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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887.

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ihnen die vegetativen Functionen als die wesentlichen sich
erhalten, denen jene dienen. Dem Thiere gibt das Nerven-
system, im Zusammenhange mit der Musculatur, seine be-
sonderen Kräfte der einheitlichen Empfindung und Bewe-
gung. Das Gemeinwesen stellt auf gleiche Weise als Heer
sich dar: in vielen verbündeten Aggregaten, von denen
aber einige, voranzugehen bestimmt und geübt, zugleich in
der Wahrnehmung von Freund und Feind, von Beute
und Gefahr, als führende sich ausbilden und ihre Impulse
den übrigen mittheilen. So ist hier die herzogliche Würde
inmitten jedes Kreises wirksam, und die oberste unter ihnen
unterscheidet sich als königliche in mehrerer oder min-
derer Deutlichkeit von allen. Gemeinwesen und Heer sind
auf einer unteren Stufe ihrer Entwicklung so lange, als
ein Volk oder Stamm in gesammter Kopfzahl seine Wohn-
sitze wechselt und zum Kämpfen oder Rauben bereit ist;
nur die Männer eignen sich zu Kriegern und aus Männern
setzt ein wirkliches Heer sich zusammen. Es muss sich
ergänzen aus den zurückbleibenden Knaben und auch von
Tüchtigkeit der Weiber ist in hohem Maasse seine Kraft
abhängig, dass sie starke Knaben gebären und erziehen.
Das Heer ist nicht das Gemeinwesen, sondern das System
von Familien, Geschlechtern, Gemeinden ist es; aber das
Heer, insofern es nach aussen geeinte Einsicht und Macht
ist, Wirkungen ausübend und empfangend. Und die geord-
nete Versammlung der Männer, als führende, richtende, von
der ursprünglichen Menge der Erwachsenen, Vernünf-
tigen (welche im Volke gegenüber Kindern und Greisen,
wie Fremden und Knechten, eine natürliche Einheit bildet,
die Frauen also einschliesst) sich absondernd, hat ihre
Gerechtsame und ihren Vorzug nur als Heeres-Versamm-
lung und kann als solche jene frühere völlig verdrängen
und ersetzen. Jede ihrer Gruppen schaart sich um ihr
Centrum, ihren Häuptling-Vater und Herzog, alle Gruppen
zusammen um den gemeinsamen Häuptling-Vater, Fürst
oder König; mögen sie den Mann dazu erwählen oder mag
er als bestimmter durch Herkommen und Glauben gegeben
sein; und dieses Gegebensein ist es, was durch den empfun-
denen Zusammenhang der verwandtschaftlichen Verbindung

ihnen die vegetativen Functionen als die wesentlichen sich
erhalten, denen jene dienen. Dem Thiere gibt das Nerven-
system, im Zusammenhange mit der Musculatur, seine be-
sonderen Kräfte der einheitlichen Empfindung und Bewe-
gung. Das Gemeinwesen stellt auf gleiche Weise als Heer
sich dar: in vielen verbündeten Aggregaten, von denen
aber einige, voranzugehen bestimmt und geübt, zugleich in
der Wahrnehmung von Freund und Feind, von Beute
und Gefahr, als führende sich ausbilden und ihre Impulse
den übrigen mittheilen. So ist hier die herzogliche Würde
inmitten jedes Kreises wirksam, und die oberste unter ihnen
unterscheidet sich als königliche in mehrerer oder min-
derer Deutlichkeit von allen. Gemeinwesen und Heer sind
auf einer unteren Stufe ihrer Entwicklung so lange, als
ein Volk oder Stamm in gesammter Kopfzahl seine Wohn-
sitze wechselt und zum Kämpfen oder Rauben bereit ist;
nur die Männer eignen sich zu Kriegern und aus Männern
setzt ein wirkliches Heer sich zusammen. Es muss sich
ergänzen aus den zurückbleibenden Knaben und auch von
Tüchtigkeit der Weiber ist in hohem Maasse seine Kraft
abhängig, dass sie starke Knaben gebären und erziehen.
Das Heer ist nicht das Gemeinwesen, sondern das System
von Familien, Geschlechtern, Gemeinden ist es; aber das
Heer, insofern es nach aussen geeinte Einsicht und Macht
ist, Wirkungen ausübend und empfangend. Und die geord-
nete Versammlung der Männer, als führende, richtende, von
der ursprünglichen Menge der Erwachsenen, Vernünf-
tigen (welche im Volke gegenüber Kindern und Greisen,
wie Fremden und Knechten, eine natürliche Einheit bildet,
die Frauen also einschliesst) sich absondernd, hat ihre
Gerechtsame und ihren Vorzug nur als Heeres-Versamm-
lung und kann als solche jene frühere völlig verdrängen
und ersetzen. Jede ihrer Gruppen schaart sich um ihr
Centrum, ihren Häuptling-Vater und Herzog, alle Gruppen
zusammen um den gemeinsamen Häuptling-Vater, Fürst
oder König; mögen sie den Mann dazu erwählen oder mag
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sein; und dieses Gegebensein ist es, was durch den empfun-
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[256/0292] ihnen die vegetativen Functionen als die wesentlichen sich erhalten, denen jene dienen. Dem Thiere gibt das Nerven- system, im Zusammenhange mit der Musculatur, seine be- sonderen Kräfte der einheitlichen Empfindung und Bewe- gung. Das Gemeinwesen stellt auf gleiche Weise als Heer sich dar: in vielen verbündeten Aggregaten, von denen aber einige, voranzugehen bestimmt und geübt, zugleich in der Wahrnehmung von Freund und Feind, von Beute und Gefahr, als führende sich ausbilden und ihre Impulse den übrigen mittheilen. So ist hier die herzogliche Würde inmitten jedes Kreises wirksam, und die oberste unter ihnen unterscheidet sich als königliche in mehrerer oder min- derer Deutlichkeit von allen. Gemeinwesen und Heer sind auf einer unteren Stufe ihrer Entwicklung so lange, als ein Volk oder Stamm in gesammter Kopfzahl seine Wohn- sitze wechselt und zum Kämpfen oder Rauben bereit ist; nur die Männer eignen sich zu Kriegern und aus Männern setzt ein wirkliches Heer sich zusammen. Es muss sich ergänzen aus den zurückbleibenden Knaben und auch von Tüchtigkeit der Weiber ist in hohem Maasse seine Kraft abhängig, dass sie starke Knaben gebären und erziehen. Das Heer ist nicht das Gemeinwesen, sondern das System von Familien, Geschlechtern, Gemeinden ist es; aber das Heer, insofern es nach aussen geeinte Einsicht und Macht ist, Wirkungen ausübend und empfangend. Und die geord- nete Versammlung der Männer, als führende, richtende, von der ursprünglichen Menge der Erwachsenen, Vernünf- tigen (welche im Volke gegenüber Kindern und Greisen, wie Fremden und Knechten, eine natürliche Einheit bildet, die Frauen also einschliesst) sich absondernd, hat ihre Gerechtsame und ihren Vorzug nur als Heeres-Versamm- lung und kann als solche jene frühere völlig verdrängen und ersetzen. Jede ihrer Gruppen schaart sich um ihr Centrum, ihren Häuptling-Vater und Herzog, alle Gruppen zusammen um den gemeinsamen Häuptling-Vater, Fürst oder König; mögen sie den Mann dazu erwählen oder mag er als bestimmter durch Herkommen und Glauben gegeben sein; und dieses Gegebensein ist es, was durch den empfun- denen Zusammenhang der verwandtschaftlichen Verbindung

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Zitationshilfe: Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/292>, abgerufen am 23.11.2024.