, der mit ſeinem grundehrlichen
Freimuth, ſeiner wiſſenſchaftlichen Unbefangenheit in dieſer Frankfurter
Geſellſchaft wie ein Fremdling erſchien; in ſeinem Buche unterſtand er ſich
ſogar die Abſtimmungen einiger Bundesgeſandten ſcharf zu tadeln. Für
Metternich und Hatzfeldt ſtand jetzt außer Zweifel, daß ſich eine ganze Bande
literariſcher Mordbrenner um den Württemberger ſchaarte.

Unterdeſſen hatte Wangenheim gegen das Schooßkind Metternich’s,
gegen die Mainzer Central-Unterſuchungscommiſſion einen kühnen, wohl-
berechtigten Angriff unternommen. Mit Ausnahme der ſieben Regierungen,
welche an der ſchwarzen Commiſſion ſelber theilnahmen, blieben die deutſchen
Höfe ohne Kenntniß von dem Treiben der Mainzer Demagogenverfolger,
obgleich die Commiſſion geſetzlich verpflichtet war dem Bundestage Bericht zu
erſtatten. Im Sept. 1820, nachdem dieſer ſonderbare Zuſtand faſt ein Jahr
gewährt hatte, verlangte Wangenheim ſchleunige Einforderung des Berichts;
mehrmals wiederholte er ſodann ſein Begehren, aber die Mainzer ver-
harrten in tiefem Schweigen. Da riß ihm die Geduld, und am 14. März
1822 beantragte er kurz und gut die Auflöſung dieſer Behörde, die bisher
noch keinen einzigen namhaften Mann verhaftet, alſo offenbar nichts Er-

*) Hatzfeldt’s Bericht, 8., 16. Jan. 1823.
**) Metternich an Berſtett, 24. Juni 1823.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0314" n="298"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">III.</hi> 5. Die Großmächte und die Trias.</fw><lb/>
bekümmert um die neuen Ideen der hi&#x017F;tori&#x017F;chen Rechts&#x017F;chule hielt er die<lb/>
hergebrachten Doctrinen des Naturrechts fe&#x017F;t, &#x017F;ogar Rou&#x017F;&#x017F;eau&#x2019;s Lehre vom<lb/>
ur&#x017F;prünglichen Vertrage, wie &#x017F;ie Kant der deut&#x017F;chen Rechtswi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft über-<lb/>
liefert hatte; auf die&#x017F;e veralteten allgemeinen Grund&#x017F;ätze ließ er jedoch eine<lb/>
&#x017F;treng &#x017F;achliche, überaus &#x017F;toffreiche Dar&#x017F;tellung des po&#x017F;itiven Rechtes folgen,<lb/>
welche nirgends über gemäßigte con&#x017F;titutionelle An&#x017F;ichten hinausging und,<lb/>
in &#x017F;charfem Gegen&#x017F;atze zu Rotteck&#x2019;s ge&#x017F;chichtsfeindlichem Vernunftrecht,<lb/>
überall den Zu&#x017F;ammenhang der Gegenwart mit dem alten Reichsrecht nach-<lb/>
zuwei&#x017F;en &#x017F;uchte. Mar&#x017F;chall&#x2019;s Anklage wirkte weiter. Metternich ließ das<lb/>
verdächtige Werk durch &#x017F;einen Gentz prüfen und erklärte darauf, &#x017F;eit Jahren<lb/>
&#x017F;ei kein &#x017F;o revolutionäres Buch in Deut&#x017F;chland er&#x017F;chienen.<note place="foot" n="*)">Hatzfeldt&#x2019;s Bericht, 8., 16. Jan. 1823.</note> Schmalz<lb/>
aber, der allezeit &#x017F;treb&#x017F;ame, hielt &#x017F;ich verpflichtet der &#x017F;tudirenden Jugend<lb/>
ein Gegengift zu reichen und &#x017F;chrieb &#x017F;elber ein Deut&#x017F;ches Staatsrecht, ein<lb/>
Buch, das, minder fanati&#x017F;ch als andere Schriften des Verfa&#x017F;&#x017F;ers, doch<lb/>
wegen &#x017F;einer Gedankenarmuth fa&#x017F;t unbeachtet blieb. In Frankfurt wurde<lb/>
Klüber, obgleich er der preußi&#x017F;chen Ge&#x017F;andt&#x017F;chaft als Rechtsrath beigegeben<lb/>
war, von allen Oe&#x017F;terreichern äng&#x017F;tlich gemieden. Daß Wangenheim &#x017F;ich<lb/>
am grünen Ti&#x017F;che des Bundestags auf eine &#x017F;olche Autorität berief, er&#x017F;chien<lb/>
in der Hofburg als unglaubliche Frechheit, und Metternich &#x017F;chrieb wüthend:<lb/>
&#x201E;die&#x017F;e erbärmliche Per&#x017F;önlichkeit hat durch die&#x017F;en Bericht das Siegel unter<lb/>
ihre Verdammniß ge&#x017F;etzt.&#x201C;<note place="foot" n="**)">Metternich an Ber&#x017F;tett, 24. Juni 1823.</note> Zu allem Unheil ließ Wangenheim&#x2019;s Attach<hi rendition="#aq">é</hi><lb/>
Robert Mohl eben jetzt &#x017F;eine Er&#x017F;tlings&#x017F;chrift über die Rechtspflege des<lb/>
Bundes er&#x017F;cheinen, ein junger Gelehrter, der mit &#x017F;einem grundehrlichen<lb/>
Freimuth, &#x017F;einer wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaftlichen Unbefangenheit in die&#x017F;er Frankfurter<lb/>
Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft wie ein Fremdling er&#x017F;chien; in &#x017F;einem Buche unter&#x017F;tand er &#x017F;ich<lb/>
&#x017F;ogar die Ab&#x017F;timmungen einiger Bundesge&#x017F;andten &#x017F;charf zu tadeln. Für<lb/>
Metternich und Hatzfeldt &#x017F;tand jetzt außer Zweifel, daß &#x017F;ich eine ganze Bande<lb/>
literari&#x017F;cher Mordbrenner um den Württemberger &#x017F;chaarte.</p><lb/>
          <p>Unterde&#x017F;&#x017F;en hatte Wangenheim gegen das Schooßkind Metternich&#x2019;s,<lb/>
gegen die Mainzer Central-Unter&#x017F;uchungscommi&#x017F;&#x017F;ion einen kühnen, wohl-<lb/>
berechtigten Angriff unternommen. Mit Ausnahme der &#x017F;ieben Regierungen,<lb/>
welche an der &#x017F;chwarzen Commi&#x017F;&#x017F;ion &#x017F;elber theilnahmen, blieben die deut&#x017F;chen<lb/>
Höfe ohne Kenntniß von dem Treiben der Mainzer Demagogenverfolger,<lb/>
obgleich die Commi&#x017F;&#x017F;ion ge&#x017F;etzlich verpflichtet war dem Bundestage Bericht zu<lb/>
er&#x017F;tatten. Im Sept. 1820, nachdem die&#x017F;er &#x017F;onderbare Zu&#x017F;tand fa&#x017F;t ein Jahr<lb/>
gewährt hatte, verlangte Wangenheim &#x017F;chleunige Einforderung des Berichts;<lb/>
mehrmals wiederholte er &#x017F;odann &#x017F;ein Begehren, aber die Mainzer ver-<lb/>
harrten in tiefem Schweigen. Da riß ihm die Geduld, und am 14. März<lb/>
1822 beantragte er kurz und gut die Auflö&#x017F;ung die&#x017F;er Behörde, die bisher<lb/>
noch keinen einzigen namhaften Mann verhaftet, al&#x017F;o offenbar nichts Er-<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[298/0314] III. 5. Die Großmächte und die Trias. bekümmert um die neuen Ideen der hiſtoriſchen Rechtsſchule hielt er die hergebrachten Doctrinen des Naturrechts feſt, ſogar Rouſſeau’s Lehre vom urſprünglichen Vertrage, wie ſie Kant der deutſchen Rechtswiſſenſchaft über- liefert hatte; auf dieſe veralteten allgemeinen Grundſätze ließ er jedoch eine ſtreng ſachliche, überaus ſtoffreiche Darſtellung des poſitiven Rechtes folgen, welche nirgends über gemäßigte conſtitutionelle Anſichten hinausging und, in ſcharfem Gegenſatze zu Rotteck’s geſchichtsfeindlichem Vernunftrecht, überall den Zuſammenhang der Gegenwart mit dem alten Reichsrecht nach- zuweiſen ſuchte. Marſchall’s Anklage wirkte weiter. Metternich ließ das verdächtige Werk durch ſeinen Gentz prüfen und erklärte darauf, ſeit Jahren ſei kein ſo revolutionäres Buch in Deutſchland erſchienen. *) Schmalz aber, der allezeit ſtrebſame, hielt ſich verpflichtet der ſtudirenden Jugend ein Gegengift zu reichen und ſchrieb ſelber ein Deutſches Staatsrecht, ein Buch, das, minder fanatiſch als andere Schriften des Verfaſſers, doch wegen ſeiner Gedankenarmuth faſt unbeachtet blieb. In Frankfurt wurde Klüber, obgleich er der preußiſchen Geſandtſchaft als Rechtsrath beigegeben war, von allen Oeſterreichern ängſtlich gemieden. Daß Wangenheim ſich am grünen Tiſche des Bundestags auf eine ſolche Autorität berief, erſchien in der Hofburg als unglaubliche Frechheit, und Metternich ſchrieb wüthend: „dieſe erbärmliche Perſönlichkeit hat durch dieſen Bericht das Siegel unter ihre Verdammniß geſetzt.“ **) Zu allem Unheil ließ Wangenheim’s Attaché Robert Mohl eben jetzt ſeine Erſtlingsſchrift über die Rechtspflege des Bundes erſcheinen, ein junger Gelehrter, der mit ſeinem grundehrlichen Freimuth, ſeiner wiſſenſchaftlichen Unbefangenheit in dieſer Frankfurter Geſellſchaft wie ein Fremdling erſchien; in ſeinem Buche unterſtand er ſich ſogar die Abſtimmungen einiger Bundesgeſandten ſcharf zu tadeln. Für Metternich und Hatzfeldt ſtand jetzt außer Zweifel, daß ſich eine ganze Bande literariſcher Mordbrenner um den Württemberger ſchaarte. Unterdeſſen hatte Wangenheim gegen das Schooßkind Metternich’s, gegen die Mainzer Central-Unterſuchungscommiſſion einen kühnen, wohl- berechtigten Angriff unternommen. Mit Ausnahme der ſieben Regierungen, welche an der ſchwarzen Commiſſion ſelber theilnahmen, blieben die deutſchen Höfe ohne Kenntniß von dem Treiben der Mainzer Demagogenverfolger, obgleich die Commiſſion geſetzlich verpflichtet war dem Bundestage Bericht zu erſtatten. Im Sept. 1820, nachdem dieſer ſonderbare Zuſtand faſt ein Jahr gewährt hatte, verlangte Wangenheim ſchleunige Einforderung des Berichts; mehrmals wiederholte er ſodann ſein Begehren, aber die Mainzer ver- harrten in tiefem Schweigen. Da riß ihm die Geduld, und am 14. März 1822 beantragte er kurz und gut die Auflöſung dieſer Behörde, die bisher noch keinen einzigen namhaften Mann verhaftet, alſo offenbar nichts Er- *) Hatzfeldt’s Bericht, 8., 16. Jan. 1823. **) Metternich an Berſtett, 24. Juni 1823.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/314
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/314>, abgerufen am 25.11.2024.