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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.

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Die Saarlande. Kniphausen.
prinzessin, Prinz Leopold von Coburg, einer jener geistreichen Deutschen,
welche ihr Volksthum wie einen Mantel zu wechseln verstehen, richtete an
Lord Castlereagh die Aufforderung, daß England sich der gerechten Sache
"seines armen Bruders" annehmen möge. Diese Zumuthung war doch
selbst der Langmuth Hardenbergs zu arg. In einer zornigen Denkschrift
sprach er sein Befremden aus: Preußen sei wahrlich schon zerstückelt genug
und keineswegs in der Lage, "sich seine Grenzen nach dem Belieben und
der Bequemlichkeit seiner Nachbarn verändern und zernagen zu lassen";
seinem Könige errege jede Trennung von treuen Unterthanen, wie den
Verbündeten wohl bekannt sei, "religiöse Gewissensbedenken." Selbstver-
ständlich wurden die Drei abgewiesen, und das Haus Coburg sollte an den
10,000 Seelen seines Saarlandes Lichtenberg noch viel Herzeleid erleben.*)

Inzwischen waren auch dringende Beschwerden der Mediatisirten ein-
gelaufen und Bernstorff erfuhr jetzt, was es bedeutete, daß Metternich
die Hauptartikel der Deutschen Bundesakte in die Wiener Schlußakte hatte
einrücken lassen. Die beiden deutschen Großmächte konnten dem Vier-
bunde die Einmischung in diesen deutschen Streit, der mit den europäi-
schen Verträgen eng zusammenhing, nicht gänzlich verbieten, indeß wußten
sie dieselbe auf das geringste Maß zu beschränken. Man beschloß, daß
der Vierbund zunächst die Höfe von Württemberg, Baden und beiden
Hessen, die sich besonders ungerecht betragen hatten, zu einem ehrenhaften
Verhalten gegen die Mediatisirten ermahnen, das Weitere dem Bundes-
tage überlassen solle. Auch das Haus Thurn und Taxis, das durchaus
noch souverän werden wollte, vertröstete man auf den Bundestag.**)

Nun kam noch jener unglückliche Dynast, welchen der Wiener Congreß
gleich dem Landgrafen von Homburg sträflich vergessen hatte, der Graf von
Bentinck, Herr der freien Herrschaft Kniphausen. Homburg hatte soeben
durch die Gunst der beiden Großmächte noch nachträglich das Stimmrecht am
Bundestage erlangt, dem Kniphausener war es übler ergangen. Er mußte
erleben, daß Oldenburg sein Land widerrechtlich besetzte, verbarrikadirte
sein Schloß, erließ einen wüthenden Protest nach dem anderen als im-
mediatus Imperii dynasta
und erregte einen Lärm, der einer größeren
Sache würdig war. Unbestreitbar lag hier eine europäische Frage vor,
da über die Zugehörigkeit Kniphausens zum Deutschen Bunde noch nichts
entschieden war. Die freie Herrschaft war Jahrhunderte lang reichs-
unmittelbar, wenngleich ohne Reichsstandschaft, und ihre Schiffe segelten
unter eigener Flagge; sie war dann eine Zeit lang dem napoleonischen Kaiser-
reiche einverleibt, doch niemals einem deutschen Staate untergeordnet wor-
den, und der streitlustige kleine Herr verdiente einige Rücksicht, weil er seinen

*) Hardenbergs Denkschrift über den Art. 50 der Wiener Schlußakte. Protokoll der
27. Sitzung vom 9. Nov. 1818.
**) Weisung an die preußischen Gesandten in Stuttgart, Karlsruhe u. s. w.,
21. Nov.; Hardenberg an die Fürstin von Taxis, 15. Nov. 1818.
Treitschke, Deutsche Geschichte. II. 31

Die Saarlande. Kniphauſen.
prinzeſſin, Prinz Leopold von Coburg, einer jener geiſtreichen Deutſchen,
welche ihr Volksthum wie einen Mantel zu wechſeln verſtehen, richtete an
Lord Caſtlereagh die Aufforderung, daß England ſich der gerechten Sache
„ſeines armen Bruders“ annehmen möge. Dieſe Zumuthung war doch
ſelbſt der Langmuth Hardenbergs zu arg. In einer zornigen Denkſchrift
ſprach er ſein Befremden aus: Preußen ſei wahrlich ſchon zerſtückelt genug
und keineswegs in der Lage, „ſich ſeine Grenzen nach dem Belieben und
der Bequemlichkeit ſeiner Nachbarn verändern und zernagen zu laſſen“;
ſeinem Könige errege jede Trennung von treuen Unterthanen, wie den
Verbündeten wohl bekannt ſei, „religiöſe Gewiſſensbedenken.“ Selbſtver-
ſtändlich wurden die Drei abgewieſen, und das Haus Coburg ſollte an den
10,000 Seelen ſeines Saarlandes Lichtenberg noch viel Herzeleid erleben.*)

Inzwiſchen waren auch dringende Beſchwerden der Mediatiſirten ein-
gelaufen und Bernſtorff erfuhr jetzt, was es bedeutete, daß Metternich
die Hauptartikel der Deutſchen Bundesakte in die Wiener Schlußakte hatte
einrücken laſſen. Die beiden deutſchen Großmächte konnten dem Vier-
bunde die Einmiſchung in dieſen deutſchen Streit, der mit den europäi-
ſchen Verträgen eng zuſammenhing, nicht gänzlich verbieten, indeß wußten
ſie dieſelbe auf das geringſte Maß zu beſchränken. Man beſchloß, daß
der Vierbund zunächſt die Höfe von Württemberg, Baden und beiden
Heſſen, die ſich beſonders ungerecht betragen hatten, zu einem ehrenhaften
Verhalten gegen die Mediatiſirten ermahnen, das Weitere dem Bundes-
tage überlaſſen ſolle. Auch das Haus Thurn und Taxis, das durchaus
noch ſouverän werden wollte, vertröſtete man auf den Bundestag.**)

Nun kam noch jener unglückliche Dynaſt, welchen der Wiener Congreß
gleich dem Landgrafen von Homburg ſträflich vergeſſen hatte, der Graf von
Bentinck, Herr der freien Herrſchaft Kniphauſen. Homburg hatte ſoeben
durch die Gunſt der beiden Großmächte noch nachträglich das Stimmrecht am
Bundestage erlangt, dem Kniphauſener war es übler ergangen. Er mußte
erleben, daß Oldenburg ſein Land widerrechtlich beſetzte, verbarrikadirte
ſein Schloß, erließ einen wüthenden Proteſt nach dem anderen als im-
mediatus Imperii dynasta
und erregte einen Lärm, der einer größeren
Sache würdig war. Unbeſtreitbar lag hier eine europäiſche Frage vor,
da über die Zugehörigkeit Kniphauſens zum Deutſchen Bunde noch nichts
entſchieden war. Die freie Herrſchaft war Jahrhunderte lang reichs-
unmittelbar, wenngleich ohne Reichsſtandſchaft, und ihre Schiffe ſegelten
unter eigener Flagge; ſie war dann eine Zeit lang dem napoleoniſchen Kaiſer-
reiche einverleibt, doch niemals einem deutſchen Staate untergeordnet wor-
den, und der ſtreitluſtige kleine Herr verdiente einige Rückſicht, weil er ſeinen

*) Hardenbergs Denkſchrift über den Art. 50 der Wiener Schlußakte. Protokoll der
27. Sitzung vom 9. Nov. 1818.
**) Weiſung an die preußiſchen Geſandten in Stuttgart, Karlsruhe u. ſ. w.,
21. Nov.; Hardenberg an die Fürſtin von Taxis, 15. Nov. 1818.
Treitſchke, Deutſche Geſchichte. II. 31
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[481/0495] Die Saarlande. Kniphauſen. prinzeſſin, Prinz Leopold von Coburg, einer jener geiſtreichen Deutſchen, welche ihr Volksthum wie einen Mantel zu wechſeln verſtehen, richtete an Lord Caſtlereagh die Aufforderung, daß England ſich der gerechten Sache „ſeines armen Bruders“ annehmen möge. Dieſe Zumuthung war doch ſelbſt der Langmuth Hardenbergs zu arg. In einer zornigen Denkſchrift ſprach er ſein Befremden aus: Preußen ſei wahrlich ſchon zerſtückelt genug und keineswegs in der Lage, „ſich ſeine Grenzen nach dem Belieben und der Bequemlichkeit ſeiner Nachbarn verändern und zernagen zu laſſen“; ſeinem Könige errege jede Trennung von treuen Unterthanen, wie den Verbündeten wohl bekannt ſei, „religiöſe Gewiſſensbedenken.“ Selbſtver- ſtändlich wurden die Drei abgewieſen, und das Haus Coburg ſollte an den 10,000 Seelen ſeines Saarlandes Lichtenberg noch viel Herzeleid erleben. *) Inzwiſchen waren auch dringende Beſchwerden der Mediatiſirten ein- gelaufen und Bernſtorff erfuhr jetzt, was es bedeutete, daß Metternich die Hauptartikel der Deutſchen Bundesakte in die Wiener Schlußakte hatte einrücken laſſen. Die beiden deutſchen Großmächte konnten dem Vier- bunde die Einmiſchung in dieſen deutſchen Streit, der mit den europäi- ſchen Verträgen eng zuſammenhing, nicht gänzlich verbieten, indeß wußten ſie dieſelbe auf das geringſte Maß zu beſchränken. Man beſchloß, daß der Vierbund zunächſt die Höfe von Württemberg, Baden und beiden Heſſen, die ſich beſonders ungerecht betragen hatten, zu einem ehrenhaften Verhalten gegen die Mediatiſirten ermahnen, das Weitere dem Bundes- tage überlaſſen ſolle. Auch das Haus Thurn und Taxis, das durchaus noch ſouverän werden wollte, vertröſtete man auf den Bundestag. **) Nun kam noch jener unglückliche Dynaſt, welchen der Wiener Congreß gleich dem Landgrafen von Homburg ſträflich vergeſſen hatte, der Graf von Bentinck, Herr der freien Herrſchaft Kniphauſen. Homburg hatte ſoeben durch die Gunſt der beiden Großmächte noch nachträglich das Stimmrecht am Bundestage erlangt, dem Kniphauſener war es übler ergangen. Er mußte erleben, daß Oldenburg ſein Land widerrechtlich beſetzte, verbarrikadirte ſein Schloß, erließ einen wüthenden Proteſt nach dem anderen als im- mediatus Imperii dynasta und erregte einen Lärm, der einer größeren Sache würdig war. Unbeſtreitbar lag hier eine europäiſche Frage vor, da über die Zugehörigkeit Kniphauſens zum Deutſchen Bunde noch nichts entſchieden war. Die freie Herrſchaft war Jahrhunderte lang reichs- unmittelbar, wenngleich ohne Reichsſtandſchaft, und ihre Schiffe ſegelten unter eigener Flagge; ſie war dann eine Zeit lang dem napoleoniſchen Kaiſer- reiche einverleibt, doch niemals einem deutſchen Staate untergeordnet wor- den, und der ſtreitluſtige kleine Herr verdiente einige Rückſicht, weil er ſeinen *) Hardenbergs Denkſchrift über den Art. 50 der Wiener Schlußakte. Protokoll der 27. Sitzung vom 9. Nov. 1818. **) Weiſung an die preußiſchen Geſandten in Stuttgart, Karlsruhe u. ſ. w., 21. Nov.; Hardenberg an die Fürſtin von Taxis, 15. Nov. 1818. Treitſchke, Deutſche Geſchichte. II. 31

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/495>, abgerufen am 09.05.2024.