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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

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III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs.
schlüsse aussprach, aber zugleich verlangte, daß bei der Reform des Ge-
meindewesens "Alles, was geschichtlich edel und tief im Leben des Volkes be-
steht, schonend behandelt," und zu der Verfassungsberathung "Eingeborene"
aus den Provinzen zugezogen würden. Diesen Angriff hatte Hardenberg
noch durch einen scharfen Verweis abgeschlagen, da das Comite unzweifel-
haft über seine Befugniß hinausgegangen war.*) Als aber jetzt die Ent-
würfe vollendet vorlagen, da erhob sich ein allgemeiner Sturm am Hofe,
unter dem Adel, im Ministerium selbst. Ein Mitglied des Staatsraths
sagte zu Varnhagen, dies Gesetz sei "ein Feuerbrand zur Revolution".
Die Aufhebung der Kreisstandschaft, die Schmälerung der gutsherrlichen
Rechte, die scharfen Eingriffe in das Sonderleben der Provinzen, der
wiederholte Gebrauch des verbotenen Wortes "Volksvertreter" -- das Alles
bot neben den unleugbaren Mängeln der Entwürfe überreichen Stoff zu
leidenschaftlichen Anklagen. Die Hauptbedenken der hochconservativen
Partei wurden späterhin in zwei Sätzen zusammengefaßt. Die Ent-
würfe, so hieß es, "werfen alle Klassen der Einwohner in einander und
können daher nicht die Grundlage einer ständischen Verfassung, sondern
nur die einer allgemeinen Volksrepräsentation sein"; sodann: "sie wollen
den Gemeinden eine gesetzgebende Gewalt geben und sie zu constituirenden
Versammlungen machen."**)

In diesem gefährlichen Augenblicke spielte Benzenberg, der treue Ver-
ehrer des Staatskanzlers, seinem Gönner einen Streich, wie ihn der
schlimmste Feind nicht ärger hätte ersinnen können. Er ließ in Brock-
haus' "Zeitgenossen" eine anonyme Schrift über die Verwaltung des
Staatskanzlers erscheinen, einen geistreichen Panegyricus, der, im Wesent-
lichen richtig, nachwies, daß Hardenberg bei allen Wendungen seiner Po-
litik immer nur die Verfassung als letztes Ziel im Auge gehabt. "Eine
neue Gemeindeordnung, meinte er hoffnungsvoll, ist so gut wie vollendet;
mit den Fundamenten der Verfassung sind wir schon aus der Erde heraus."
Scharfsinnig sagte er die friedliche sociale Umwälzung voraus, welche den
Hardenbergischen Gesetzen folgen müsse: bis zum Jahre 1850 werde über-
all in Preußen ein freier Bauernstand entstanden und die Bevölkerung
auf 16 Millionen angewachsen sein. Der warmherzige Publicist, den der
große Haufe der Liberalen schon so oft mißverstanden hatte, war auch
jetzt noch keineswegs gemeint, das landläufige Glaubensbekenntniß des
Liberalismus nachzusprechen; vielmehr wollte er "die unbedächtigen Libe-
ralen" warnen, daß sie nicht durch unzeitigen Eifer den alten welterfah-
renen Fabius Cunctator in seinen tiefdurchdachten Plänen stören möchten.
"Da die Constitutionellen wirklich einigermaßen dumm sind, sagte er in

*) S. die Aktenstücke in Schön's Papieren, VI. 624 f.
**) So ein von Schuckmann durchgesehenes Concept: "Gründe, weshalb die Com-
munalordnungs-Entwürfe nicht zu vollziehen sind" (Mai 1821).

III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs.
ſchlüſſe ausſprach, aber zugleich verlangte, daß bei der Reform des Ge-
meindeweſens „Alles, was geſchichtlich edel und tief im Leben des Volkes be-
ſteht, ſchonend behandelt,“ und zu der Verfaſſungsberathung „Eingeborene“
aus den Provinzen zugezogen würden. Dieſen Angriff hatte Hardenberg
noch durch einen ſcharfen Verweis abgeſchlagen, da das Comité unzweifel-
haft über ſeine Befugniß hinausgegangen war.*) Als aber jetzt die Ent-
würfe vollendet vorlagen, da erhob ſich ein allgemeiner Sturm am Hofe,
unter dem Adel, im Miniſterium ſelbſt. Ein Mitglied des Staatsraths
ſagte zu Varnhagen, dies Geſetz ſei „ein Feuerbrand zur Revolution“.
Die Aufhebung der Kreisſtandſchaft, die Schmälerung der gutsherrlichen
Rechte, die ſcharfen Eingriffe in das Sonderleben der Provinzen, der
wiederholte Gebrauch des verbotenen Wortes „Volksvertreter“ — das Alles
bot neben den unleugbaren Mängeln der Entwürfe überreichen Stoff zu
leidenſchaftlichen Anklagen. Die Hauptbedenken der hochconſervativen
Partei wurden ſpäterhin in zwei Sätzen zuſammengefaßt. Die Ent-
würfe, ſo hieß es, „werfen alle Klaſſen der Einwohner in einander und
können daher nicht die Grundlage einer ſtändiſchen Verfaſſung, ſondern
nur die einer allgemeinen Volksrepräſentation ſein“; ſodann: „ſie wollen
den Gemeinden eine geſetzgebende Gewalt geben und ſie zu conſtituirenden
Verſammlungen machen.“**)

In dieſem gefährlichen Augenblicke ſpielte Benzenberg, der treue Ver-
ehrer des Staatskanzlers, ſeinem Gönner einen Streich, wie ihn der
ſchlimmſte Feind nicht ärger hätte erſinnen können. Er ließ in Brock-
haus’ „Zeitgenoſſen“ eine anonyme Schrift über die Verwaltung des
Staatskanzlers erſcheinen, einen geiſtreichen Panegyricus, der, im Weſent-
lichen richtig, nachwies, daß Hardenberg bei allen Wendungen ſeiner Po-
litik immer nur die Verfaſſung als letztes Ziel im Auge gehabt. „Eine
neue Gemeindeordnung, meinte er hoffnungsvoll, iſt ſo gut wie vollendet;
mit den Fundamenten der Verfaſſung ſind wir ſchon aus der Erde heraus.“
Scharfſinnig ſagte er die friedliche ſociale Umwälzung voraus, welche den
Hardenbergiſchen Geſetzen folgen müſſe: bis zum Jahre 1850 werde über-
all in Preußen ein freier Bauernſtand entſtanden und die Bevölkerung
auf 16 Millionen angewachſen ſein. Der warmherzige Publiciſt, den der
große Haufe der Liberalen ſchon ſo oft mißverſtanden hatte, war auch
jetzt noch keineswegs gemeint, das landläufige Glaubensbekenntniß des
Liberalismus nachzuſprechen; vielmehr wollte er „die unbedächtigen Libe-
ralen“ warnen, daß ſie nicht durch unzeitigen Eifer den alten welterfah-
renen Fabius Cunctator in ſeinen tiefdurchdachten Plänen ſtören möchten.
„Da die Conſtitutionellen wirklich einigermaßen dumm ſind, ſagte er in

*) S. die Aktenſtücke in Schön’s Papieren, VI. 624 f.
**) So ein von Schuckmann durchgeſehenes Concept: „Gründe, weshalb die Com-
munalordnungs-Entwürfe nicht zu vollziehen ſind“ (Mai 1821).
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[114/0130] III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs. ſchlüſſe ausſprach, aber zugleich verlangte, daß bei der Reform des Ge- meindeweſens „Alles, was geſchichtlich edel und tief im Leben des Volkes be- ſteht, ſchonend behandelt,“ und zu der Verfaſſungsberathung „Eingeborene“ aus den Provinzen zugezogen würden. Dieſen Angriff hatte Hardenberg noch durch einen ſcharfen Verweis abgeſchlagen, da das Comité unzweifel- haft über ſeine Befugniß hinausgegangen war. *) Als aber jetzt die Ent- würfe vollendet vorlagen, da erhob ſich ein allgemeiner Sturm am Hofe, unter dem Adel, im Miniſterium ſelbſt. Ein Mitglied des Staatsraths ſagte zu Varnhagen, dies Geſetz ſei „ein Feuerbrand zur Revolution“. Die Aufhebung der Kreisſtandſchaft, die Schmälerung der gutsherrlichen Rechte, die ſcharfen Eingriffe in das Sonderleben der Provinzen, der wiederholte Gebrauch des verbotenen Wortes „Volksvertreter“ — das Alles bot neben den unleugbaren Mängeln der Entwürfe überreichen Stoff zu leidenſchaftlichen Anklagen. Die Hauptbedenken der hochconſervativen Partei wurden ſpäterhin in zwei Sätzen zuſammengefaßt. Die Ent- würfe, ſo hieß es, „werfen alle Klaſſen der Einwohner in einander und können daher nicht die Grundlage einer ſtändiſchen Verfaſſung, ſondern nur die einer allgemeinen Volksrepräſentation ſein“; ſodann: „ſie wollen den Gemeinden eine geſetzgebende Gewalt geben und ſie zu conſtituirenden Verſammlungen machen.“ **) In dieſem gefährlichen Augenblicke ſpielte Benzenberg, der treue Ver- ehrer des Staatskanzlers, ſeinem Gönner einen Streich, wie ihn der ſchlimmſte Feind nicht ärger hätte erſinnen können. Er ließ in Brock- haus’ „Zeitgenoſſen“ eine anonyme Schrift über die Verwaltung des Staatskanzlers erſcheinen, einen geiſtreichen Panegyricus, der, im Weſent- lichen richtig, nachwies, daß Hardenberg bei allen Wendungen ſeiner Po- litik immer nur die Verfaſſung als letztes Ziel im Auge gehabt. „Eine neue Gemeindeordnung, meinte er hoffnungsvoll, iſt ſo gut wie vollendet; mit den Fundamenten der Verfaſſung ſind wir ſchon aus der Erde heraus.“ Scharfſinnig ſagte er die friedliche ſociale Umwälzung voraus, welche den Hardenbergiſchen Geſetzen folgen müſſe: bis zum Jahre 1850 werde über- all in Preußen ein freier Bauernſtand entſtanden und die Bevölkerung auf 16 Millionen angewachſen ſein. Der warmherzige Publiciſt, den der große Haufe der Liberalen ſchon ſo oft mißverſtanden hatte, war auch jetzt noch keineswegs gemeint, das landläufige Glaubensbekenntniß des Liberalismus nachzuſprechen; vielmehr wollte er „die unbedächtigen Libe- ralen“ warnen, daß ſie nicht durch unzeitigen Eifer den alten welterfah- renen Fabius Cunctator in ſeinen tiefdurchdachten Plänen ſtören möchten. „Da die Conſtitutionellen wirklich einigermaßen dumm ſind, ſagte er in *) S. die Aktenſtücke in Schön’s Papieren, VI. 624 f. **) So ein von Schuckmann durchgeſehenes Concept: „Gründe, weshalb die Com- munalordnungs-Entwürfe nicht zu vollziehen ſind“ (Mai 1821).

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/130>, abgerufen am 27.04.2024.