mögen, wie an den Dingen, welche ein Jeder ausserhalb der gemeinschaftlichen Thätigkeit für sich allein mag ge- schaffen haben. Das Haus selber, als Ganzes, und durch die Hand seines Herrn oder Verwalters, kann Ueberschüsse seiner Producte durch Tausch in nützlicher scheinende Form verwandeln. Und solcher Tausch kann als ein regel- mässiger, und indem er innerhalb einer Gemeinschaft von Häusern, die selber wie ein umfassendes Haus sich dar- stellt, stattfindet (wie im Dorfe, in der Stadt, und zwischen Stadt und Land in einer Landschaft oder in einem städ- tischen Gebiete), in Ruhe und Frieden sich vollziehend, Normen gemäss, die durch Verständniss als natürlich, durch Brauch als herkömmlich und bewährt, durch Glauben als gerecht sich offenbaren, selber nur als ein Ausdruck gesetz- mässiger Vertheilung und gleichsam des Mitgenusses an derselben gedeckten Tafel, begriffen werden. Man bemerke, dass dieses immer die wie sehr auch verborgene Idee des Austausches, der einfachen Waaren-Circulation bleibt. Aber die Erscheinungen können von ihr weit sich entfernen, und endlich nur noch eine Caricatur ihres Stiles entdecken lassen. So dass sie zuletzt doch, um richtig begriffen zu werden, ganz und gar für sich genommen, und von den Bedürfnissen und Willen der Individuen aus erklärt werden müssen.
§ 15.
Das wirkliche Haus, in seiner sinnlichen Gestalt be- trachtend, unterscheide ich 1) das isolirte Haus, d. i., welches nicht einem Systeme von Häusern angehört. So ist insbesondere das bewegliche und von Stätte zu Stätte getragene Zelt des Nomaden. Es überlebt den Ackerbau, in allgemeiner Verbreitung, als Hof-Ansiedlung, welche Gebirgen und niedrigem Marschlande natürlich und eigen- thümlich sind. Gleicher Maassen dauert der Hof, als Herren- haus oder Stammhaus in der Mark, ausser und über dem Dorfe, das ihm zu Leistungen, gleich als seinem Urheber und Beschützer, durch Sitte verpflichtet ist. Aber 2) das Bauernhaus im Dorfe, ist der festbegründete, der nor- malen Cultur des Bodens eigentlich angemessene Sitz einer
Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft. 3
mögen, wie an den Dingen, welche ein Jeder ausserhalb der gemeinschaftlichen Thätigkeit für sich allein mag ge- schaffen haben. Das Haus selber, als Ganzes, und durch die Hand seines Herrn oder Verwalters, kann Ueberschüsse seiner Producte durch Tausch in nützlicher scheinende Form verwandeln. Und solcher Tausch kann als ein regel- mässiger, und indem er innerhalb einer Gemeinschaft von Häusern, die selber wie ein umfassendes Haus sich dar- stellt, stattfindet (wie im Dorfe, in der Stadt, und zwischen Stadt und Land in einer Landschaft oder in einem städ- tischen Gebiete), in Ruhe und Frieden sich vollziehend, Normen gemäss, die durch Verständniss als natürlich, durch Brauch als herkömmlich und bewährt, durch Glauben als gerecht sich offenbaren, selber nur als ein Ausdruck gesetz- mässiger Vertheilung und gleichsam des Mitgenusses an derselben gedeckten Tafel, begriffen werden. Man bemerke, dass dieses immer die wie sehr auch verborgene Idee des Austausches, der einfachen Waaren-Circulation bleibt. Aber die Erscheinungen können von ihr weit sich entfernen, und endlich nur noch eine Caricatur ihres Stiles entdecken lassen. So dass sie zuletzt doch, um richtig begriffen zu werden, ganz und gar für sich genommen, und von den Bedürfnissen und Willen der Individuen aus erklärt werden müssen.
§ 15.
Das wirkliche Haus, in seiner sinnlichen Gestalt be- trachtend, unterscheide ich 1) das isolirte Haus, d. i., welches nicht einem Systeme von Häusern angehört. So ist insbesondere das bewegliche und von Stätte zu Stätte getragene Zelt des Nomaden. Es überlebt den Ackerbau, in allgemeiner Verbreitung, als Hof-Ansiedlung, welche Gebirgen und niedrigem Marschlande natürlich und eigen- thümlich sind. Gleicher Maassen dauert der Hof, als Herren- haus oder Stammhaus in der Mark, ausser und über dem Dorfe, das ihm zu Leistungen, gleich als seinem Urheber und Beschützer, durch Sitte verpflichtet ist. Aber 2) das Bauernhaus im Dorfe, ist der festbegründete, der nor- malen Cultur des Bodens eigentlich angemessene Sitz einer
Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft. 3
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mögen, wie an den Dingen, welche ein Jeder ausserhalb
der gemeinschaftlichen Thätigkeit für sich allein mag ge-
schaffen haben. Das Haus selber, als Ganzes, und durch
die Hand seines Herrn oder Verwalters, kann Ueberschüsse
seiner Producte durch Tausch in nützlicher scheinende
Form verwandeln. Und solcher Tausch kann als ein regel-
mässiger, und indem er innerhalb einer Gemeinschaft von
Häusern, die selber wie ein umfassendes Haus sich dar-
stellt, stattfindet (wie im Dorfe, in der Stadt, und zwischen
Stadt und Land in einer Landschaft oder in einem städ-
tischen Gebiete), in Ruhe und Frieden sich vollziehend,
Normen gemäss, die durch Verständniss als natürlich, durch
Brauch als herkömmlich und bewährt, durch Glauben als
gerecht sich offenbaren, selber nur als ein Ausdruck gesetz-
mässiger Vertheilung und gleichsam des Mitgenusses an
derselben gedeckten Tafel, begriffen werden. Man bemerke,
dass dieses immer die wie sehr auch verborgene Idee des
Austausches, der einfachen Waaren-Circulation bleibt. Aber
die Erscheinungen können von ihr weit sich entfernen, und
endlich nur noch eine Caricatur ihres Stiles entdecken lassen.
So dass sie zuletzt doch, um richtig begriffen zu werden,
ganz und gar für sich genommen, und von den Bedürfnissen
und Willen der Individuen aus erklärt werden müssen.
§ 15.
Das wirkliche Haus, in seiner sinnlichen Gestalt be-
trachtend, unterscheide ich 1) das isolirte Haus, d. i.,
welches nicht einem Systeme von Häusern angehört. So
ist insbesondere das bewegliche und von Stätte zu Stätte
getragene Zelt des Nomaden. Es überlebt den Ackerbau,
in allgemeiner Verbreitung, als Hof-Ansiedlung, welche
Gebirgen und niedrigem Marschlande natürlich und eigen-
thümlich sind. Gleicher Maassen dauert der Hof, als Herren-
haus oder Stammhaus in der Mark, ausser und über dem
Dorfe, das ihm zu Leistungen, gleich als seinem Urheber
und Beschützer, durch Sitte verpflichtet ist. Aber 2) das
Bauernhaus im Dorfe, ist der festbegründete, der nor-
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/69>, abgerufen am 24.11.2024.
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