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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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dienstlige und bürgerlige Gleichheit, samt andern Einrichtungen festsezte, über deren Beobachtung Rusland halten solte, und solches alles wurde darauf den 5 März ohne Wiederspruch bewilliget. (Daß die römische Gemeine die herschende worden war und endlig die von ihr Getrenten kaum hatte dulden wollen, das lehrete der Augenschein und war die Klage: es hatten aber die meisten dieser Länder das Christenthum von den Griechen bekommen, ohne daß gleichwol der Gewißenszwang, welcher zu Constautinopel schon herschte, damals Plaz gefunden: als die Brüder Cyrillus und Methodius um die Mitte des neuen Jarhunderts die Bulgaren und Mären belehreten, erstrekte sich das märische Reich über Bömen, Schlesien und Kleinpolen, daher in diesen Ländern, obaleich die römischen Gebräuche nachmals die Oberhand bekommen, doch steets viel Abneigung von denselben geblieben, auch durch Waldenser vermeret worden; Die Rußen in Rothreußen, so anfangs an die Mären grenzten, folgten ihren und der Bulgaren Beispiele, ließen sich von den Griechen belehren, belehreten serner Weisreußen und Litthauen, namen aber auch viel Getrente und Flüchtlinge unter sich auf, die zu Constantinopel als Abweichende verfolget wurden, unter welchen die Paulicianer den reinesten Lehrbegrif hatten, daher in diesen Ländern bis auf die almälige Vereinigung mit Polen zwar ein

dienstlige und bürgerlige Gleichheit, samt andern Einrichtungen festsezte, über deren Beobachtung Rusland halten solte, und solches alles wurde darauf den 5 März ohne Wiederspruch bewilliget. (Daß die römische Gemeine die herschende worden war und endlig die von ihr Getrenten kaum hatte dulden wollen, das lehrete der Augenschein und war die Klage: es hatten aber die meisten dieser Länder das Christenthum von den Griechen bekommen, ohne daß gleichwol der Gewißenszwang, welcher zu Constautinopel schon herschte, damals Plaz gefunden: als die Brüder Cyrillus und Methodius um die Mitte des neuen Jarhunderts die Bulgaren und Mären belehreten, erstrekte sich das märische Reich über Bömen, Schlesien und Kleinpolen, daher in diesen Ländern, obaleich die römischen Gebräuche nachmals die Oberhand bekommen, doch steets viel Abneigung von denselben geblieben, auch durch Waldenser vermeret worden; Die Rußen in Rothreußen, so anfangs an die Mären grenzten, folgten ihren und der Bulgaren Beispiele, ließen sich von den Griechen belehren, belehreten serner Weisreußen und Litthauen, namen aber auch viel Getrente und Flüchtlinge unter sich auf, die zu Constantinopel als Abweichende verfolget wurden, unter welchen die Paulicianer den reinesten Lehrbegrif hatten, daher in diesen Ländern bis auf die almälige Vereinigung mit Polen zwar ein

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[895/0907] dienstlige und bürgerlige Gleichheit, samt andern Einrichtungen festsezte, über deren Beobachtung Rusland halten solte, und solches alles wurde darauf den 5 März ohne Wiederspruch bewilliget. (Daß die römische Gemeine die herschende worden war und endlig die von ihr Getrenten kaum hatte dulden wollen, das lehrete der Augenschein und war die Klage: es hatten aber die meisten dieser Länder das Christenthum von den Griechen bekommen, ohne daß gleichwol der Gewißenszwang, welcher zu Constautinopel schon herschte, damals Plaz gefunden: als die Brüder Cyrillus und Methodius um die Mitte des neuen Jarhunderts die Bulgaren und Mären belehreten, erstrekte sich das märische Reich über Bömen, Schlesien und Kleinpolen, daher in diesen Ländern, obaleich die römischen Gebräuche nachmals die Oberhand bekommen, doch steets viel Abneigung von denselben geblieben, auch durch Waldenser vermeret worden; Die Rußen in Rothreußen, so anfangs an die Mären grenzten, folgten ihren und der Bulgaren Beispiele, ließen sich von den Griechen belehren, belehreten serner Weisreußen und Litthauen, namen aber auch viel Getrente und Flüchtlinge unter sich auf, die zu Constantinopel als Abweichende verfolget wurden, unter welchen die Paulicianer den reinesten Lehrbegrif hatten, daher in diesen Ländern bis auf die almälige Vereinigung mit Polen zwar ein

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 895. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/907>, abgerufen am 23.11.2024.