noch übrig war, fiel mit einem Schlage dahin. Alles in diesem Steuer- system war neu. Auch die Grundsteuer, deren Ausgleichung der Bera- thung mit den Provinzialständen vorbehalten blieb, erlitt in den vormals französischen und bergischen Landschaften sofort eine wesentliche Aenderung; sie war dort von der Fremdherrschaft sehr willkürlich aufgelegt worden und sollte fortan nie mehr als ein Fünftel des Reinertrags betragen. Da die Rheinländer gar so ungebärdig klagten, so wurde am Rhein die Katastrirung zuerst begonnen und im Jahre 1833 beendet.
Die Klassensteuer sollte sich nach den Beschlüssen des Staatsraths in fünf Klassen gliedern: eine für die vorzüglich wohlhabenden und reichen Einwohner, zwei für die Wohlhabenden, eine vierte für den geringeren Bürger- und Bauernstand, eine fünfte für Lohnarbeiter, Tagelöhner und Gesinde. Aber sogleich mußte man erfahren, wie richtig Prinz Wilhelm die Stimmung des Landes beurtheilt hatte. Allgemein erklang die Klage über die Begünstigung der Reichen, und schon am 5. September 1821 wurden zwei neue oberste Steuersätze und mehrere Zwischensätze für die unteren Klassen eingeführt, so daß fortan zwölf Stufen von 144 bis zu einem halben Thaler herab bestanden. Auch dies genügte den Rhein- ländern noch nicht; sie murrten so lange, bis man ihnen im Jahre 1830 achtzehn Klassen zugestand. Die Natur der Dinge drängte den Staat Schritt für Schritt der Einkommensteuer zu; ganz wider Willen hatte Hoffmann, wie seine Bewunderer ihm späterhin nachrühmten, den kom- menden Geschlechtern in der Klassensteuer ein Vermächtniß hinterlassen. Die neue Abgabe fand Anfangs fast überall Widersacher; im Kampfe mit ihnen mußte sich der soeben in die Generalsteuerdirection berufene streit- bare junge Ludwig Kühne seine Sporen verdienen. "Es war, so erzählt er selbst, für die Aufrechterhaltung dieser Steuer ein wahres Glück, daß ich damals noch gewissermaßen mit dem ersten Schwerte focht und ge- waltig um mich hieb und keinen Ausfall, er mochte von der Seite oder von oben herab oder von unten herauf kommen, ohne eine tüchtige, viel- leicht der Form nach selbst zu derbe Erwiderung ließ. Die Leute wurden, wenn sie ein paarmal derb etwas auf die Finger bekommen hatten, doch einigermaßen vorsichtiger und mußten nothgedrungen etwas näher auf die Sache eingehen; aber ich bin überzeugt, daß bei einer schwächlichen Be- arbeitung die Klassensteuer sich nicht ein Jahr gehalten haben würde." Nachdem der erste stürmische Ausbruch des Unwillens sich gelegt, ging die Abgabe, unfertig wie sie war, über alle Erwartung leicht ein, so daß nur etwa 2 1/3 Procent Rückstände blieben; denn die Sätze waren mäßig, der Gesammtertrag im Durchschnitt der nächsten zwölf Jahre nur 6,8 Mill., während die Grundsteuer 10 Mill. abwarf, und die gehässige Arbeit der Einschätzung besorgten die Gemeinden selber, da das alte Beamtenthum bei all seinem Selbstgefühle wohl wußte, daß die Bureaukratie aus eigener Kraft solche Aufgaben nicht zu lösen vermag.
III. 2. Die letzten Reformen Hardenbergs.
noch übrig war, fiel mit einem Schlage dahin. Alles in dieſem Steuer- ſyſtem war neu. Auch die Grundſteuer, deren Ausgleichung der Bera- thung mit den Provinzialſtänden vorbehalten blieb, erlitt in den vormals franzöſiſchen und bergiſchen Landſchaften ſofort eine weſentliche Aenderung; ſie war dort von der Fremdherrſchaft ſehr willkürlich aufgelegt worden und ſollte fortan nie mehr als ein Fünftel des Reinertrags betragen. Da die Rheinländer gar ſo ungebärdig klagten, ſo wurde am Rhein die Kataſtrirung zuerſt begonnen und im Jahre 1833 beendet.
Die Klaſſenſteuer ſollte ſich nach den Beſchlüſſen des Staatsraths in fünf Klaſſen gliedern: eine für die vorzüglich wohlhabenden und reichen Einwohner, zwei für die Wohlhabenden, eine vierte für den geringeren Bürger- und Bauernſtand, eine fünfte für Lohnarbeiter, Tagelöhner und Geſinde. Aber ſogleich mußte man erfahren, wie richtig Prinz Wilhelm die Stimmung des Landes beurtheilt hatte. Allgemein erklang die Klage über die Begünſtigung der Reichen, und ſchon am 5. September 1821 wurden zwei neue oberſte Steuerſätze und mehrere Zwiſchenſätze für die unteren Klaſſen eingeführt, ſo daß fortan zwölf Stufen von 144 bis zu einem halben Thaler herab beſtanden. Auch dies genügte den Rhein- ländern noch nicht; ſie murrten ſo lange, bis man ihnen im Jahre 1830 achtzehn Klaſſen zugeſtand. Die Natur der Dinge drängte den Staat Schritt für Schritt der Einkommenſteuer zu; ganz wider Willen hatte Hoffmann, wie ſeine Bewunderer ihm ſpäterhin nachrühmten, den kom- menden Geſchlechtern in der Klaſſenſteuer ein Vermächtniß hinterlaſſen. Die neue Abgabe fand Anfangs faſt überall Widerſacher; im Kampfe mit ihnen mußte ſich der ſoeben in die Generalſteuerdirection berufene ſtreit- bare junge Ludwig Kühne ſeine Sporen verdienen. „Es war, ſo erzählt er ſelbſt, für die Aufrechterhaltung dieſer Steuer ein wahres Glück, daß ich damals noch gewiſſermaßen mit dem erſten Schwerte focht und ge- waltig um mich hieb und keinen Ausfall, er mochte von der Seite oder von oben herab oder von unten herauf kommen, ohne eine tüchtige, viel- leicht der Form nach ſelbſt zu derbe Erwiderung ließ. Die Leute wurden, wenn ſie ein paarmal derb etwas auf die Finger bekommen hatten, doch einigermaßen vorſichtiger und mußten nothgedrungen etwas näher auf die Sache eingehen; aber ich bin überzeugt, daß bei einer ſchwächlichen Be- arbeitung die Klaſſenſteuer ſich nicht ein Jahr gehalten haben würde.“ Nachdem der erſte ſtürmiſche Ausbruch des Unwillens ſich gelegt, ging die Abgabe, unfertig wie ſie war, über alle Erwartung leicht ein, ſo daß nur etwa 2⅓ Procent Rückſtände blieben; denn die Sätze waren mäßig, der Geſammtertrag im Durchſchnitt der nächſten zwölf Jahre nur 6,8 Mill., während die Grundſteuer 10 Mill. abwarf, und die gehäſſige Arbeit der Einſchätzung beſorgten die Gemeinden ſelber, da das alte Beamtenthum bei all ſeinem Selbſtgefühle wohl wußte, daß die Bureaukratie aus eigener Kraft ſolche Aufgaben nicht zu löſen vermag.
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[94/0110]
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ſyſtem war neu. Auch die Grundſteuer, deren Ausgleichung der Bera-
thung mit den Provinzialſtänden vorbehalten blieb, erlitt in den vormals
franzöſiſchen und bergiſchen Landſchaften ſofort eine weſentliche Aenderung;
ſie war dort von der Fremdherrſchaft ſehr willkürlich aufgelegt worden
und ſollte fortan nie mehr als ein Fünftel des Reinertrags betragen.
Da die Rheinländer gar ſo ungebärdig klagten, ſo wurde am Rhein die
Kataſtrirung zuerſt begonnen und im Jahre 1833 beendet.
Die Klaſſenſteuer ſollte ſich nach den Beſchlüſſen des Staatsraths in
fünf Klaſſen gliedern: eine für die vorzüglich wohlhabenden und reichen
Einwohner, zwei für die Wohlhabenden, eine vierte für den geringeren
Bürger- und Bauernſtand, eine fünfte für Lohnarbeiter, Tagelöhner und
Geſinde. Aber ſogleich mußte man erfahren, wie richtig Prinz Wilhelm die
Stimmung des Landes beurtheilt hatte. Allgemein erklang die Klage
über die Begünſtigung der Reichen, und ſchon am 5. September 1821
wurden zwei neue oberſte Steuerſätze und mehrere Zwiſchenſätze für die
unteren Klaſſen eingeführt, ſo daß fortan zwölf Stufen von 144 bis zu
einem halben Thaler herab beſtanden. Auch dies genügte den Rhein-
ländern noch nicht; ſie murrten ſo lange, bis man ihnen im Jahre 1830
achtzehn Klaſſen zugeſtand. Die Natur der Dinge drängte den Staat
Schritt für Schritt der Einkommenſteuer zu; ganz wider Willen hatte
Hoffmann, wie ſeine Bewunderer ihm ſpäterhin nachrühmten, den kom-
menden Geſchlechtern in der Klaſſenſteuer ein Vermächtniß hinterlaſſen.
Die neue Abgabe fand Anfangs faſt überall Widerſacher; im Kampfe mit
ihnen mußte ſich der ſoeben in die Generalſteuerdirection berufene ſtreit-
bare junge Ludwig Kühne ſeine Sporen verdienen. „Es war, ſo erzählt
er ſelbſt, für die Aufrechterhaltung dieſer Steuer ein wahres Glück, daß
ich damals noch gewiſſermaßen mit dem erſten Schwerte focht und ge-
waltig um mich hieb und keinen Ausfall, er mochte von der Seite oder
von oben herab oder von unten herauf kommen, ohne eine tüchtige, viel-
leicht der Form nach ſelbſt zu derbe Erwiderung ließ. Die Leute wurden,
wenn ſie ein paarmal derb etwas auf die Finger bekommen hatten, doch
einigermaßen vorſichtiger und mußten nothgedrungen etwas näher auf die
Sache eingehen; aber ich bin überzeugt, daß bei einer ſchwächlichen Be-
arbeitung die Klaſſenſteuer ſich nicht ein Jahr gehalten haben würde.“
Nachdem der erſte ſtürmiſche Ausbruch des Unwillens ſich gelegt, ging die
Abgabe, unfertig wie ſie war, über alle Erwartung leicht ein, ſo daß nur
etwa 2⅓ Procent Rückſtände blieben; denn die Sätze waren mäßig, der
Geſammtertrag im Durchſchnitt der nächſten zwölf Jahre nur 6,8 Mill.,
während die Grundſteuer 10 Mill. abwarf, und die gehäſſige Arbeit der
Einſchätzung beſorgten die Gemeinden ſelber, da das alte Beamtenthum
bei all ſeinem Selbſtgefühle wohl wußte, daß die Bureaukratie aus eigener
Kraft ſolche Aufgaben nicht zu löſen vermag.
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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/110>, abgerufen am 05.12.2024.
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