Sachsen schrieb auch besonders an die andern Kurfürsten solche Wahl zuwiederrathen und schikte seinen Sohn Johan Fridrichen gegenwärtig Einspruch zuthun, nach deßen Abzuge däm ohngeachtet Ferdinand von 1531den andern den 5 Jan. 153[1] erwelet ward. Die Bundesgenoßen kamen zu Schmalkalden den 29 März abermals zusammen, erneuerten den Bund auf sechs Jahre und namen die Stadt Strasburg auf, die sich der Lehre wegen also erklärte, daß die andern Bekenner zufrieden waren; wiewol das schwäbische Bekäntnis daselbst nicht gleich völlig abgeschaffet, sondern manche zürchische Lehrart geduldet wurde: Den Helvetern blieb die Aufname verweigert. Luther hatte durch die Rechtsgelerten sich bedeuten laßen, daß in mangen Fällen, dergleichen sich jezt ganz eigentlig fände, den Ständen erlaubt sei der Gewalt zuwiederstehen: er fand überdem, daß die Noth und Bedrükkung endlig zur Gegenwer dringen konte, daher er zu Rechtfertigung solches Verteidungsbündnisses ein Buch ausfertigte. In einer nachmaligen Zusammenkunft, welche zu Frankfurt den 4 Brachm. angesezet war erklärten die Städte, daß sie Ferdinanden als römischen König erkennen wolten, die Fürsten aber schrieben an ihn und an den Kaiser, sie könten sich dazu nicht verstehen, weil es wieder die Reichsgeseze liefe. Die häufigen Zusammenkünfte der Wiedersteher erwekten bei dem
Sachsen schrieb auch besonders an die andern Kurfürsten solche Wahl zuwiederrathen und schikte seinen Sohn Johan Fridrichen gegenwärtig Einspruch zuthun, nach deßen Abzuge däm ohngeachtet Ferdinand von 1531den andern den 5 Jan. 153[1] erwelet ward. Die Bundesgenoßen kamen zu Schmalkalden den 29 März abermals zusammen, erneuerten den Bund auf sechs Jahre und namen die Stadt Strasburg auf, die sich der Lehre wegen also erklärte, daß die andern Bekenner zufrieden waren; wiewol das schwäbische Bekäntnis daselbst nicht gleich völlig abgeschaffet, sondern manche zürchische Lehrart geduldet wurde: Den Helvetern blieb die Aufname verweigert. Luther hatte durch die Rechtsgelerten sich bedeuten laßen, daß in mangen Fällen, dergleichen sich jezt ganz eigentlig fände, den Ständen erlaubt sei der Gewalt zuwiederstehen: er fand überdem, daß die Noth und Bedrükkung endlig zur Gegenwer dringen konte, daher er zu Rechtfertigung solches Verteidungsbündnisses ein Buch ausfertigte. In einer nachmaligen Zusammenkunft, welche zu Frankfurt den 4 Brachm. angesezet war erklärten die Städte, daß sie Ferdinanden als römischen König erkennen wolten, die Fürsten aber schrieben an ihn und an den Kaiser, sie könten sich dazu nicht verstehen, weil es wieder die Reichsgeseze liefe. Die häufigen Zusammenkünfte der Wiedersteher erwekten bei dem
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Sachsen schrieb auch besonders an die andern Kurfürsten solche Wahl zuwiederrathen und schikte seinen Sohn Johan Fridrichen gegenwärtig Einspruch zuthun, nach deßen Abzuge däm ohngeachtet Ferdinand von <noteplace="left">1531</note>den andern den 5 Jan. 153<supplied>1</supplied> erwelet ward. Die Bundesgenoßen kamen zu Schmalkalden den 29 März abermals zusammen, erneuerten den Bund auf sechs Jahre und namen die Stadt Strasburg auf, die sich der Lehre wegen also erklärte, daß die andern Bekenner zufrieden waren; wiewol das schwäbische Bekäntnis daselbst nicht gleich völlig abgeschaffet, sondern manche zürchische Lehrart geduldet wurde: Den Helvetern blieb die Aufname verweigert. Luther hatte durch die Rechtsgelerten sich bedeuten laßen, daß in mangen Fällen, dergleichen sich jezt ganz eigentlig fände, den Ständen erlaubt sei der Gewalt zuwiederstehen: er fand überdem, daß die Noth und Bedrükkung endlig zur Gegenwer dringen konte, daher er zu Rechtfertigung solches Verteidungsbündnisses ein Buch ausfertigte. In einer nachmaligen Zusammenkunft, welche zu Frankfurt den 4 Brachm. angesezet war erklärten die Städte, daß sie Ferdinanden als römischen König erkennen wolten, die Fürsten aber schrieben an ihn und an den Kaiser, sie könten sich dazu nicht verstehen, weil es wieder die Reichsgeseze liefe. Die häufigen Zusammenkünfte der Wiedersteher erwekten bei dem
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Sachsen schrieb auch besonders an die andern Kurfürsten solche Wahl zuwiederrathen und schikte seinen Sohn Johan Fridrichen gegenwärtig Einspruch zuthun, nach deßen Abzuge däm ohngeachtet Ferdinand von den andern den 5 Jan. 1531 erwelet ward. Die Bundesgenoßen kamen zu Schmalkalden den 29 März abermals zusammen, erneuerten den Bund auf sechs Jahre und namen die Stadt Strasburg auf, die sich der Lehre wegen also erklärte, daß die andern Bekenner zufrieden waren; wiewol das schwäbische Bekäntnis daselbst nicht gleich völlig abgeschaffet, sondern manche zürchische Lehrart geduldet wurde: Den Helvetern blieb die Aufname verweigert. Luther hatte durch die Rechtsgelerten sich bedeuten laßen, daß in mangen Fällen, dergleichen sich jezt ganz eigentlig fände, den Ständen erlaubt sei der Gewalt zuwiederstehen: er fand überdem, daß die Noth und Bedrükkung endlig zur Gegenwer dringen konte, daher er zu Rechtfertigung solches Verteidungsbündnisses ein Buch ausfertigte. In einer nachmaligen Zusammenkunft, welche zu Frankfurt den 4 Brachm. angesezet war erklärten die Städte, daß sie Ferdinanden als römischen König erkennen wolten, die Fürsten aber schrieben an ihn und an den Kaiser, sie könten sich dazu nicht verstehen, weil es wieder die Reichsgeseze liefe. Die häufigen Zusammenkünfte der Wiedersteher erwekten bei dem
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 718. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/730>, abgerufen am 22.11.2024.
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