sie hatten also einsehen und ihren Gegnern bedeuten sollen, daß Glaubens- und Gewißenssachen eines jeden eigenen stillen Yberlegung musten überlaßen werden, und keinesweges durch kaiserligen oder pästligen Befel, durch die meisten Stimmen einer Versamlung durch mündligen Streit oder durch Vergleich und gegenseitiges Nachgeben auszumachen stünden: Zum Türkenkriege wurde Geld und und Volk bewilliget, auch solcher Bewilligung wegen den Wiederstehern der Friede und Befreiung von den Sprüchen des Kammergerichts bewilliget mit Aufhebung der von selbigem wieder die Stadt Goslar ergangenen Achtserklärung. Joachim 2, Kurfürst von Brandenburg fürete die Völker wieder die Türken an und richtete nichts aus: die Türkensteuer wurde allenthalben von der Landesobrigkeit gehoben, welches Recht im Gebiete des landsäßigen Bischofs von Meissen der Kurfürst Johan Fridrich ausüben, Herzog Moriz aber ihm nicht verstatten wolte, wozu einige Grenzirrungen kamen, daß Morizens Schwäher, Philip von Heßen, und Lurher den völligen Ausbruch des Krieges kaum verhüten konten. Moriz erklärte hernach, daß er nicht im schmalkaldischen Bunde zusein verlange, dienete hingegen dem Kaiser und Könige freiwillig wieder die Türken und Franzosen. Heinrich von Braunsweig hatte längst gegen die Wiedersteher allerlei unternommen, sogar Mordbrenner in ih-
sie hatten also einsehen und ihren Gegnern bedeuten sollen, daß Glaubens- und Gewißenssachen eines jeden eigenen stillen Yberlegung musten überlaßen werden, und keinesweges durch kaiserligen oder pästligen Befel, durch die meisten Stimmen einer Versamlung durch mündligen Streit oder durch Vergleich und gegenseitiges Nachgeben auszumachen stünden: Zum Türkenkriege wurde Geld und und Volk bewilliget, auch solcher Bewilligung wegen den Wiederstehern der Friede und Befreiung von den Sprüchen des Kammergerichts bewilliget mit Aufhebung der von selbigem wieder die Stadt Goslar ergangenen Achtserklärung. Joachim 2, Kurfürst von Brandenburg fürete die Völker wieder die Türken an und richtete nichts aus: die Türkensteuer wurde allenthalben von der Landesobrigkeit gehoben, welches Recht im Gebiete des landsäßigen Bischofs von Meissen der Kurfürst Johan Fridrich ausüben, Herzog Moriz aber ihm nicht verstatten wolte, wozu einige Grenzirrungen kamen, daß Morizens Schwäher, Philip von Heßen, und Lurher den völligen Ausbruch des Krieges kaum verhüten konten. Moriz erklärte hernach, daß er nicht im schmalkaldischen Bunde zusein verlange, dienete hingegen dem Kaiser und Könige freiwillig wieder die Türken und Franzosen. Heinrich von Braunsweig hatte längst gegen die Wiedersteher allerlei unternommen, sogar Mordbrenner in ih-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0744"n="732"/>
sie hatten also einsehen und ihren Gegnern bedeuten sollen, daß Glaubens- und Gewißenssachen eines jeden eigenen stillen Yberlegung musten überlaßen werden, und keinesweges durch kaiserligen oder pästligen Befel, durch die meisten Stimmen einer Versamlung durch mündligen Streit oder durch Vergleich und gegenseitiges Nachgeben auszumachen stünden: Zum Türkenkriege wurde Geld und und Volk bewilliget, auch solcher Bewilligung wegen den Wiederstehern der Friede und Befreiung von den Sprüchen des Kammergerichts bewilliget mit Aufhebung der von selbigem wieder die Stadt Goslar ergangenen Achtserklärung. Joachim 2, Kurfürst von Brandenburg fürete die Völker wieder die Türken an und richtete nichts aus: die Türkensteuer wurde allenthalben von der Landesobrigkeit gehoben, welches Recht im Gebiete des landsäßigen Bischofs von Meissen der Kurfürst Johan Fridrich ausüben, Herzog Moriz aber ihm nicht verstatten wolte, wozu einige Grenzirrungen kamen, daß Morizens Schwäher, Philip von Heßen, und Lurher den völligen Ausbruch des Krieges kaum verhüten konten. Moriz erklärte hernach, daß er nicht im schmalkaldischen Bunde zusein verlange, dienete hingegen dem Kaiser und Könige freiwillig wieder die Türken und Franzosen. Heinrich von Braunsweig hatte längst gegen die Wiedersteher allerlei unternommen, sogar Mordbrenner in ih-
</p></div></body></text></TEI>
[732/0744]
sie hatten also einsehen und ihren Gegnern bedeuten sollen, daß Glaubens- und Gewißenssachen eines jeden eigenen stillen Yberlegung musten überlaßen werden, und keinesweges durch kaiserligen oder pästligen Befel, durch die meisten Stimmen einer Versamlung durch mündligen Streit oder durch Vergleich und gegenseitiges Nachgeben auszumachen stünden: Zum Türkenkriege wurde Geld und und Volk bewilliget, auch solcher Bewilligung wegen den Wiederstehern der Friede und Befreiung von den Sprüchen des Kammergerichts bewilliget mit Aufhebung der von selbigem wieder die Stadt Goslar ergangenen Achtserklärung. Joachim 2, Kurfürst von Brandenburg fürete die Völker wieder die Türken an und richtete nichts aus: die Türkensteuer wurde allenthalben von der Landesobrigkeit gehoben, welches Recht im Gebiete des landsäßigen Bischofs von Meissen der Kurfürst Johan Fridrich ausüben, Herzog Moriz aber ihm nicht verstatten wolte, wozu einige Grenzirrungen kamen, daß Morizens Schwäher, Philip von Heßen, und Lurher den völligen Ausbruch des Krieges kaum verhüten konten. Moriz erklärte hernach, daß er nicht im schmalkaldischen Bunde zusein verlange, dienete hingegen dem Kaiser und Könige freiwillig wieder die Türken und Franzosen. Heinrich von Braunsweig hatte längst gegen die Wiedersteher allerlei unternommen, sogar Mordbrenner in ih-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 732. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/744>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.