steher der unmittelbaren Stifter, indem die Römischgesinten zum Grundsaze behielten, man müße nicht jedem in Glaubenssachen Gewißensfreiheit verstatten, sondern die Abtrünnigen in den Ban thun, verdammen und strafen, wobei sie auf ihren alten Glauben trozten, wovon jene abgewichen wären und gar die Unterhandlung abzubrechen droheten, wie dan auch des Kaisers Volmacht für seine Abgeordneten zeigte, wie sehr ihm dieser abgedrungene Friede misfiel. Karl 5 hatte gewaltsam alles nach seinem Gefallen einrichten wollen, in gottesdienstligen sowol, als bürgerligen Dingen; da solches nicht gelungen war, so misfiel ihm nun alles: er übergab Meiland, die burgundischen Länder, Spanien, mit allem, was dazu gehörete, seinem Sohne Philippe 2, schlos mit Frankreich 1556den 5 Horn. 1556 einen Stilstand, welcher doch nicht bestund, that in einem Schreiben den 7 Sept. den Reichsständen zuwißen, daß er das römisch teutsche Reich Ferdinande gänzlig überlaße, ging den 27 Herbstm. aus dem Niederlanden zu Schiffe, segelte nach Spanien und ging in ein Kloster: eine Gesandschaft solte den Kurfürsten diese Veränderung besonders bekant machen, welches 1558endlig 1558 in deren Versamlung zu Frankfurt öffentlig geschah; worauf Karl 5 den 21 Herbstm. im Verdachte lutherischer Gesinnung, verstarb. Ferdinand machte seine Erhöhung, aber mit gewönligen Verspre-
steher der unmittelbaren Stifter, indem die Römischgesinten zum Grundsaze behielten, man müße nicht jedem in Glaubenssachen Gewißensfreiheit verstatten, sondern die Abtrünnigen in den Ban thun, verdammen und strafen, wobei sie auf ihren alten Glauben trozten, wovon jene abgewichen wären und gar die Unterhandlung abzubrechen droheten, wie dan auch des Kaisers Volmacht für seine Abgeordneten zeigte, wie sehr ihm dieser abgedrungene Friede misfiel. Karl 5 hatte gewaltsam alles nach seinem Gefallen einrichten wollen, in gottesdienstligen sowol, als bürgerligen Dingen; da solches nicht gelungen war, so misfiel ihm nun alles: er übergab Meiland, die burgundischen Länder, Spanien, mit allem, was dazu gehörete, seinem Sohne Philippe 2, schlos mit Frankreich 1556den 5 Horn. 1556 einen Stilstand, welcher doch nicht bestund, that in einem Schreiben den 7 Sept. den Reichsständen zuwißen, daß er das römisch teutsche Reich Ferdinande gänzlig überlaße, ging den 27 Herbstm. aus dem Niederlanden zu Schiffe, segelte nach Spanien und ging in ein Kloster: eine Gesandschaft solte den Kurfürsten diese Veränderung besonders bekant machen, welches 1558endlig 1558 in deren Versamlung zu Frankfurt öffentlig geschah; worauf Karl 5 den 21 Herbstm. im Verdachte lutherischer Gesinnung, verstarb. Ferdinand machte seine Erhöhung, aber mit gewönligen Verspre-
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steher der unmittelbaren Stifter, indem die Römischgesinten zum Grundsaze behielten, man müße nicht jedem in Glaubenssachen Gewißensfreiheit verstatten, sondern die Abtrünnigen in den Ban thun, verdammen und strafen, wobei sie auf ihren alten Glauben trozten, wovon jene abgewichen wären und gar die Unterhandlung abzubrechen droheten, wie dan auch des Kaisers Volmacht für seine Abgeordneten zeigte, wie sehr ihm dieser abgedrungene Friede misfiel. Karl 5 hatte gewaltsam alles nach seinem Gefallen einrichten wollen, in gottesdienstligen sowol, als bürgerligen Dingen; da solches nicht gelungen war, so misfiel ihm nun alles: er übergab Meiland, die burgundischen Länder, Spanien, mit allem, was dazu gehörete, seinem Sohne Philippe 2, schlos mit Frankreich <noteplace="left">1556</note>den 5 Horn. 1556 einen Stilstand, welcher doch nicht bestund, that in einem Schreiben den 7 Sept. den Reichsständen zuwißen, daß er das römisch teutsche Reich Ferdinande gänzlig überlaße, ging den 27 Herbstm. aus dem Niederlanden zu Schiffe, segelte nach Spanien und ging in ein Kloster: eine Gesandschaft solte den Kurfürsten diese Veränderung besonders bekant machen, welches <noteplace="left">1558</note>endlig 1558 in deren Versamlung zu Frankfurt öffentlig geschah; worauf Karl 5 den 21 Herbstm. im Verdachte lutherischer Gesinnung, verstarb. Ferdinand machte seine Erhöhung, aber mit gewönligen Verspre-
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steher der unmittelbaren Stifter, indem die Römischgesinten zum Grundsaze behielten, man müße nicht jedem in Glaubenssachen Gewißensfreiheit verstatten, sondern die Abtrünnigen in den Ban thun, verdammen und strafen, wobei sie auf ihren alten Glauben trozten, wovon jene abgewichen wären und gar die Unterhandlung abzubrechen droheten, wie dan auch des Kaisers Volmacht für seine Abgeordneten zeigte, wie sehr ihm dieser abgedrungene Friede misfiel. Karl 5 hatte gewaltsam alles nach seinem Gefallen einrichten wollen, in gottesdienstligen sowol, als bürgerligen Dingen; da solches nicht gelungen war, so misfiel ihm nun alles: er übergab Meiland, die burgundischen Länder, Spanien, mit allem, was dazu gehörete, seinem Sohne Philippe 2, schlos mit Frankreich den 5 Horn. 1556 einen Stilstand, welcher doch nicht bestund, that in einem Schreiben den 7 Sept. den Reichsständen zuwißen, daß er das römisch teutsche Reich Ferdinande gänzlig überlaße, ging den 27 Herbstm. aus dem Niederlanden zu Schiffe, segelte nach Spanien und ging in ein Kloster: eine Gesandschaft solte den Kurfürsten diese Veränderung besonders bekant machen, welches endlig 1558 in deren Versamlung zu Frankfurt öffentlig geschah; worauf Karl 5 den 21 Herbstm. im Verdachte lutherischer Gesinnung, verstarb. Ferdinand machte seine Erhöhung, aber mit gewönligen Verspre-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 774. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/786>, abgerufen am 23.11.2024.
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