also von Dero Selsorgern, die es treulich mit Dero Seligkeit meinen, vor unwürdigem Gebrauche des h. Abendmahls, so wol als Dero Unterthanen, müssen gewarnet und bewahret werden. Da wir dieses gethan, so haben wir wieder Ihro Durchl. Oberbischöflichesamt und hohen Respect keinesweges handeln können; weil wir dißfals nicht als Diener einiges Menschen, sondern Christi und Gottes, und als Haußhalter über seine Geheimnisse zu halten sind 1 Cor. 4, 1. Was hier abermahls von dem Banne repetiret wird, ist schon beantwortet, und wird aus dieser Schrift und den Beylagen sich ausfindig machen daß, und was für ein Unterscheid sei, zwischen Binden und in den Bann thun.
Ad 9. Daß dannenhero bey sogestalter Bewandniß, Sie die Prediger an Ihro Durchl. landesfürstligem und oberbischöfligem Amte und höchstem Respecte sich strafbarlich vergriffen, und zu nicht geringem Aergerniß Anlaß gegeben haben.
R. Da in nächstvorgehenden das erste Membrum dieses Gravaminis albereit enthalten ist; sezet man dem andern, von dem uns vermeintlich im putirten Aergerniß des h. Bernhardi Worte billig entgegen in Cantic. II. cum carpuntur vitia & inde scandalum oritur, ipse sibi scandali causa est, qui fecit, quod argui debeat, non ille, qui arguit. Et. S. Chrysostomus ostendit pluribus Homil. XV. in 1 Tim. p. m. --- Non a correptione sed ejus omis-
also von Dero Selsorgern, die es treulich mit Dero Seligkeit meinen, vor unwürdigem Gebrauche des h. Abendmahls, so wol als Dero Unterthanen, müssen gewarnet und bewahret werden. Da wir dieses gethan, so haben wir wieder Ihro Durchl. Oberbischöflichesamt und hohen Respect keinesweges handeln können; weil wir dißfals nicht als Diener einiges Menschen, sondern Christi und Gottes, und als Haußhalter über seine Geheimnisse zu halten sind 1 Cor. 4, 1. Was hier abermahls von dem Banne repetiret wird, ist schon beantwortet, und wird aus dieser Schrift und den Beylagen sich ausfindig machen daß, und was für ein Unterscheid sei, zwischen Binden und in den Bann thun.
Ad 9. Daß dannenhero bey sogestalter Bewandniß, Sie die Prediger an Ihro Durchl. landesfürstligem und oberbischöfligem Amte und höchstem Respecte sich strafbarlich vergriffen, und zu nicht geringem Aergerniß Anlaß gegeben haben.
R. Da in nächstvorgehenden das erste Membrum dieses Gravaminis albereit enthalten ist; sezet man dem andern, von dem uns vermeintlich im putirten Aergerniß des h. Bernhardi Worte billig entgegen in Cantic. II. cum carpuntur vitia & inde scandalum oritur, ipse sibi scandali causa est, qui fecit, quod argui debeat, non ille, qui arguit. Et. S. Chrysostomus ostendit pluribus Homil. XV. in 1 Tim. p. m. --- Non a correptione sed ejus omis-
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also von Dero Selsorgern, die es treulich mit Dero Seligkeit meinen, vor unwürdigem Gebrauche des h. Abendmahls, so wol als Dero Unterthanen, müssen gewarnet und bewahret werden. Da wir dieses gethan, so haben wir wieder Ihro Durchl. Oberbischöflichesamt und hohen Respect keinesweges handeln können; weil wir dißfals nicht als Diener einiges Menschen, sondern Christi und Gottes, und als Haußhalter über seine Geheimnisse zu halten sind 1 Cor. 4, 1. Was hier abermahls von dem Banne repetiret wird, ist schon beantwortet, und wird aus dieser Schrift und den Beylagen sich ausfindig machen daß, und was für ein Unterscheid sei, zwischen Binden und in den Bann thun.</p><p>Ad 9. Daß dannenhero bey sogestalter Bewandniß, Sie die Prediger an Ihro Durchl. landesfürstligem und oberbischöfligem Amte und höchstem Respecte sich strafbarlich vergriffen, und zu nicht geringem Aergerniß Anlaß gegeben haben.</p><p>R. Da in nächstvorgehenden das erste Membrum dieses Gravaminis albereit enthalten ist; sezet man dem andern, von dem uns vermeintlich im putirten Aergerniß des h. Bernhardi Worte billig entgegen in Cantic. II. cum carpuntur vitia & inde scandalum oritur, ipse sibi scandali causa est, qui fecit, quod argui debeat, non ille, qui arguit. Et. S. Chrysostomus ostendit pluribus Homil. XV. in 1 Tim. p. m. --- Non a correptione sed ejus omis-
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also von Dero Selsorgern, die es treulich mit Dero Seligkeit meinen, vor unwürdigem Gebrauche des h. Abendmahls, so wol als Dero Unterthanen, müssen gewarnet und bewahret werden. Da wir dieses gethan, so haben wir wieder Ihro Durchl. Oberbischöflichesamt und hohen Respect keinesweges handeln können; weil wir dißfals nicht als Diener einiges Menschen, sondern Christi und Gottes, und als Haußhalter über seine Geheimnisse zu halten sind 1 Cor. 4, 1. Was hier abermahls von dem Banne repetiret wird, ist schon beantwortet, und wird aus dieser Schrift und den Beylagen sich ausfindig machen daß, und was für ein Unterscheid sei, zwischen Binden und in den Bann thun.
Ad 9. Daß dannenhero bey sogestalter Bewandniß, Sie die Prediger an Ihro Durchl. landesfürstligem und oberbischöfligem Amte und höchstem Respecte sich strafbarlich vergriffen, und zu nicht geringem Aergerniß Anlaß gegeben haben.
R. Da in nächstvorgehenden das erste Membrum dieses Gravaminis albereit enthalten ist; sezet man dem andern, von dem uns vermeintlich im putirten Aergerniß des h. Bernhardi Worte billig entgegen in Cantic. II. cum carpuntur vitia & inde scandalum oritur, ipse sibi scandali causa est, qui fecit, quod argui debeat, non ille, qui arguit. Et. S. Chrysostomus ostendit pluribus Homil. XV. in 1 Tim. p. m. --- Non a correptione sed ejus omis-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1070>, abgerufen am 24.11.2024.
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