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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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dieses Landes und aller Ansprüche des Hauses sein konte, wandte er solches ihm entlegene Land dem Hause Oesterreich zu und vermittelte 1753 den Vertrag, daß eine Tochter jenes Geschlechts, als Erbin, an einen Fürsten aus österreichischem Stamme solte vermälet werden. Trident, unter österreichischer Hoheit, wurde durch der Venediger Gebiet von den südligern Ländern selbiges Hauses getrennet: Mantua, Modena, Toskana gaben übrigens nun eine Baan bis Rom. Nachdem zwischen den Brirten und Franzosen wegen der Streitigkeiten jenseit Meeres lange in Europa Schriften gewechselt, in Amerika und Indien schon gefochten worden, näherte sichs 1755 dem offenbaren1755 Kriege, da Georg Schiffe in See schikte französische Schiffe wegzunemen. Der König von Brirannien hofte und verlangte, der Wiener Hof solte wieder Frankreich die Waffen ergreifen: dieser hegte aber andere Absichten, die auf eine Theilung der preußischen Länder gingen, um selbst Schlesien wieder zubekommen, wozu Rusland in einem geschlosnen Bündniße Hülfe zugesaget, auch der Hof zu Dresden gerathen und bei bequemen Umständen beizutreten sich erkläret hatte; beim erlangten Ybergewichte wolte man zugleich die gottesdienstlige Verfaßung Teutschlandes ändern, diese Hofnung machte man

dieses Landes und aller Ansprüche des Hauses sein konte, wandte er solches ihm entlegene Land dem Hause Oesterreich zu und vermittelte 1753 den Vertrag, daß eine Tochter jenes Geschlechts, als Erbin, an einen Fürsten aus österreichischem Stamme solte vermälet werden. Trident, unter österreichischer Hoheit, wurde durch der Venediger Gebiet von den südligern Ländern selbiges Hauses getrennet: Mantua, Modena, Toskana gaben übrigens nun eine Baan bis Rom. Nachdem zwischen den Brirten und Franzosen wegen der Streitigkeiten jenseit Meeres lange in Europa Schriften gewechselt, in Amerika und Indien schon gefochten worden, näherte sichs 1755 dem offenbaren1755 Kriege, da Georg Schiffe in See schikte französische Schiffe wegzunemen. Der König von Brirannien hofte und verlangte, der Wiener Hof solte wieder Frankreich die Waffen ergreifen: dieser hegte aber andere Absichten, die auf eine Theilung der preußischen Länder gingen, um selbst Schlesien wieder zubekommen, wozu Rusland in einem geschlosnen Bündniße Hülfe zugesaget, auch der Hof zu Dresden gerathen und bei bequemen Umständen beizutreten sich erkläret hatte; beim erlangten Ybergewichte wolte man zugleich die gottesdienstlige Verfaßung Teutschlandes ändern, diese Hofnung machte man

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[881/0893] dieses Landes und aller Ansprüche des Hauses sein konte, wandte er solches ihm entlegene Land dem Hause Oesterreich zu und vermittelte 1753 den Vertrag, daß eine Tochter jenes Geschlechts, als Erbin, an einen Fürsten aus österreichischem Stamme solte vermälet werden. Trident, unter österreichischer Hoheit, wurde durch der Venediger Gebiet von den südligern Ländern selbiges Hauses getrennet: Mantua, Modena, Toskana gaben übrigens nun eine Baan bis Rom. Nachdem zwischen den Brirten und Franzosen wegen der Streitigkeiten jenseit Meeres lange in Europa Schriften gewechselt, in Amerika und Indien schon gefochten worden, näherte sichs 1755 dem offenbaren Kriege, da Georg Schiffe in See schikte französische Schiffe wegzunemen. Der König von Brirannien hofte und verlangte, der Wiener Hof solte wieder Frankreich die Waffen ergreifen: dieser hegte aber andere Absichten, die auf eine Theilung der preußischen Länder gingen, um selbst Schlesien wieder zubekommen, wozu Rusland in einem geschlosnen Bündniße Hülfe zugesaget, auch der Hof zu Dresden gerathen und bei bequemen Umständen beizutreten sich erkläret hatte; beim erlangten Ybergewichte wolte man zugleich die gottesdienstlige Verfaßung Teutschlandes ändern, diese Hofnung machte man 1755

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 881. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/893>, abgerufen am 23.11.2024.