längst hergestellet habe und ihn, da er gekont, nicht verdrengen wollen; es ward beschloßen, daß Photins die nicht aufnemen solle, welche der Papst von der Gemeinschaft ausgeschloßen, und wiederum auch der Papst nicht; wodurch der Berufung nach Rom vorgebeuget und gleiche Befugnis eingefüret ward; der Bulgaren halber blieb es beim vorigen: der Papst suchte vergebens in diesen zwei Stükken eine AEnderung. Ludwig der Stamler starb 879 den 19 Apr. und hinterlies die Reiche Westfranken und Aquitanien seinen Söhnen; von welchen Boso zu Arelat abfiel und sich als König vom südligen Burgund krönen lies. Karlman, König von Baiern und Italien starb den 22 März 880880: sein jüngster Bruder, Karl der fette, König von Allemannien, erbte Italien, und weil die grichifche Hülfe nicht erfolgte, krönete der Papst endlig diesen am Christtage zum Kaiser: auch Ostfranken und Baiern kam durch Erbschaft an ihn, als der mitlere Bruder, Ludwig, 882 verstorben war. Daß der Papst Kaiser und Könige machte und sein Ausspruch rechtmäßigen Besiz der Länder ertheilte, wurde jezt wenig in Zweifel gezogen, auch ward solches angemaste Recht von Johanne haufig und ungehindert ausgeübet, sonderlig in Italien durch Bestätigung dasiger Stathalter zu Eigentümern und Oberherren ihrer Gebiete: wie er dan überhaupt auf alle Weise die Gewalt seines Stuls
längst hergestellet habe und ihn, da er gekont, nicht verdrengen wollen; es ward beschloßen, daß Photins die nicht aufnemen solle, welche der Papst von der Gemeinschaft ausgeschloßen, und wiederum auch der Papst nicht; wodurch der Berufung nach Rom vorgebeuget und gleiche Befugnis eingefüret ward; der Bulgaren halber blieb es beim vorigen: der Papst suchte vergebens in diesen zwei Stükken eine AEnderung. Ludwig der Stamler starb 879 den 19 Apr. und hinterlies die Reiche Westfranken und Aquitanien seinen Söhnen; von welchen Boso zu Arelat abfiel und sich als König vom südligen Burgund krönen lies. Karlman, König von Baiern und Italien starb den 22 März 880880: sein jüngster Bruder, Karl der fette, König von Allemannien, erbte Italien, und weil die grichifche Hülfe nicht erfolgte, krönete der Papst endlig diesen am Christtage zum Kaiser: auch Ostfranken und Baiern kam durch Erbschaft an ihn, als der mitlere Bruder, Ludwig, 882 verstorben war. Daß der Papst Kaiser und Könige machte und sein Ausspruch rechtmäßigen Besiz der Länder ertheilte, wurde jezt wenig in Zweifel gezogen, auch ward solches angemaste Recht von Johanne haufig und ungehindert ausgeübet, sonderlig in Italien durch Bestätigung dasiger Stathalter zu Eigentümern und Oberherren ihrer Gebiete: wie er dan überhaupt auf alle Weise die Gewalt seines Stuls
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längst hergestellet habe und ihn, da er gekont, nicht verdrengen wollen; es ward beschloßen, daß Photins die nicht aufnemen solle, welche der Papst von der Gemeinschaft ausgeschloßen, und wiederum auch der Papst nicht; wodurch der Berufung nach Rom vorgebeuget und gleiche Befugnis eingefüret ward; der Bulgaren halber blieb es beim vorigen: der Papst suchte vergebens in diesen zwei Stükken eine AEnderung. Ludwig der Stamler starb 879 den 19 Apr. und hinterlies die Reiche Westfranken und Aquitanien seinen Söhnen; von welchen Boso zu Arelat abfiel und sich als König vom südligen Burgund krönen lies. Karlman, König von Baiern und Italien starb den 22 März <noteplace="left">880</note>880: sein jüngster Bruder, Karl der fette, König von Allemannien, erbte Italien, und weil die grichifche Hülfe nicht erfolgte, krönete der Papst endlig diesen am Christtage zum Kaiser: auch Ostfranken und Baiern kam durch Erbschaft an ihn, als der mitlere Bruder, Ludwig, 882 verstorben war. Daß der Papst Kaiser und Könige machte und sein Ausspruch rechtmäßigen Besiz der Länder ertheilte, wurde jezt wenig in Zweifel gezogen, auch ward solches angemaste Recht von Johanne haufig und ungehindert ausgeübet, sonderlig in Italien durch Bestätigung dasiger Stathalter zu Eigentümern und Oberherren ihrer Gebiete: wie er dan überhaupt auf alle Weise die Gewalt seines Stuls
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längst hergestellet habe und ihn, da er gekont, nicht verdrengen wollen; es ward beschloßen, daß Photins die nicht aufnemen solle, welche der Papst von der Gemeinschaft ausgeschloßen, und wiederum auch der Papst nicht; wodurch der Berufung nach Rom vorgebeuget und gleiche Befugnis eingefüret ward; der Bulgaren halber blieb es beim vorigen: der Papst suchte vergebens in diesen zwei Stükken eine AEnderung. Ludwig der Stamler starb 879 den 19 Apr. und hinterlies die Reiche Westfranken und Aquitanien seinen Söhnen; von welchen Boso zu Arelat abfiel und sich als König vom südligen Burgund krönen lies. Karlman, König von Baiern und Italien starb den 22 März 880: sein jüngster Bruder, Karl der fette, König von Allemannien, erbte Italien, und weil die grichifche Hülfe nicht erfolgte, krönete der Papst endlig diesen am Christtage zum Kaiser: auch Ostfranken und Baiern kam durch Erbschaft an ihn, als der mitlere Bruder, Ludwig, 882 verstorben war. Daß der Papst Kaiser und Könige machte und sein Ausspruch rechtmäßigen Besiz der Länder ertheilte, wurde jezt wenig in Zweifel gezogen, auch ward solches angemaste Recht von Johanne haufig und ungehindert ausgeübet, sonderlig in Italien durch Bestätigung dasiger Stathalter zu Eigentümern und Oberherren ihrer Gebiete: wie er dan überhaupt auf alle Weise die Gewalt seines Stuls
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/308>, abgerufen am 25.11.2024.
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