nur aus Antriebe des argen Verwirrers geschähe, wäre selbtger verbannet, verflucht, ewigen Tode überlaßen. Nach ihm drung sich 10471047 Benedict 9 wieder ein; aber die Römer vom Gegentheile fertigten Botschaft ab an den Kaiser, welcher den Bisch of zu Brixen ernante, der sich Damasus 2. nennen lies: nach 1048abermaliger baldigen Erledigung 1048 versuchte Benedict sein voriges; vom Kaiser aber ward, auf Anzeige der Römer, mit 1049Beirathe der Versamlung zu Worms 1049 den 2 Febr. der Bischof Bruno zu Tulbestimmet, welcher hernach Leo 9 hies, sein Bischofthum zugleich behielt und noch lange daselbst herumreisete, Banflüche sprach und Versamlungen anstellete, zu Rheims wegen der Kirchenzucht und anderer Angelegenheiten, zu Meinz wieder das Eindringen in gottesdienstlige AEmter oder die Simonie, und wieder das ehelige Leben gottesdienstliger Leute, so von den römischgesinten für eine Käzerei der Nikolaiten gescholten wurde, da die Offenbarung das Gegentheil, das Eheverbot mit seinen Folgen also nennet, welchen sich damals noch ein Abt, Ramens Nicetas, ernstlig wiedersezte.
Hildebrand, eines Schlößers Sohn aus Tuscien, war als römischer Subdiaconus mit Gregorio 6 nach Teutschland verwiesen worden und hatte bisher als Münch im Kloster Klüni gelebet, nun aber zu Worms Leoni sich bekant gemacht, wel-
nur aus Antriebe des argen Verwirrers geschähe, wäre selbtger verbannet, verflucht, ewigen Tode überlaßen. Nach ihm drung sich 10471047 Benedict 9 wieder ein; aber die Römer vom Gegentheile fertigten Botschaft ab an den Kaiser, welcher den Bisch of zu Brixen ernante, der sich Damasus 2. nennen lies: nach 1048abermaliger baldigen Erledigung 1048 versuchte Benedict sein voriges; vom Kaiser aber ward, auf Anzeige der Römer, mit 1049Beirathe der Versamlung zu Worms 1049 den 2 Febr. der Bischof Bruno zu Tulbestimmet, welcher hernach Leo 9 hies, sein Bischofthum zugleich behielt und noch lange daselbst herumreisete, Banflüche sprach und Versamlungen anstellete, zu Rheims wegen der Kirchenzucht und anderer Angelegenheiten, zu Meinz wieder das Eindringen in gottesdienstlige AEmter oder die Simonie, und wieder das ehelige Leben gottesdienstliger Leute, so von den römischgesinten für eine Käzerei der Nikolaiten gescholten wurde, da die Offenbarung das Gegentheil, das Eheverbot mit seinen Folgen also nennet, welchen sich damals noch ein Abt, Ramens Nicetas, ernstlig wiedersezte.
Hildebrand, eines Schlößers Sohn aus Tuscien, war als römischer Subdiaconus mit Gregorio 6 nach Teutschland verwiesen worden und hatte bisher als Münch im Kloster Klüni gelebet, nun aber zu Worms Leoni sich bekant gemacht, wel-
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nur aus Antriebe des argen Verwirrers geschähe, wäre selbtger verbannet, verflucht, ewigen Tode überlaßen. Nach ihm drung sich 1047 Benedict 9 wieder ein; aber die Römer vom Gegentheile fertigten Botschaft ab an den Kaiser, welcher den Bisch of zu Brixen ernante, der sich Damasus 2. nennen lies: nach abermaliger baldigen Erledigung 1048 versuchte Benedict sein voriges; vom Kaiser aber ward, auf Anzeige der Römer, mit Beirathe der Versamlung zu Worms 1049 den 2 Febr. der Bischof Bruno zu Tulbestimmet, welcher hernach Leo 9 hies, sein Bischofthum zugleich behielt und noch lange daselbst herumreisete, Banflüche sprach und Versamlungen anstellete, zu Rheims wegen der Kirchenzucht und anderer Angelegenheiten, zu Meinz wieder das Eindringen in gottesdienstlige AEmter oder die Simonie, und wieder das ehelige Leben gottesdienstliger Leute, so von den römischgesinten für eine Käzerei der Nikolaiten gescholten wurde, da die Offenbarung das Gegentheil, das Eheverbot mit seinen Folgen also nennet, welchen sich damals noch ein Abt, Ramens Nicetas, ernstlig wiedersezte.
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1049 Hildebrand, eines Schlößers Sohn aus Tuscien, war als römischer Subdiaconus mit Gregorio 6 nach Teutschland verwiesen worden und hatte bisher als Münch im Kloster Klüni gelebet, nun aber zu Worms Leoni sich bekant gemacht, wel-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/352>, abgerufen am 23.11.2024.
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