Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

daß es noch unerwiesen sei, wen man diesen Fal für denjenigen hält, in welchem sie sich wirksam beweisen sollen. Kaum kan der uneigennüzige Fleis nur einigermaßen sich äusern, da er auf mange Weise gehindert wird: unwißend niedert ächtige Schmeichler finden allein Befal bei den Fürsten und seinen Großen, die allesamt von ihrer Hoheit gebiendet sind, kein Verdienst kennen, auser der knechtischen Demüthigung, von keinom Nuzen etwas wißen, auser dem unmittelbaren eigenen, der dem gemeinen Besten gerade entgegen stehet, alles allein verordnen wellen, auch in Dingen, davon sie nichts verstehen, und mit einem Gehorsame ohne Nuzen mit einer vergebligen Geschäftigkeit nach ihrer Vorschrift beßer zufrieden sind, als mit einem nüzligen Fleiße, den sie unterdrükken: der eitle lasterhafte Schmeichler macht sich leicht beliebt, seine schen bare Vielgeschäftigkeit, Charletanerie, und geschäftiger Müßiggang werden erhoben und belonet Heiderungend suchet warhaftig nüzlig zu ein, auch mit Hindansezung des eigenen Vortheils, der eigenen Ruhe, der äusetligen Ehre kan aber mit keiner Schmeichel bestehen, wird gehaßet und verfolget in einem Lande wo keine Warheit, keine Tugend und Redligkeit hauset, in einem Lande, wo der Fall allächtig und feine Großen Götter sind. Ein jeder Staat, der vermittelst gegenseitiger Einwilligung errichtet wird, sezet,

daß es noch unerwiesen sei, wen man diesen Fal für denjenigen hält, in welchem sie sich wirksam beweisen sollen. Kaum kan der uneigennüzige Fleis nur einigermaßen sich äusern, da er auf mange Weise gehindert wird: unwißend niedert ächtige Schmeichler finden allein Befal bei den Fürsten und seinen Großen, die allesamt von ihrer Hoheit gebiendet sind, kein Verdienst kennen, auser der knechtischen Demüthigung, von keinom Nuzen etwas wißen, auser dem unmittelbaren eigenen, der dem gemeinen Besten gerade entgegen stehet, alles allein verordnen wellen, auch in Dingen, davon sie nichts verstehen, und mit einem Gehorsame ohne Nuzen mit einer vergebligen Geschäftigkeit nach ihrer Vorschrift beßer zufrieden sind, als mit einem nüzligen Fleiße, den sie unterdrükken: der eitle lasterhafte Schmeichler macht sich leicht beliebt, seine schen bare Vielgeschäftigkeit, Charletanerie, und geschäftiger Müßiggang werden erhoben und belonet Heiderungend suchet warhaftig nüzlig zu ein, auch mit Hindansezung des eigenen Vortheils, der eigenen Ruhe, der äusetligen Ehre kan aber mit keiner Schmeichel bestehen, wird gehaßet und verfolget in einem Lande wo keine Warheit, keine Tugend und Redligkeit hauset, in einem Lande, wo der Fall allächtig und feine Großen Götter sind. Ein jeder Staat, der vermittelst gegenseitiger Einwilligung errichtet wird, sezet,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0921" n="909"/>
daß es noch unerwiesen sei,                      wen man diesen Fal für denjenigen hält, in welchem sie sich wirksam beweisen                      sollen. Kaum kan der uneigennüzige Fleis nur einigermaßen sich äusern, da er                      auf mange Weise gehindert wird: unwißend niedert ächtige Schmeichler finden                      allein Befal bei den Fürsten und seinen Großen, die allesamt von ihrer Hoheit                      gebiendet sind, kein Verdienst kennen, auser der knechtischen Demüthigung, von                      keinom Nuzen etwas wißen, auser dem unmittelbaren eigenen, der dem gemeinen                      Besten gerade entgegen stehet, alles allein verordnen wellen, auch in Dingen,                      davon sie nichts verstehen, und mit einem Gehorsame ohne Nuzen mit einer                      vergebligen Geschäftigkeit nach ihrer Vorschrift beßer zufrieden sind, als mit                      einem nüzligen Fleiße, den sie unterdrükken: der eitle lasterhafte Schmeichler                      macht sich leicht beliebt, seine schen bare Vielgeschäftigkeit, Charletanerie,                      und geschäftiger Müßiggang werden erhoben und belonet Heiderungend suchet                      warhaftig nüzlig zu ein, auch mit Hindansezung des eigenen Vortheils, der                      eigenen Ruhe, der äusetligen Ehre kan aber mit keiner Schmeichel bestehen,                      wird gehaßet und verfolget in einem Lande wo keine Warheit, keine Tugend und                      Redligkeit hauset, in einem Lande, wo der Fall allächtig und feine Großen                      Götter sind. Ein jeder Staat, der vermittelst gegenseitiger Einwilligung                      errichtet wird, sezet,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[909/0921] daß es noch unerwiesen sei, wen man diesen Fal für denjenigen hält, in welchem sie sich wirksam beweisen sollen. Kaum kan der uneigennüzige Fleis nur einigermaßen sich äusern, da er auf mange Weise gehindert wird: unwißend niedert ächtige Schmeichler finden allein Befal bei den Fürsten und seinen Großen, die allesamt von ihrer Hoheit gebiendet sind, kein Verdienst kennen, auser der knechtischen Demüthigung, von keinom Nuzen etwas wißen, auser dem unmittelbaren eigenen, der dem gemeinen Besten gerade entgegen stehet, alles allein verordnen wellen, auch in Dingen, davon sie nichts verstehen, und mit einem Gehorsame ohne Nuzen mit einer vergebligen Geschäftigkeit nach ihrer Vorschrift beßer zufrieden sind, als mit einem nüzligen Fleiße, den sie unterdrükken: der eitle lasterhafte Schmeichler macht sich leicht beliebt, seine schen bare Vielgeschäftigkeit, Charletanerie, und geschäftiger Müßiggang werden erhoben und belonet Heiderungend suchet warhaftig nüzlig zu ein, auch mit Hindansezung des eigenen Vortheils, der eigenen Ruhe, der äusetligen Ehre kan aber mit keiner Schmeichel bestehen, wird gehaßet und verfolget in einem Lande wo keine Warheit, keine Tugend und Redligkeit hauset, in einem Lande, wo der Fall allächtig und feine Großen Götter sind. Ein jeder Staat, der vermittelst gegenseitiger Einwilligung errichtet wird, sezet,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/921
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 909. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/921>, abgerufen am 23.11.2024.