Haufe wegen seines Glaubens hätte dürfen besorgt sein, wie aus Unwißenheit geschah, oder daß Lehrer sich hätten wiedersezen müssen, wie aus irrendem Gewißen einige thaten, deren Absezung dennoch hart war, aber nach thomasischen Grundsäzen erfolgte; und nach diesem allen erfolgte unter Fridrich Wilhelms Nachfolger die Aufhebung des Befels und Freistellung der Gebräuche, wovon die Ursache schwerer zufinden ist, als von dem anfängligen Verbote; jemer wilkürlige Fürsten sich in die gottesdienstligen Geschäfte mischen, ihr vermeintes Verbesrungsrecht auszuüben, destomer sind AEnderungen der Gebräuche zuerwarten; sie werden aber leicht in eine Verachtung des gereinigten Gottesdienstes verfallen, also sich weniger um ihn bekümmern.
Stanislaus, der bei dem Glükke Karls 12 einige Zeit König in Polen gewesen war, hatte seine Tochter an den König von Frankreich, Ludwig 15, vermälet: als nun 1733 den 1 Febr. August1733 2 in Polen verstorben war, wurde Stanislaus aus Frankreiche wieder dahin geschikt, auch von einem Theile des polnischen Adels abermals erwelet den 12 Septemb. Augustus 3, des verstorbenen Sohn, wurde dagegen von den Höfen zu Wien und Petersburg unterstüzet, und nachdem die rußischen Völker in Polen eingerükket wa-
Haufe wegen seines Glaubens hätte dürfen besorgt sein, wie aus Unwißenheit geschah, oder daß Lehrer sich hätten wiedersezen müssen, wie aus irrendem Gewißen einige thaten, deren Absezung dennoch hart war, aber nach thomasischen Grundsäzen erfolgte; und nach diesem allen erfolgte unter Fridrich Wilhelms Nachfolger die Aufhebung des Befels und Freistellung der Gebräuche, wovon die Ursache schwerer zufinden ist, als von dem anfängligen Verbote; jemer wilkürlige Fürsten sich in die gottesdienstligen Geschäfte mischen, ihr vermeintes Verbesrungsrecht auszuüben, destomer sind AEnderungen der Gebräuche zuerwarten; sie werden aber leicht in eine Verachtung des gereinigten Gottesdienstes verfallen, also sich weniger um ihn bekümmern.
Stanislaus, der bei dem Glükke Karls 12 einige Zeit König in Polen gewesen war, hatte seine Tochter an den König von Frankreich, Ludwig 15, vermälet: als nun 1733 den 1 Febr. August1733 2 in Polen verstorben war, wurde Stanislaus aus Frankreiche wieder dahin geschikt, auch von einem Theile des polnischen Adels abermals erwelet den 12 Septemb. Augustus 3, des verstorbenen Sohn, wurde dagegen von den Höfen zu Wien und Petersburg unterstüzet, und nachdem die rußischen Völker in Polen eingerükket wa-
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Haufe wegen seines Glaubens hätte dürfen besorgt sein, wie aus Unwißenheit geschah, oder daß Lehrer sich hätten wiedersezen müssen, wie aus irrendem Gewißen einige thaten, deren Absezung dennoch hart war, aber nach thomasischen Grundsäzen erfolgte; und nach diesem allen erfolgte unter Fridrich Wilhelms Nachfolger die Aufhebung des Befels und Freistellung der Gebräuche, wovon die Ursache schwerer zufinden ist, als von dem anfängligen Verbote; jemer wilkürlige Fürsten sich in die gottesdienstligen Geschäfte mischen, ihr vermeintes Verbesrungsrecht auszuüben, destomer sind AEnderungen der Gebräuche zuerwarten; sie werden aber leicht in eine Verachtung des gereinigten Gottesdienstes verfallen, also sich weniger um ihn bekümmern.</p><p>Stanislaus, der bei dem Glükke Karls 12 einige Zeit König in Polen gewesen war, hatte seine Tochter an den König von Frankreich, Ludwig 15, vermälet: als nun 1733 den 1 Febr. August<noteplace="right">1733</note> 2 in Polen verstorben war, wurde Stanislaus aus Frankreiche wieder dahin geschikt, auch von einem Theile des polnischen Adels abermals erwelet den 12 Septemb. Augustus 3, des verstorbenen Sohn, wurde dagegen von den Höfen zu Wien und Petersburg unterstüzet, und nachdem die rußischen Völker in Polen eingerükket wa-
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Haufe wegen seines Glaubens hätte dürfen besorgt sein, wie aus Unwißenheit geschah, oder daß Lehrer sich hätten wiedersezen müssen, wie aus irrendem Gewißen einige thaten, deren Absezung dennoch hart war, aber nach thomasischen Grundsäzen erfolgte; und nach diesem allen erfolgte unter Fridrich Wilhelms Nachfolger die Aufhebung des Befels und Freistellung der Gebräuche, wovon die Ursache schwerer zufinden ist, als von dem anfängligen Verbote; jemer wilkürlige Fürsten sich in die gottesdienstligen Geschäfte mischen, ihr vermeintes Verbesrungsrecht auszuüben, destomer sind AEnderungen der Gebräuche zuerwarten; sie werden aber leicht in eine Verachtung des gereinigten Gottesdienstes verfallen, also sich weniger um ihn bekümmern.
Stanislaus, der bei dem Glükke Karls 12 einige Zeit König in Polen gewesen war, hatte seine Tochter an den König von Frankreich, Ludwig 15, vermälet: als nun 1733 den 1 Febr. August 2 in Polen verstorben war, wurde Stanislaus aus Frankreiche wieder dahin geschikt, auch von einem Theile des polnischen Adels abermals erwelet den 12 Septemb. Augustus 3, des verstorbenen Sohn, wurde dagegen von den Höfen zu Wien und Petersburg unterstüzet, und nachdem die rußischen Völker in Polen eingerükket wa-
1733
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 867. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/879>, abgerufen am 23.11.2024.
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