Herrn, in Verdacht einer Verschwerung wieder 1070den König; Otro wurde 1070 seines Herzogthums beraubet auch samt andern Beklagten einige Zeit in Verhaft gehalten: dieses mehrete den Unwillen der Sachsen, der vorhin, durch die gegen die Thüringer gebrauchte Gewalt, erreget war: und als Heinrich 4 sich deswegen genöthigt erachtete zu ihrer Bezämung verschiedene Bergschlößer anzulegen, welche nicht konten ohne Belästigung des Landes gebauet und unterhalten werden, so stieg das Misvergnügen aufs höchste. Der König hatte Ursach mit seinen Rathgebern, denen von Meinz und Köln, unzufrieden zusein und sich ihrer zuentschlagen: wiewol der von Bremen, so wieder zu den Geschäften gezogen wurde, nicht besser war, auch die königligen Rechte nicht besser, als jene, verteidigen durfte, die er gemisbrauchet hatte; da indes jene, sonderlig der von Meinz, aus Rache dieselben anfochten und nach Roms Wilküre schmälerten.
Bey Erledigung des Costnizer Bischofthums hatte der König dazu einen magdeburgischen Chorherren ernant, welcher ihm werth war und viele Dienste geleistet hatte, daß kein Einkaufen zuvermuthen stund; die Chorherren zu Costniz hatten solchen ungeweigert angenommen und nach damaliger Gewonheit gewelet; er war darauf durch die gebräuchlige Reichung des Ringes und Stabes vom Könige belenet und in die Stiftsgüter einge-
Herrn, in Verdacht einer Verschwerung wieder 1070den König; Otro wurde 1070 seines Herzogthums beraubet auch samt andern Beklagten einige Zeit in Verhaft gehalten: dieses mehrete den Unwillen der Sachsen, der vorhin, durch die gegen die Thüringer gebrauchte Gewalt, erreget war: und als Heinrich 4 sich deswegen genöthigt erachtete zu ihrer Bezämung verschiedene Bergschlößer anzulegen, welche nicht konten ohne Belästigung des Landes gebauet und unterhalten werden, so stieg das Misvergnügen aufs höchste. Der König hatte Ursach mit seinen Rathgebern, denen von Meinz und Köln, unzufrieden zusein und sich ihrer zuentschlagen: wiewol der von Bremen, so wieder zu den Geschäften gezogen wurde, nicht besser war, auch die königligen Rechte nicht besser, als jene, verteidigen durfte, die er gemisbrauchet hatte; da indes jene, sonderlig der von Meinz, aus Rache dieselben anfochten und nach Roms Wilküre schmälerten.
Bey Erledigung des Costnizer Bischofthums hatte der König dazu einen magdeburgischen Chorherren ernant, welcher ihm werth war und viele Dienste geleistet hatte, daß kein Einkaufen zuvermuthen stund; die Chorherren zu Costniz hatten solchen ungeweigert angenommen und nach damaliger Gewonheit gewelet; er war darauf durch die gebräuchlige Reichung des Ringes und Stabes vom Könige belenet und in die Stiftsgüter einge-
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Herrn, in Verdacht einer Verschwerung wieder <noteplace="left">1070</note>den König; Otro wurde 1070 seines Herzogthums beraubet auch samt andern Beklagten einige Zeit in Verhaft gehalten: dieses mehrete den Unwillen der Sachsen, der vorhin, durch die gegen die Thüringer gebrauchte Gewalt, erreget war: und als Heinrich 4 sich deswegen genöthigt erachtete zu ihrer Bezämung verschiedene Bergschlößer anzulegen, welche nicht konten ohne Belästigung des Landes gebauet und unterhalten werden, so stieg das Misvergnügen aufs höchste. Der König hatte Ursach mit seinen Rathgebern, denen von Meinz und Köln, unzufrieden zusein und sich ihrer zuentschlagen: wiewol der von Bremen, so wieder zu den Geschäften gezogen wurde, nicht besser war, auch die königligen Rechte nicht besser, als jene, verteidigen durfte, die er gemisbrauchet hatte; da indes jene, sonderlig der von Meinz, aus Rache dieselben anfochten und nach Roms Wilküre schmälerten.</p><p>Bey Erledigung des Costnizer Bischofthums hatte der König dazu einen magdeburgischen Chorherren ernant, welcher ihm werth war und viele Dienste geleistet hatte, daß kein Einkaufen zuvermuthen stund; die Chorherren zu Costniz hatten solchen ungeweigert angenommen und nach damaliger Gewonheit gewelet; er war darauf durch die gebräuchlige Reichung des Ringes und Stabes vom Könige belenet und in die Stiftsgüter einge-
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Herrn, in Verdacht einer Verschwerung wieder den König; Otro wurde 1070 seines Herzogthums beraubet auch samt andern Beklagten einige Zeit in Verhaft gehalten: dieses mehrete den Unwillen der Sachsen, der vorhin, durch die gegen die Thüringer gebrauchte Gewalt, erreget war: und als Heinrich 4 sich deswegen genöthigt erachtete zu ihrer Bezämung verschiedene Bergschlößer anzulegen, welche nicht konten ohne Belästigung des Landes gebauet und unterhalten werden, so stieg das Misvergnügen aufs höchste. Der König hatte Ursach mit seinen Rathgebern, denen von Meinz und Köln, unzufrieden zusein und sich ihrer zuentschlagen: wiewol der von Bremen, so wieder zu den Geschäften gezogen wurde, nicht besser war, auch die königligen Rechte nicht besser, als jene, verteidigen durfte, die er gemisbrauchet hatte; da indes jene, sonderlig der von Meinz, aus Rache dieselben anfochten und nach Roms Wilküre schmälerten.
1070 Bey Erledigung des Costnizer Bischofthums hatte der König dazu einen magdeburgischen Chorherren ernant, welcher ihm werth war und viele Dienste geleistet hatte, daß kein Einkaufen zuvermuthen stund; die Chorherren zu Costniz hatten solchen ungeweigert angenommen und nach damaliger Gewonheit gewelet; er war darauf durch die gebräuchlige Reichung des Ringes und Stabes vom Könige belenet und in die Stiftsgüter einge-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/366>, abgerufen am 22.11.2024.
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