die Sache nach den Gründen des Rechts betrachtet, so wird keine Vermuthung für eine Einwilligung in eine solche Unterwürfigkeit angenommen werden können, da vielmehr dieselbe alle Denkungsart vernünftiger, und daher ihre Wohlfahrt liebender Wesen gerade entgegen stehet. Doch, es ist nicht allein klar, daß diese Einrichtung widerrechtlich ist, sie wiederspricht auch den Regeln einer wahren Staatsklugheit. Es ist eine richtige Bemerkung der Staatskundigen, daß eine weise Regierung auch die Zufriedenheit der Unterthanen, und der sämtligen Einwohner eines Landes mit der ganzen Staatsverfaßung zu ihrem vornehmsten Augenmerk mache. Es ist dieses der öffentligen Ruhe zuträglich. Den, wer nicht unzufrieden mit der Regierung ist, der wird auch nicht geneigt sein, die öffentlige Ruhe zustören: dagegen hat das Misvergnügen mit der Grund-Einrichtung eines Staats oft Anlas gegeben, den innern Frieden zu verscheuchen, und mit der in dem Gebiete des Reichs erzeugten Mishelligkeit der Empörung Thore und Thüre zuöfnen. Es ist eben dieses auch der Bevölkerung zuträglig. Unzufriedene und Misvergnügte werden gerne den Ort ihres Aufenthalts, der ihnen misfält, mit einem andern, der ihnen beßer gefält, vertauschen. Der Zwang der Geseze wird unvermögend sein, der Neigung zur Auswanderung Einhalt zuthun, und
die Sache nach den Gründen des Rechts betrachtet, so wird keine Vermuthung für eine Einwilligung in eine solche Unterwürfigkeit angenommen werden können, da vielmehr dieselbe alle Denkungsart vernünftiger, und daher ihre Wohlfahrt liebender Wesen gerade entgegen stehet. Doch, es ist nicht allein klar, daß diese Einrichtung widerrechtlich ist, sie wiederspricht auch den Regeln einer wahren Staatsklugheit. Es ist eine richtige Bemerkung der Staatskundigen, daß eine weise Regierung auch die Zufriedenheit der Unterthanen, und der sämtligen Einwohner eines Landes mit der ganzen Staatsverfaßung zu ihrem vornehmsten Augenmerk mache. Es ist dieses der öffentligen Ruhe zuträglich. Den, wer nicht unzufrieden mit der Regierung ist, der wird auch nicht geneigt sein, die öffentlige Ruhe zustören: dagegen hat das Misvergnügen mit der Grund-Einrichtung eines Staats oft Anlas gegeben, den innern Frieden zu verscheuchen, und mit der in dem Gebiete des Reichs erzeugten Mishelligkeit der Empörung Thore und Thüre zuöfnen. Es ist eben dieses auch der Bevölkerung zuträglig. Unzufriedene und Misvergnügte werden gerne den Ort ihres Aufenthalts, der ihnen misfält, mit einem andern, der ihnen beßer gefält, vertauschen. Der Zwang der Geseze wird unvermögend sein, der Neigung zur Auswanderung Einhalt zuthun, und
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die Sache nach den Gründen des Rechts betrachtet, so wird keine Vermuthung für eine Einwilligung in eine solche Unterwürfigkeit angenommen werden können, da vielmehr dieselbe alle Denkungsart vernünftiger, und daher ihre Wohlfahrt liebender Wesen gerade entgegen stehet. Doch, es ist nicht allein klar, daß diese Einrichtung widerrechtlich ist, sie wiederspricht auch den Regeln einer wahren Staatsklugheit. Es ist eine richtige Bemerkung der Staatskundigen, daß eine weise Regierung auch die Zufriedenheit der Unterthanen, und der sämtligen Einwohner eines Landes mit der ganzen Staatsverfaßung zu ihrem vornehmsten Augenmerk mache. Es ist dieses der öffentligen Ruhe zuträglich. Den, wer nicht unzufrieden mit der Regierung ist, der wird auch nicht geneigt sein, die öffentlige Ruhe zustören: dagegen hat das Misvergnügen mit der Grund-Einrichtung eines Staats oft Anlas gegeben, den innern Frieden zu verscheuchen, und mit der in dem Gebiete des Reichs erzeugten Mishelligkeit der Empörung Thore und Thüre zuöfnen. Es ist eben dieses auch der Bevölkerung zuträglig. Unzufriedene und Misvergnügte werden gerne den Ort ihres Aufenthalts, der ihnen misfält, mit einem andern, der ihnen beßer gefält, vertauschen. Der Zwang der Geseze wird unvermögend sein, der Neigung zur Auswanderung Einhalt zuthun, und
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die Sache nach den Gründen des Rechts betrachtet, so wird keine Vermuthung für eine Einwilligung in eine solche Unterwürfigkeit angenommen werden können, da vielmehr dieselbe alle Denkungsart vernünftiger, und daher ihre Wohlfahrt liebender Wesen gerade entgegen stehet. Doch, es ist nicht allein klar, daß diese Einrichtung widerrechtlich ist, sie wiederspricht auch den Regeln einer wahren Staatsklugheit. Es ist eine richtige Bemerkung der Staatskundigen, daß eine weise Regierung auch die Zufriedenheit der Unterthanen, und der sämtligen Einwohner eines Landes mit der ganzen Staatsverfaßung zu ihrem vornehmsten Augenmerk mache. Es ist dieses der öffentligen Ruhe zuträglich. Den, wer nicht unzufrieden mit der Regierung ist, der wird auch nicht geneigt sein, die öffentlige Ruhe zustören: dagegen hat das Misvergnügen mit der Grund-Einrichtung eines Staats oft Anlas gegeben, den innern Frieden zu verscheuchen, und mit der in dem Gebiete des Reichs erzeugten Mishelligkeit der Empörung Thore und Thüre zuöfnen. Es ist eben dieses auch der Bevölkerung zuträglig. Unzufriedene und Misvergnügte werden gerne den Ort ihres Aufenthalts, der ihnen misfält, mit einem andern, der ihnen beßer gefält, vertauschen. Der Zwang der Geseze wird unvermögend sein, der Neigung zur Auswanderung Einhalt zuthun, und
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 906. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/918>, abgerufen am 23.11.2024.
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