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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Rheims und endlig trat er öffentlig zu ihm: 991es kam aber 991 durch eine gleiche Verrätherei des Bischofs zu Laon diese Stadt und in derselben Karl sowol, als Arnulph, in Hugons Hände, welcher jenen zu Orleans im Gefängniße sterben, über diesen aber auf 992einer Versamlung zu Rheims 992 das Urtheil der Absezung fällen lies. Es ward auf dieser Versamlung von dem Erzbischofe von Sens und einigen andern erinnert, daß diese Sache zur Entscheidung des Papstes gehöre: aber der Bischof zu Orleans wiedersprach ihnen und behauptete: wieder Geseze und Schlüße der Versamlungen gölten die Aussprüche der Päpste nichts, sonderlig solcher Päpste, deren Ruchlosigkeit und Unwißenheit bekant wäre; wen der Papst ohne Gotseligkeit mit bloßer Wißenschaft sich brüstete, sei er der Wiedersacher Gottes und seines Gesalbten, säße im Hause Gottes und erhübe sich, als ein Gott, wen er aber weder Gotseligkeit noch Wißenschaft sich bei ihm fände, stünde er im Hause Gottes als eine Seule, oder als ein Gözenbild, bei welchem vergebens Rath gesuchet würde; man müße also vielmehr andere weise Männer fragen, als die Unweisen zu Rom: Arnulphs Absezung ward also genemiget und stat seiner Gerbert erwelet, ein gelerter Benedictiner, welcher Hugonsson Roberten und Kaiser

Rheims und endlig trat er öffentlig zu ihm: 991es kam aber 991 durch eine gleiche Verrätherei des Bischofs zu Laon diese Stadt und in derselben Karl sowol, als Arnulph, in Hugons Hände, welcher jenen zu Orleans im Gefängniße sterben, über diesen aber auf 992einer Versamlung zu Rheims 992 das Urtheil der Absezung fällen lies. Es ward auf dieser Versamlung von dem Erzbischofe von Sens und einigen andern erinnert, daß diese Sache zur Entscheidung des Papstes gehöre: aber der Bischof zu Orleans wiedersprach ihnen und behauptete: wieder Geseze und Schlüße der Versamlungen gölten die Aussprüche der Päpste nichts, sonderlig solcher Päpste, deren Ruchlosigkeit und Unwißenheit bekant wäre; wen der Papst ohne Gotseligkeit mit bloßer Wißenschaft sich brüstete, sei er der Wiedersacher Gottes und seines Gesalbten, säße im Hause Gottes und erhübe sich, als ein Gott, wen er aber weder Gotseligkeit noch Wißenschaft sich bei ihm fände, stünde er im Hause Gottes als eine Seule, oder als ein Gözenbild, bei welchem vergebens Rath gesuchet würde; man müße also vielmehr andere weise Männer fragen, als die Unweisen zu Rom: Arnulphs Absezung ward also genemiget und stat seiner Gerbert erwelet, ein gelerter Benedictiner, welcher Hugonsson Roberten und Kaiser

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[318/0330] Rheims und endlig trat er öffentlig zu ihm: es kam aber 991 durch eine gleiche Verrätherei des Bischofs zu Laon diese Stadt und in derselben Karl sowol, als Arnulph, in Hugons Hände, welcher jenen zu Orleans im Gefängniße sterben, über diesen aber auf einer Versamlung zu Rheims 992 das Urtheil der Absezung fällen lies. Es ward auf dieser Versamlung von dem Erzbischofe von Sens und einigen andern erinnert, daß diese Sache zur Entscheidung des Papstes gehöre: aber der Bischof zu Orleans wiedersprach ihnen und behauptete: wieder Geseze und Schlüße der Versamlungen gölten die Aussprüche der Päpste nichts, sonderlig solcher Päpste, deren Ruchlosigkeit und Unwißenheit bekant wäre; wen der Papst ohne Gotseligkeit mit bloßer Wißenschaft sich brüstete, sei er der Wiedersacher Gottes und seines Gesalbten, säße im Hause Gottes und erhübe sich, als ein Gott, wen er aber weder Gotseligkeit noch Wißenschaft sich bei ihm fände, stünde er im Hause Gottes als eine Seule, oder als ein Gözenbild, bei welchem vergebens Rath gesuchet würde; man müße also vielmehr andere weise Männer fragen, als die Unweisen zu Rom: Arnulphs Absezung ward also genemiget und stat seiner Gerbert erwelet, ein gelerter Benedictiner, welcher Hugonsson Roberten und Kaiser 991 992

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/330>, abgerufen am 25.11.2024.