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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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XVIIII. P. Brief des Hofpredigers an Ihro Durchl. wegen zweimaliger Hinderung seiner Predigt. den 23 Nov. Durchl. Herzog, gnädigst. Fürst und Herr. Ew. Hochfürstl. Durchl. werden sich gnädigst erinnern, daß so oft ein Fremder alhier, in Ew. Durchl. Schloßcapelle, auf Dero gn. Befehl, an meiner stat geprediget hat, derselbe an mich gewiesen, oder doch wenigstens von dessen Vorhaben mir zeitig Nachricht gegeben worden, um mich darnach zurichten; da den niemals geschehen, daß (Krankheit und Abwesenheit ausgenommen) zweymal nach einander von der mir durch rechtmäßigen Beruf anvertraueten Canzel geblieben wäre, weniger daß nöthig gehabt hätte, die der Jugend und den Einfältigen sonderlich nüzliche und erbauliche Catechisation einzustellen: nur daß am nächstverwichnen 23 und 24 Sontag nach Trinit. Fremde auf ungewönliche und solche Weise aufgestellet sind, daß es als eine Ungnade und Strafe angesehen wird; indem das erstemal durch einen Gerichtsdiener aus dem geheimen Rathe, das anderemal aber durch niemanden davon Anzeige geschehen; sondern als nächstverwichenen Sonabend aus dem Beichtstule ging, habe von dem Opfermanne vernommen, daß der Herr Abt Specht ihn so eben gefordert und gesagt hätte; sein Sohn solte die Hofpredigt thun: obgleich dieser Opferman desselbigen Abends, da er von Ew. Durchl. selbst an mich geschikket wurde, mir zu sagen, daß ich

XVIIII. P. Brief des Hofpredigers an Ihro Durchl. wegen zweimaliger Hinderung seiner Predigt. den 23 Nov. Durchl. Herzog, gnädigst. Fürst und Herr. Ew. Hochfürstl. Durchl. werden sich gnädigst erinnern, daß so oft ein Fremder alhier, in Ew. Durchl. Schloßcapelle, auf Dero gn. Befehl, an meiner stat geprediget hat, derselbe an mich gewiesen, oder doch wenigstens von dessen Vorhaben mir zeitig Nachricht gegeben worden, um mich darnach zurichten; da den niemals geschehen, daß (Krankheit und Abwesenheit ausgenommen) zweymal nach einander von der mir durch rechtmäßigen Beruf anvertraueten Canzel geblieben wäre, weniger daß nöthig gehabt hätte, die der Jugend und den Einfältigen sonderlich nüzliche und erbauliche Catechisation einzustellen: nur daß am nächstverwichnen 23 und 24 Sontag nach Trinit. Fremde auf ungewönliche und solche Weise aufgestellet sind, daß es als eine Ungnade und Strafe angesehen wird; indem das erstemal durch einen Gerichtsdiener aus dem geheimen Rathe, das anderemal aber durch niemanden davon Anzeige geschehen; sondern als nächstverwichenen Sonabend aus dem Beichtstule ging, habe von dem Opfermanne vernommen, daß der Herr Abt Specht ihn so eben gefordert und gesagt hätte; sein Sohn solte die Hofpredigt thun: obgleich dieser Opferman desselbigen Abends, da er von Ew. Durchl. selbst an mich geschikket wurde, mir zu sagen, daß ich

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[85/1041] XVIIII. P. Brief des Hofpredigers an Ihro Durchl. wegen zweimaliger Hinderung seiner Predigt. den 23 Nov. Durchl. Herzog, gnädigst. Fürst und Herr. Ew. Hochfürstl. Durchl. werden sich gnädigst erinnern, daß so oft ein Fremder alhier, in Ew. Durchl. Schloßcapelle, auf Dero gn. Befehl, an meiner stat geprediget hat, derselbe an mich gewiesen, oder doch wenigstens von dessen Vorhaben mir zeitig Nachricht gegeben worden, um mich darnach zurichten; da den niemals geschehen, daß (Krankheit und Abwesenheit ausgenommen) zweymal nach einander von der mir durch rechtmäßigen Beruf anvertraueten Canzel geblieben wäre, weniger daß nöthig gehabt hätte, die der Jugend und den Einfältigen sonderlich nüzliche und erbauliche Catechisation einzustellen: nur daß am nächstverwichnen 23 und 24 Sontag nach Trinit. Fremde auf ungewönliche und solche Weise aufgestellet sind, daß es als eine Ungnade und Strafe angesehen wird; indem das erstemal durch einen Gerichtsdiener aus dem geheimen Rathe, das anderemal aber durch niemanden davon Anzeige geschehen; sondern als nächstverwichenen Sonabend aus dem Beichtstule ging, habe von dem Opfermanne vernommen, daß der Herr Abt Specht ihn so eben gefordert und gesagt hätte; sein Sohn solte die Hofpredigt thun: obgleich dieser Opferman desselbigen Abends, da er von Ew. Durchl. selbst an mich geschikket wurde, mir zu sagen, daß ich

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1041>, abgerufen am 17.05.2024.