des Gegentheils, nach des Kaisers Meinung solten sie wenigstens gehöret werden; der Papst aber wolte keinen von ihnen, sondern allein seinen Anhang zulaßen, wolte der Oberste sein und alle Gewalt über die Versamlung haben, Fürsten und Völker, so ihm zuwieder wären, verfluchen, mit Hülfe der gehorsamen Fürsten sie bezwingen und gänzlig ausrotten, wen einer der Abtrünnigen so unsinnig wäre zur Versamlung zukommen, solte er sogleich in ein tiefes Gefängnis geworfen und verbrant werden, unangesehen alle kaiserlig oder königlige Geleitsbriefe. Der Kaiser verlangte gleichwol in dem Reichtagesabschiede 15511551 den 13 Horn. daß die, so dem augsburgischen Bekentniße zugethan wären, sich solten gefast machen auf der Versamlung zuerscheinen, versprach ihnen Sicherheit und gnugsames Gehör zuverschaffen: gegen den kaiserligen Willen sich folgsam zubeweisen lies, Moriz durch den Melanchthon ein Bekentnis aufsezen und Herzog Christoph Ulrichson von Würtenberg ein anders; theils war keine Verbindung der gesamten Bekenner, theils vermied man geflißentlig den Schein genauer Ybereinstimmung; der Name des augsburgischen Bekentnißes und schmalkaldischer Lehrstükke war dem Gegentheile verhaft, man wolte durch neue Bekentniße den Anstos vermeiden und gab Anlas zum Vorwurfe von oftmaligen AEnderungen: Moriz, verlangte aber, wegen des Costnizer
des Gegentheils, nach des Kaisers Meinung solten sie wenigstens gehöret werden; der Papst aber wolte keinen von ihnen, sondern allein seinen Anhang zulaßen, wolte der Oberste sein und alle Gewalt über die Versamlung haben, Fürsten und Völker, so ihm zuwieder wären, verfluchen, mit Hülfe der gehorsamen Fürsten sie bezwingen und gänzlig ausrotten, wen einer der Abtrünnigen so unsinnig wäre zur Versamlung zukommen, solte er sogleich in ein tiefes Gefängnis geworfen und verbrant werden, unangesehen alle kaiserlig oder königlige Geleitsbriefe. Der Kaiser verlangte gleichwol in dem Reichtagesabschiede 15511551 den 13 Horn. daß die, so dem augsburgischen Bekentniße zugethan wären, sich solten gefast machen auf der Versamlung zuerscheinen, versprach ihnen Sicherheit und gnugsames Gehör zuverschaffen: gegen den kaiserligen Willen sich folgsam zubeweisen lies, Moriz durch den Melanchthon ein Bekentnis aufsezen und Herzog Christoph Ulrichson von Würtenberg ein anders; theils war keine Verbindung der gesamten Bekenner, theils vermied man geflißentlig den Schein genauer Ybereinstimmung; der Name des augsburgischen Bekentnißes und schmalkaldischer Lehrstükke war dem Gegentheile verhaft, man wolte durch neue Bekentniße den Anstos vermeiden und gab Anlas zum Vorwurfe von oftmaligen AEnderungen: Moriz, verlangte aber, wegen des Costnizer
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des Gegentheils, nach des Kaisers Meinung solten sie wenigstens gehöret werden; der Papst aber wolte keinen von ihnen, sondern allein seinen Anhang zulaßen, wolte der Oberste sein und alle Gewalt über die Versamlung haben, Fürsten und Völker, so ihm zuwieder wären, verfluchen, mit Hülfe der gehorsamen Fürsten sie bezwingen und gänzlig ausrotten, wen einer der Abtrünnigen so unsinnig wäre zur Versamlung zukommen, solte er sogleich in ein tiefes Gefängnis geworfen und verbrant werden, unangesehen alle kaiserlig oder königlige Geleitsbriefe. Der Kaiser verlangte gleichwol in dem Reichtagesabschiede <noteplace="left">1551</note>1551 den 13 Horn. daß die, so dem augsburgischen Bekentniße zugethan wären, sich solten gefast machen auf der Versamlung zuerscheinen, versprach ihnen Sicherheit und gnugsames Gehör zuverschaffen: gegen den kaiserligen Willen sich folgsam zubeweisen lies, Moriz durch den Melanchthon ein Bekentnis aufsezen und Herzog Christoph Ulrichson von Würtenberg ein anders; theils war keine Verbindung der gesamten Bekenner, theils vermied man geflißentlig den Schein genauer Ybereinstimmung; der Name des augsburgischen Bekentnißes und schmalkaldischer Lehrstükke war dem Gegentheile verhaft, man wolte durch neue Bekentniße den Anstos vermeiden und gab Anlas zum Vorwurfe von oftmaligen AEnderungen: Moriz, verlangte aber, wegen des Costnizer
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des Gegentheils, nach des Kaisers Meinung solten sie wenigstens gehöret werden; der Papst aber wolte keinen von ihnen, sondern allein seinen Anhang zulaßen, wolte der Oberste sein und alle Gewalt über die Versamlung haben, Fürsten und Völker, so ihm zuwieder wären, verfluchen, mit Hülfe der gehorsamen Fürsten sie bezwingen und gänzlig ausrotten, wen einer der Abtrünnigen so unsinnig wäre zur Versamlung zukommen, solte er sogleich in ein tiefes Gefängnis geworfen und verbrant werden, unangesehen alle kaiserlig oder königlige Geleitsbriefe. Der Kaiser verlangte gleichwol in dem Reichtagesabschiede 1551 den 13 Horn. daß die, so dem augsburgischen Bekentniße zugethan wären, sich solten gefast machen auf der Versamlung zuerscheinen, versprach ihnen Sicherheit und gnugsames Gehör zuverschaffen: gegen den kaiserligen Willen sich folgsam zubeweisen lies, Moriz durch den Melanchthon ein Bekentnis aufsezen und Herzog Christoph Ulrichson von Würtenberg ein anders; theils war keine Verbindung der gesamten Bekenner, theils vermied man geflißentlig den Schein genauer Ybereinstimmung; der Name des augsburgischen Bekentnißes und schmalkaldischer Lehrstükke war dem Gegentheile verhaft, man wolte durch neue Bekentniße den Anstos vermeiden und gab Anlas zum Vorwurfe von oftmaligen AEnderungen: Moriz, verlangte aber, wegen des Costnizer
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 762. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/774>, abgerufen am 23.11.2024.
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