Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch

das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f1021" n="65"/>
das sicherste, und von dem, dem sein Heil und                      Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den                      calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen                      man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich                      diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in                      Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen                      Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von                      uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia                      per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom                      Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche,                      die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische                      Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der                      Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und                      dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem                      grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der                      Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den                      Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen                      besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl                      diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[65/1021] das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1021
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1021>, abgerufen am 20.05.2024.