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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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ganz wiederrechtlig besunden wurde, den Archidiakonum zu Salona in Dalmatien schüzte er wieder den dasigen Erzbischof, der die Kirchengüter verschwenden wolte; als dieser verstorben war, wiedersezte er sich dem folgenden Bischofe, der um seines Geldes willen gewelet worden und sich bald schwerer Verbrechen schuldig machte: weil aber derselbe beim Kaiser einiges Gehör gefunden hatte, welcher den Streit geendigt wißen wolte und dem Exarchen deßen Beilegung anbefahl, muste Gregorius endlig den Bischof zu Ravenna Schiedrichter sein laßen und einen Vergleich annemen, daß der zu Salona ihm Abbitte that und von ihm als rechtmäßiger Bischof erkant wurde: sogar in des Patriarchen zu Constantinopel Gerichtbarkeit nam Gregorius einiger Aeltesten sich an, die schuldgegebener Irthümer wegen hart bestrafet und geschlagen waren; jezt wiedersprach er wieder Gewißenszwang und Verfolgung, er ernante das eine neue und unerhörte Art zulehren, wenn man die Menschen mit Schlägen zum Glauben zwingen wolte, nam die Aeltesten auf, da sie nach Rom kamen und erklärte sie rechtgläubig.

Bei allem seinen oft irrigen Eifer blieb er doch dem Kaiser gehorsam, auch wol bei Befelen, die mit seiner Einsicht stritten Mauritius 593befahl 593, daß kein Soldat vor Verlaufe seiner Dienstjahre ins Kloster gehen solte; Gregorius hielt für seine Pflicht ihm zuge-

ganz wiederrechtlig besunden wurde, den Archidiakonum zu Salona in Dalmatien schüzte er wieder den dasigen Erzbischof, der die Kirchengüter verschwenden wolte; als dieser verstorben war, wiedersezte er sich dem folgenden Bischofe, der um seines Geldes willen gewelet worden und sich bald schwerer Verbrechen schuldig machte: weil aber derselbe beim Kaiser einiges Gehör gefunden hatte, welcher den Streit geendigt wißen wolte und dem Exarchen deßen Beilegung anbefahl, muste Gregorius endlig den Bischof zu Ravenna Schiedrichter sein laßen und einen Vergleich annemen, daß der zu Salona ihm Abbitte that und von ihm als rechtmäßiger Bischof erkant wurde: sogar in des Patriarchen zu Constantinopel Gerichtbarkeit nam Gregorius einiger Aeltesten sich an, die schuldgegebener Irthümer wegen hart bestrafet und geschlagen waren; jezt wiedersprach er wieder Gewißenszwang und Verfolgung, er ernante das eine neue und unerhörte Art zulehren, wenn man die Menschen mit Schlägen zum Glauben zwingen wolte, nam die Aeltesten auf, da sie nach Rom kamen und erklärte sie rechtgläubig.

Bei allem seinen oft irrigen Eifer blieb er doch dem Kaiser gehorsam, auch wol bei Befelen, die mit seiner Einsicht stritten Mauritius 593befahl 593, daß kein Soldat vor Verlaufe seiner Dienstjahre ins Kloster gehen solte; Gregorius hielt für seine Pflicht ihm zuge-

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[176/0188] ganz wiederrechtlig besunden wurde, den Archidiakonum zu Salona in Dalmatien schüzte er wieder den dasigen Erzbischof, der die Kirchengüter verschwenden wolte; als dieser verstorben war, wiedersezte er sich dem folgenden Bischofe, der um seines Geldes willen gewelet worden und sich bald schwerer Verbrechen schuldig machte: weil aber derselbe beim Kaiser einiges Gehör gefunden hatte, welcher den Streit geendigt wißen wolte und dem Exarchen deßen Beilegung anbefahl, muste Gregorius endlig den Bischof zu Ravenna Schiedrichter sein laßen und einen Vergleich annemen, daß der zu Salona ihm Abbitte that und von ihm als rechtmäßiger Bischof erkant wurde: sogar in des Patriarchen zu Constantinopel Gerichtbarkeit nam Gregorius einiger Aeltesten sich an, die schuldgegebener Irthümer wegen hart bestrafet und geschlagen waren; jezt wiedersprach er wieder Gewißenszwang und Verfolgung, er ernante das eine neue und unerhörte Art zulehren, wenn man die Menschen mit Schlägen zum Glauben zwingen wolte, nam die Aeltesten auf, da sie nach Rom kamen und erklärte sie rechtgläubig. Bei allem seinen oft irrigen Eifer blieb er doch dem Kaiser gehorsam, auch wol bei Befelen, die mit seiner Einsicht stritten Mauritius befahl 593, daß kein Soldat vor Verlaufe seiner Dienstjahre ins Kloster gehen solte; Gregorius hielt für seine Pflicht ihm zuge- 593

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/188>, abgerufen am 23.11.2024.