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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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und Engelland fast beständig mit einander in Kriege verwikkelt waren. Heinrich bezwang nachmals auch Irland, wozu ihm der Papst Erlaubnis gab, unter der Bedingung, daß von jedem Hause järlig ein Zins nach Rom entrichtet wurde.

Die Vorschriften und Geseze der Päpste musten jezt, als die vornemste Richtschnur des rechtmäßigen Verhaltens, fleißig erlernet werden; Gratian, ein Benedictinermönch zu Bononien brachte sie zusammen in ein Buch, so eine Vergleichung der wiedersprechenden Sazungen oder nachmals Gratians Decret genant und von Eugenio 3 bestätiget wurde. Die Päpste beförderten die Wißenschaft ihres Rechts, in welchem sie sich alle Gewalt und Hoheit beigeleget hatten, wie vormals die ältern römischen Kaiser sich in ihren Gesezen gleichfals über alles erhuben und für schrankenlos erklärten, wie sie dan auch also waren und also handelten; der unumschränkte Papst und unumschränkte Kaiser sagen beide, daß sie alle Schranken überschreiten wollen und überschreiten sie. Das kaiserlig römische Recht ward auch damals von den teutschen Kaisern befördert und mögligst in Gültigkeit gebracht, sonderlich von Fridriche 1, Rothbart genant, welcher aus einem Herzoge von Schwaben 1152 zum Nachfolger seines Oheims Ronrads 3 erwelet ward: dieser würde das Maas überschritten haben, wen er gekont; da er

und Engelland fast beständig mit einander in Kriege verwikkelt waren. Heinrich bezwang nachmals auch Irland, wozu ihm der Papst Erlaubnis gab, unter der Bedingung, daß von jedem Hause järlig ein Zins nach Rom entrichtet wurde.

Die Vorschriften und Geseze der Päpste musten jezt, als die vornemste Richtschnur des rechtmäßigen Verhaltens, fleißig erlernet werden; Gratian, ein Benedictinermönch zu Bononien brachte sie zusammen in ein Buch, so eine Vergleichung der wiedersprechenden Sazungen oder nachmals Gratians Decret genant und von Eugenio 3 bestätiget wurde. Die Päpste beförderten die Wißenschaft ihres Rechts, in welchem sie sich alle Gewalt und Hoheit beigeleget hatten, wie vormals die ältern römischen Kaiser sich in ihren Gesezen gleichfals über alles erhuben und für schrankenlos erklärten, wie sie dan auch also waren und also handelten; der unumschränkte Papst und unumschränkte Kaiser sagen beide, daß sie alle Schranken überschreiten wollen und überschreiten sie. Das kaiserlig römische Recht ward auch damals von den teutschen Kaisern befördert und mögligst in Gültigkeit gebracht, sonderlich von Fridriche 1, Rothbart genant, welcher aus einem Herzoge von Schwaben 1152 zum Nachfolger seines Oheims Ronrads 3 erwelet ward: dieser würde das Maas überschritten haben, wen er gekont; da er

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[411/0423] und Engelland fast beständig mit einander in Kriege verwikkelt waren. Heinrich bezwang nachmals auch Irland, wozu ihm der Papst Erlaubnis gab, unter der Bedingung, daß von jedem Hause järlig ein Zins nach Rom entrichtet wurde. Die Vorschriften und Geseze der Päpste musten jezt, als die vornemste Richtschnur des rechtmäßigen Verhaltens, fleißig erlernet werden; Gratian, ein Benedictinermönch zu Bononien brachte sie zusammen in ein Buch, so eine Vergleichung der wiedersprechenden Sazungen oder nachmals Gratians Decret genant und von Eugenio 3 bestätiget wurde. Die Päpste beförderten die Wißenschaft ihres Rechts, in welchem sie sich alle Gewalt und Hoheit beigeleget hatten, wie vormals die ältern römischen Kaiser sich in ihren Gesezen gleichfals über alles erhuben und für schrankenlos erklärten, wie sie dan auch also waren und also handelten; der unumschränkte Papst und unumschränkte Kaiser sagen beide, daß sie alle Schranken überschreiten wollen und überschreiten sie. Das kaiserlig römische Recht ward auch damals von den teutschen Kaisern befördert und mögligst in Gültigkeit gebracht, sonderlich von Fridriche 1, Rothbart genant, welcher aus einem Herzoge von Schwaben 1152 zum Nachfolger seines Oheims Ronrads 3 erwelet ward: dieser würde das Maas überschritten haben, wen er gekont; da er

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 411. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/423>, abgerufen am 22.11.2024.