auch mit Lebensgefar wieder davon eilete: gleichwol war der Aufsaz ihm nicht also vorgeleget worden, wie er nachmals übergeben wurde, da, nach meren AEnderungen, und unter mangen gut scheinenden Worten, den Wiederstehern weiter nichts eingeräumet verblieb, als der erlaubte volständige Genus des Abendmals, und eine Duldung ihrer vercheligten Lehrer, beides bis zu entscheidenden Schluße der Versamlung: der Papst war damit übel zufrieden, daß der Kaiser sich die Gewalt anmaßete zubefelen was man glauben solte, welches ihm allein zukäme, daß die Ausdrükke zweideutig lauteten, auch bei Lehren, die auf der Versamlung bereits entschieden waren, daß man die Ehe der Lehrer und Volständigkeit des Abendmals eingeräumet hatte; doch bedachte er, daß der Handel zu seinem Vortheile gereichen könte, deßen Mislingen aber dem Kaiser zum Verdruße gereichen müste, wiedersezte sich daher nicht heftig, lies indes durch seinen Gesandten erinnern, daß in jenen zwei Stükken nur Papst und Verlamlung eine AEnderung machen könte, daß man seinen Anhang an solche Vorschrift nicht binden, manges jezt oder wenigstens almälig auf den alten Fus sezen, den Abgesonderten ihre Güter, den Vorstehern ihre Gewalt herstellen müste; lezteres Begeren wiederholten die teutschen Erzbischöfe und Bischöfe, Fridrich von Pfalz und andere fanden dienlig zu-
auch mit Lebensgefar wieder davon eilete: gleichwol war der Aufsaz ihm nicht also vorgeleget worden, wie er nachmals übergeben wurde, da, nach meren AEnderungen, und unter mangen gut scheinenden Worten, den Wiederstehern weiter nichts eingeräumet verblieb, als der erlaubte volständige Genus des Abendmals, und eine Duldung ihrer vercheligten Lehrer, beides bis zu entscheidenden Schluße der Versamlung: der Papst war damit übel zufrieden, daß der Kaiser sich die Gewalt anmaßete zubefelen was man glauben solte, welches ihm allein zukäme, daß die Ausdrükke zweideutig lauteten, auch bei Lehren, die auf der Versamlung bereits entschieden waren, daß man die Ehe der Lehrer und Volständigkeit des Abendmals eingeräumet hatte; doch bedachte er, daß der Handel zu seinem Vortheile gereichen könte, deßen Mislingen aber dem Kaiser zum Verdruße gereichen müste, wiedersezte sich daher nicht heftig, lies indes durch seinen Gesandten erinnern, daß in jenen zwei Stükken nur Papst und Verlamlung eine AEnderung machen könte, daß man seinen Anhang an solche Vorschrift nicht binden, manges jezt oder wenigstens almälig auf den alten Fus sezen, den Abgesonderten ihre Güter, den Vorstehern ihre Gewalt herstellen müste; lezteres Begeren wiederholten die teutschen Erzbischöfe und Bischöfe, Fridrich von Pfalz und andere fanden dienlig zu-
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auch mit Lebensgefar wieder davon eilete: gleichwol war der Aufsaz ihm nicht also vorgeleget worden, wie er nachmals übergeben wurde, da, nach meren AEnderungen, und unter mangen gut scheinenden Worten, den Wiederstehern weiter nichts eingeräumet verblieb, als der erlaubte volständige Genus des Abendmals, und eine Duldung ihrer vercheligten Lehrer, beides bis zu entscheidenden Schluße der Versamlung: der Papst war damit übel zufrieden, daß der Kaiser sich die Gewalt anmaßete zubefelen was man glauben solte, welches ihm allein zukäme, daß die Ausdrükke zweideutig lauteten, auch bei Lehren, die auf der Versamlung bereits entschieden waren, daß man die Ehe der Lehrer und Volständigkeit des Abendmals eingeräumet hatte; doch bedachte er, daß der Handel zu seinem Vortheile gereichen könte, deßen Mislingen aber dem Kaiser zum Verdruße gereichen müste, wiedersezte sich daher nicht heftig, lies indes durch seinen Gesandten erinnern, daß in jenen zwei Stükken nur Papst und Verlamlung eine AEnderung machen könte, daß man seinen Anhang an solche Vorschrift nicht binden, manges jezt oder wenigstens almälig auf den alten Fus sezen, den Abgesonderten ihre Güter, den Vorstehern ihre Gewalt herstellen müste; lezteres Begeren wiederholten die teutschen Erzbischöfe und Bischöfe, Fridrich von Pfalz und andere fanden dienlig zu-
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auch mit Lebensgefar wieder davon eilete: gleichwol war der Aufsaz ihm nicht also vorgeleget worden, wie er nachmals übergeben wurde, da, nach meren AEnderungen, und unter mangen gut scheinenden Worten, den Wiederstehern weiter nichts eingeräumet verblieb, als der erlaubte volständige Genus des Abendmals, und eine Duldung ihrer vercheligten Lehrer, beides bis zu entscheidenden Schluße der Versamlung: der Papst war damit übel zufrieden, daß der Kaiser sich die Gewalt anmaßete zubefelen was man glauben solte, welches ihm allein zukäme, daß die Ausdrükke zweideutig lauteten, auch bei Lehren, die auf der Versamlung bereits entschieden waren, daß man die Ehe der Lehrer und Volständigkeit des Abendmals eingeräumet hatte; doch bedachte er, daß der Handel zu seinem Vortheile gereichen könte, deßen Mislingen aber dem Kaiser zum Verdruße gereichen müste, wiedersezte sich daher nicht heftig, lies indes durch seinen Gesandten erinnern, daß in jenen zwei Stükken nur Papst und Verlamlung eine AEnderung machen könte, daß man seinen Anhang an solche Vorschrift nicht binden, manges jezt oder wenigstens almälig auf den alten Fus sezen, den Abgesonderten ihre Güter, den Vorstehern ihre Gewalt herstellen müste; lezteres Begeren wiederholten die teutschen Erzbischöfe und Bischöfe, Fridrich von Pfalz und andere fanden dienlig zu-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 749. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/761>, abgerufen am 23.11.2024.
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