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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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den Freunden des Aberglaubens, würde auch leicht bei ersehener Mögligkeit Karls 5 und Ferdinands 2 Anschläge und Verfaren erneuert haben. Die ungarische Kriegesmacht wurde schon in Bömen zusamniengezogen und man gab vor, daß ein Angrif zubesorgen sei, verlangte auch, der König von Britanien solte mit dem von Frankreich sich vergleichen und wieder Preußen Gemeinschaft machen: Georg im Gegentheile, der jene Geheimniße nicht wuste, diesen Vorwand aber zuheben suchte, 1756schlos 1756 den 16 Jan. ein Bündnis mit Fridriche von Preußen zur gegenseitigen Verteidigung threr teutschen Länder und Erhaltung der Ruhe Teutschlandes, wovon das österreichische Belgien ausgenommen ward, wo, nach des Königs von Britannien Meinung, ein Krieg wieder Frankreich bevorstund: da der Wiener Hof hieraus erkante, daß Georg fest entschloßen war mit Fridriche Frieden und Freundschaft zuhalten, hingegen mit Ludwige 15 brechen wolte oder muste; verlies er denselben alten standhaften Freund, verband sich dagegen den 1 Maj mit einem alten Feinde, um nur den Anschlag sich an einem neuen Feinde zurächen jezt nicht faren zulaßen. Ludwig 15 schikte seine Land- und Seemacht nach Minorka, diese Insel und auf derselben die starke Festung zuerobern; zugleich kündigte

den Freunden des Aberglaubens, würde auch leicht bei ersehener Mögligkeit Karls 5 und Ferdinands 2 Anschläge und Verfaren erneuert haben. Die ungarische Kriegesmacht wurde schon in Bömen zusamniengezogen und man gab vor, daß ein Angrif zubesorgen sei, verlangte auch, der König von Britanien solte mit dem von Frankreich sich vergleichen und wieder Preußen Gemeinschaft machen: Georg im Gegentheile, der jene Geheimniße nicht wuste, diesen Vorwand aber zuheben suchte, 1756schlos 1756 den 16 Jan. ein Bündnis mit Fridriche von Preußen zur gegenseitigen Verteidigung threr teutschen Länder und Erhaltung der Ruhe Teutschlandes, wovon das österreichische Belgien ausgenommen ward, wo, nach des Königs von Britannien Meinung, ein Krieg wieder Frankreich bevorstund: da der Wiener Hof hieraus erkante, daß Georg fest entschloßen war mit Fridriche Frieden und Freundschaft zuhalten, hingegen mit Ludwige 15 brechen wolte oder muste; verlies er denselben alten standhaften Freund, verband sich dagegen den 1 Maj mit einem alten Feinde, um nur den Anschlag sich an einem neuen Feinde zurächen jezt nicht faren zulaßen. Ludwig 15 schikte seine Land- und Seemacht nach Minorka, diese Insel und auf derselben die starke Festung zuerobern; zugleich kündigte

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[882/0894] den Freunden des Aberglaubens, würde auch leicht bei ersehener Mögligkeit Karls 5 und Ferdinands 2 Anschläge und Verfaren erneuert haben. Die ungarische Kriegesmacht wurde schon in Bömen zusamniengezogen und man gab vor, daß ein Angrif zubesorgen sei, verlangte auch, der König von Britanien solte mit dem von Frankreich sich vergleichen und wieder Preußen Gemeinschaft machen: Georg im Gegentheile, der jene Geheimniße nicht wuste, diesen Vorwand aber zuheben suchte, schlos 1756 den 16 Jan. ein Bündnis mit Fridriche von Preußen zur gegenseitigen Verteidigung threr teutschen Länder und Erhaltung der Ruhe Teutschlandes, wovon das österreichische Belgien ausgenommen ward, wo, nach des Königs von Britannien Meinung, ein Krieg wieder Frankreich bevorstund: da der Wiener Hof hieraus erkante, daß Georg fest entschloßen war mit Fridriche Frieden und Freundschaft zuhalten, hingegen mit Ludwige 15 brechen wolte oder muste; verlies er denselben alten standhaften Freund, verband sich dagegen den 1 Maj mit einem alten Feinde, um nur den Anschlag sich an einem neuen Feinde zurächen jezt nicht faren zulaßen. Ludwig 15 schikte seine Land- und Seemacht nach Minorka, diese Insel und auf derselben die starke Festung zuerobern; zugleich kündigte 1756

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 882. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/894>, abgerufen am 23.11.2024.