den 18 Jen. 1562 die Versamlung zu Trident wieder anheben, noch einige Irthümer bestätigen, die Wiedersteher verfluchen, bei seiner Leibesschwachheit leztlig zum Ende 1563eilen und es 1563 den 4 Decemb. zu seiner und seines immer sorgsamen Anhangs großen Freude beschließen: Die Schlüße dieser Versamlung blieben das Muster der Lehre und Verfaßung für die Knechte des römischen Stuls, welchem sich doch alle seine Verehrer, sonderlig in Frankreich, nicht mer so knechtisch unterwarfen, daß sie diese Vorschrift schlechterdings annamen, was die auf des Papstes Hoheit abzielende Verfaßung anlanget. Die augsburgischen Bekenner hielten sich an ihr Bekentnis: es rechneten sich in Teutschlande auch die strengern Wiedersteher zu ihnen, verlangten aber, daß man keinen Unterschied machen solte zwischen dem ungeänderten Bekentniße und einigen ihrentwegen etwas geänderten Ausgaben; doch bekamen diese zugleich ein eigenes Bekentnisbuch an den heidelbergischen Fragestükken, welche der Pfalzgraf und Kurfürst Fridrich zum Unterrichte der Jugend aufsezen lies und mittelst eines Ausschreibens den 19 Jen. 156[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] in seinen Landen einfürete, worauf sie auch von andern dieses Theils angenommen wurden: zu Vermerung der Spaltung zwischen beiden Theilen brach zu Strasburg der neue Streit aus von der Gnadenwahl, wovon der stren-
den 18 Jen. 1562 die Versamlung zu Trident wieder anheben, noch einige Irthümer bestätigen, die Wiedersteher verfluchen, bei seiner Leibesschwachheit leztlig zum Ende 1563eilen und es 1563 den 4 Decemb. zu seiner und seines immer sorgsamen Anhangs großen Freude beschließen: Die Schlüße dieser Versamlung blieben das Muster der Lehre und Verfaßung für die Knechte des römischen Stuls, welchem sich doch alle seine Verehrer, sonderlig in Frankreich, nicht mer so knechtisch unterwarfen, daß sie diese Vorschrift schlechterdings annamen, was die auf des Papstes Hoheit abzielende Verfaßung anlanget. Die augsburgischen Bekenner hielten sich an ihr Bekentnis: es rechneten sich in Teutschlande auch die strengern Wiedersteher zu ihnen, verlangten aber, daß man keinen Unterschied machen solte zwischen dem ungeänderten Bekentniße und einigen ihrentwegen etwas geänderten Ausgaben; doch bekamen diese zugleich ein eigenes Bekentnisbuch an den heidelbergischen Fragestükken, welche der Pfalzgraf und Kurfürst Fridrich zum Unterrichte der Jugend aufsezen lies und mittelst eines Ausschreibens den 19 Jen. 156[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] in seinen Landen einfürete, worauf sie auch von andern dieses Theils angenommen wurden: zu Vermerung der Spaltung zwischen beiden Theilen brach zu Strasburg der neue Streit aus von der Gnadenwahl, wovon der stren-
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den 18 Jen. 1562 die Versamlung zu Trident wieder anheben, noch einige Irthümer bestätigen, die Wiedersteher verfluchen, bei seiner Leibesschwachheit leztlig zum Ende <noteplace="left">1563</note>eilen und es 1563 den 4 Decemb. zu seiner und seines immer sorgsamen Anhangs großen Freude beschließen: Die Schlüße dieser Versamlung blieben das Muster der Lehre und Verfaßung für die Knechte des römischen Stuls, welchem sich doch alle seine Verehrer, sonderlig in Frankreich, nicht mer so knechtisch unterwarfen, daß sie diese Vorschrift schlechterdings annamen, was die auf des Papstes Hoheit abzielende Verfaßung anlanget. Die augsburgischen Bekenner hielten sich an ihr Bekentnis: es rechneten sich in Teutschlande auch die strengern Wiedersteher zu ihnen, verlangten aber, daß man keinen Unterschied machen solte zwischen dem ungeänderten Bekentniße und einigen ihrentwegen etwas geänderten Ausgaben; doch bekamen diese zugleich ein eigenes Bekentnisbuch an den heidelbergischen Fragestükken, welche der Pfalzgraf und Kurfürst Fridrich zum Unterrichte der Jugend aufsezen lies und mittelst eines Ausschreibens den 19 Jen. 156<gapreason="illegible"unit="chars"quantity="1"/> in seinen Landen einfürete, worauf sie auch von andern dieses Theils angenommen wurden: zu Vermerung der Spaltung zwischen beiden Theilen brach zu Strasburg der neue Streit aus von der Gnadenwahl, wovon der stren-
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den 18 Jen. 1562 die Versamlung zu Trident wieder anheben, noch einige Irthümer bestätigen, die Wiedersteher verfluchen, bei seiner Leibesschwachheit leztlig zum Ende eilen und es 1563 den 4 Decemb. zu seiner und seines immer sorgsamen Anhangs großen Freude beschließen: Die Schlüße dieser Versamlung blieben das Muster der Lehre und Verfaßung für die Knechte des römischen Stuls, welchem sich doch alle seine Verehrer, sonderlig in Frankreich, nicht mer so knechtisch unterwarfen, daß sie diese Vorschrift schlechterdings annamen, was die auf des Papstes Hoheit abzielende Verfaßung anlanget. Die augsburgischen Bekenner hielten sich an ihr Bekentnis: es rechneten sich in Teutschlande auch die strengern Wiedersteher zu ihnen, verlangten aber, daß man keinen Unterschied machen solte zwischen dem ungeänderten Bekentniße und einigen ihrentwegen etwas geänderten Ausgaben; doch bekamen diese zugleich ein eigenes Bekentnisbuch an den heidelbergischen Fragestükken, welche der Pfalzgraf und Kurfürst Fridrich zum Unterrichte der Jugend aufsezen lies und mittelst eines Ausschreibens den 19 Jen. 156_ in seinen Landen einfürete, worauf sie auch von andern dieses Theils angenommen wurden: zu Vermerung der Spaltung zwischen beiden Theilen brach zu Strasburg der neue Streit aus von der Gnadenwahl, wovon der stren-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 778. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/790>, abgerufen am 23.11.2024.
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