gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-
gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0070"n="58"/>
gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-
</p></div></body></text></TEI>
[58/0070]
gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/70>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.