Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

tes, und beharret in solcher ihrer Ybertretung bis in ihren Todt, wie kan sie den Hofnung zur Seligkeit bebalten. 5) Giebt die Princeßin Durchl. mit solchem Abfalle ein erschreklich Aergerniß (1) den Papisten welche dadurch in ihrem Irthum gestärket und in der Meinung befestiget werden, daß ihre Kirche von denen, die zu ihr treten, in der Lehre richtiger und besser müsse erkant sein, als diejenige, von welcher sie abgetreten; welches den ihre Clerisei andern zur behaltung in ihrer Religion schon nachdrüklich vorzuhalten weiß: daß also hiedurch, wie durch Davids Fall die Feinde des Hn. lästernd gemacht werden (2) so wird hiedurch die ganze evangelische Kirche, insonderheit in diesen und benachbahrten Landen, so viel kräftiger geärgert, jemehr der Ruhm von Ihro Hochfürstl. Durchl. und Dero Hoch Fürstl. Hauses Liebe zur Warheit und Gottseligkeit, der sonderbahre Eifer vor die Reinigkeit der Lehre bey ihnen erschollen, daß sie in ihren Landen auch geringe und an der Seligkeit unschadl. Irthümer nicht dulden wollen, laut anno 1692. publicirten Edicts, sondern eine völlige Reinigkeit der Lehre zu erhalten, dreye von Ihren verdächtig gehaltenen sonst gottseligen exemplarischen Predigern, welche ihr Amt mit großer Erbauung in dieser Stadt geführet, entuhrlauben wollen. Wenn sie nun hören solten, daß nicht allein Papisten und Reformirten in Dero Residenz das öffentliche exercitium Religionis vergönnet,Dieses hätte wol kein Vorwurf sein sollen und mit dem vorhergehenden Vorwurfe hätte man den Fürsten verschonen mögen. Dis Edict wieder die Schwärmer ist von vielen nur für eine Falle angesehen worden, hat auch bei einigen dazu gedienet: wiewol mir die eigentligen Umstände unbekant sind. sondern in Dero hohen Alter einer

tes, und beharret in solcher ihrer Ybertretung bis in ihren Todt, wie kan sie den Hofnung zur Seligkeit bebalten. 5) Giebt die Princeßin Durchl. mit solchem Abfalle ein erschreklich Aergerniß (1) den Papisten welche dadurch in ihrem Irthum gestärket und in der Meinung befestiget werden, daß ihre Kirche von denen, die zu ihr treten, in der Lehre richtiger und besser müsse erkant sein, als diejenige, von welcher sie abgetreten; welches den ihre Clerisei andern zur behaltung in ihrer Religion schon nachdrüklich vorzuhalten weiß: daß also hiedurch, wie durch Davids Fall die Feinde des Hn. lästernd gemacht werden (2) so wird hiedurch die ganze evangelische Kirche, insonderheit in diesen und benachbahrten Landen, so viel kräftiger geärgert, jemehr der Ruhm von Ihro Hochfürstl. Durchl. und Dero Hoch Fürstl. Hauses Liebe zur Warheit und Gottseligkeit, der sonderbahre Eifer vor die Reinigkeit der Lehre bey ihnen erschollen, daß sie in ihren Landen auch geringe und an der Seligkeit unschadl. Irthümer nicht dulden wollen, laut anno 1692. publicirten Edicts, sondern eine völlige Reinigkeit der Lehre zu erhalten, dreye von Ihren verdächtig gehaltenen sonst gottseligen exemplarischen Predigern, welche ihr Amt mit großer Erbauung in dieser Stadt geführet, entuhrlauben wollen. Wenn sie nun hören solten, daß nicht allein Papisten und Reformirten in Dero Residenz das öffentliche exercitium Religionis vergönnet,Dieses hätte wol kein Vorwurf sein sollen und mit dem vorhergehenden Vorwurfe hätte man den Fürsten verschonen mögen. Dis Edict wieder die Schwärmer ist von vielen nur für eine Falle angesehen worden, hat auch bei einigen dazu gedienet: wiewol mir die eigentligen Umstände unbekant sind. sondern in Dero hohen Alter einer

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0998" n="42"/>
tes, und                      beharret in solcher ihrer Ybertretung bis in ihren Todt, wie kan sie den Hofnung                      zur Seligkeit bebalten. 5) Giebt die Princeßin Durchl. mit solchem Abfalle ein                      erschreklich Aergerniß (1) den Papisten welche dadurch in ihrem Irthum gestärket                      und in der Meinung befestiget werden, daß ihre Kirche von denen, die zu ihr                      treten, in der Lehre richtiger und besser müsse erkant sein, als diejenige, von                      welcher sie abgetreten; welches den ihre Clerisei andern zur behaltung in ihrer                      Religion schon nachdrüklich vorzuhalten weiß: daß also hiedurch, wie durch                      Davids Fall die Feinde des Hn. lästernd gemacht werden (2) so wird hiedurch die                      ganze evangelische Kirche, insonderheit in diesen und benachbahrten Landen, so                      viel kräftiger geärgert, jemehr der Ruhm von Ihro Hochfürstl. Durchl. und Dero                      Hoch Fürstl. Hauses Liebe zur Warheit und Gottseligkeit, der sonderbahre Eifer                      vor die Reinigkeit der Lehre bey ihnen erschollen, daß sie in ihren Landen auch                      geringe und an der Seligkeit unschadl. Irthümer nicht dulden wollen, laut anno                      1692. publicirten Edicts, sondern eine völlige Reinigkeit der Lehre zu erhalten,                      dreye von Ihren verdächtig gehaltenen sonst gottseligen exemplarischen                      Predigern, welche ihr Amt mit großer Erbauung in dieser Stadt geführet,                      entuhrlauben wollen. Wenn sie nun hören solten, daß nicht allein Papisten und                      Reformirten in Dero Residenz das öffentliche exercitium Religionis                          vergönnet,<note place="left">Dieses hätte wol kein Vorwurf sein                          sollen und mit dem vorhergehenden Vorwurfe hätte man den Fürsten verschonen                          mögen. Dis Edict wieder die Schwärmer ist von vielen nur für eine Falle                          angesehen worden, hat auch bei einigen dazu gedienet: wiewol mir die                          eigentligen Umstände unbekant sind.</note> sondern in Dero hohen Alter einer
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[42/0998] tes, und beharret in solcher ihrer Ybertretung bis in ihren Todt, wie kan sie den Hofnung zur Seligkeit bebalten. 5) Giebt die Princeßin Durchl. mit solchem Abfalle ein erschreklich Aergerniß (1) den Papisten welche dadurch in ihrem Irthum gestärket und in der Meinung befestiget werden, daß ihre Kirche von denen, die zu ihr treten, in der Lehre richtiger und besser müsse erkant sein, als diejenige, von welcher sie abgetreten; welches den ihre Clerisei andern zur behaltung in ihrer Religion schon nachdrüklich vorzuhalten weiß: daß also hiedurch, wie durch Davids Fall die Feinde des Hn. lästernd gemacht werden (2) so wird hiedurch die ganze evangelische Kirche, insonderheit in diesen und benachbahrten Landen, so viel kräftiger geärgert, jemehr der Ruhm von Ihro Hochfürstl. Durchl. und Dero Hoch Fürstl. Hauses Liebe zur Warheit und Gottseligkeit, der sonderbahre Eifer vor die Reinigkeit der Lehre bey ihnen erschollen, daß sie in ihren Landen auch geringe und an der Seligkeit unschadl. Irthümer nicht dulden wollen, laut anno 1692. publicirten Edicts, sondern eine völlige Reinigkeit der Lehre zu erhalten, dreye von Ihren verdächtig gehaltenen sonst gottseligen exemplarischen Predigern, welche ihr Amt mit großer Erbauung in dieser Stadt geführet, entuhrlauben wollen. Wenn sie nun hören solten, daß nicht allein Papisten und Reformirten in Dero Residenz das öffentliche exercitium Religionis vergönnet, sondern in Dero hohen Alter einer Dieses hätte wol kein Vorwurf sein sollen und mit dem vorhergehenden Vorwurfe hätte man den Fürsten verschonen mögen. Dis Edict wieder die Schwärmer ist von vielen nur für eine Falle angesehen worden, hat auch bei einigen dazu gedienet: wiewol mir die eigentligen Umstände unbekant sind.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/998
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/998>, abgerufen am 17.05.2024.