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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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wie der Kaiser bis zum 5 Apr. es wolle gehalten haben, in welcher Zeit sich die Wiedersteher zu der Lehre des Papstes und größern Theils bequemen solten; Die Wiedersteher leugneten, daß ihr Bekentnis gründlig wiederleget worden, überreichten zugleich die Verteidigung derselben, so doch auf des Königs Einreden vom Kaiser nicht angenommen ward, versicherten sich, wie sie längst versprochen, ferner also zubetragen, daß ihnen mir Rechte nichts könte vorgeworfen werden, lehneten zugleich mange Beschuldigungen, so eingefloßen waren von sich ab; der Kaiser beharrete bei dem gemachten Schluße, wolte sich in keinen weitern Streit über die Lehre einlaßen, forderte die Annemung des Abschiedes, durch den Kurfürsten von Brandenburg, welcher noch Drohungen anhengte, daß die andern Stände alles ihr Vermögen, Leib und Leben dransezen würden die Sache zum Ende zubringen, samt dem Kaiser, dem sie solches bereits versprochen hätten, welcher auch nicht eher aus Teutschlande weichen würde; als nach wiederholten Vorstellungen es beim vorigen blieb, zogen die Fürsten der Wiedersteher den 23 Sept. hinweg, welchen doch einige der andern Fürsten vorher anzeigen liessen, daß der Kurfürst von Brandenburg ohne ihr Geheis und Einwilligung gesprochen, was er von Aufsezung alles Vermögens der Lehre we-

wie der Kaiser bis zum 5 Apr. es wolle gehalten haben, in welcher Zeit sich die Wiedersteher zu der Lehre des Papstes und größern Theils bequemen solten; Die Wiedersteher leugneten, daß ihr Bekentnis gründlig wiederleget worden, überreichten zugleich die Verteidigung derselben, so doch auf des Königs Einreden vom Kaiser nicht angenommen ward, versicherten sich, wie sie längst versprochen, ferner also zubetragen, daß ihnen mir Rechte nichts könte vorgeworfen werden, lehneten zugleich mange Beschuldigungen, so eingefloßen waren von sich ab; der Kaiser beharrete bei dem gemachten Schluße, wolte sich in keinen weitern Streit über die Lehre einlaßen, forderte die Annemung des Abschiedes, durch den Kurfürsten von Brandenburg, welcher noch Drohungen anhengte, daß die andern Stände alles ihr Vermögen, Leib und Leben dransezen würden die Sache zum Ende zubringen, samt dem Kaiser, dem sie solches bereits versprochen hätten, welcher auch nicht eher aus Teutschlande weichen würde; als nach wiederholten Vorstellungen es beim vorigen blieb, zogen die Fürsten der Wiedersteher den 23 Sept. hinweg, welchen doch einige der andern Fürsten vorher anzeigen liessen, daß der Kurfürst von Brandenburg ohne ihr Geheis und Einwilligung gesprochen, was er von Aufsezung alles Vermögens der Lehre we-

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[715/0727] wie der Kaiser bis zum 5 Apr. es wolle gehalten haben, in welcher Zeit sich die Wiedersteher zu der Lehre des Papstes und größern Theils bequemen solten; Die Wiedersteher leugneten, daß ihr Bekentnis gründlig wiederleget worden, überreichten zugleich die Verteidigung derselben, so doch auf des Königs Einreden vom Kaiser nicht angenommen ward, versicherten sich, wie sie längst versprochen, ferner also zubetragen, daß ihnen mir Rechte nichts könte vorgeworfen werden, lehneten zugleich mange Beschuldigungen, so eingefloßen waren von sich ab; der Kaiser beharrete bei dem gemachten Schluße, wolte sich in keinen weitern Streit über die Lehre einlaßen, forderte die Annemung des Abschiedes, durch den Kurfürsten von Brandenburg, welcher noch Drohungen anhengte, daß die andern Stände alles ihr Vermögen, Leib und Leben dransezen würden die Sache zum Ende zubringen, samt dem Kaiser, dem sie solches bereits versprochen hätten, welcher auch nicht eher aus Teutschlande weichen würde; als nach wiederholten Vorstellungen es beim vorigen blieb, zogen die Fürsten der Wiedersteher den 23 Sept. hinweg, welchen doch einige der andern Fürsten vorher anzeigen liessen, daß der Kurfürst von Brandenburg ohne ihr Geheis und Einwilligung gesprochen, was er von Aufsezung alles Vermögens der Lehre we-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 715. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/727>, abgerufen am 22.11.2024.