als vielmehr mit ansehnlichem Gewinn an die Dolmet- scher gegen andre Sachen vertauscht.
Wenn alle von den Holländern mitgebrachte, so wohl der Compagnie, als Privat-Personen gehörige Waaren visitirt, und nach den Packhäusern gebracht sind, und den Kaufleuten im Lande Nachricht davon ge- geben ist, so wird mit dem Verkauf derselben der Anfang gemacht. Vor diesem wurden die Waaren in öffentli- cher Auction verkauft. Jetzt geschieht es auf folgende Art: Die Kaufleute besehen im Hause des Gouverneurs zu Nangasaki Proben von allen Waaren, und thun dar- auf ihr Geboth, so wohl in Ansehung der Quantität, die sie haben wollen, als des Preises. Hernach kommen sie selbst oder ihre Commissionaire nach der Insel, um sie mehrere Tage hindurch in den Packhäusern noch genauer in Augenschein zu nehmen. Darauf zeigen gewisse dazu ernannte Commissarien den Holländern ohne zu fragen, was sie für ihre Waaren begehren, an, wie viel sie für jede Sorte geben wollen. Das erste Geboth pflegt sehr geringe zu seyn: kann es nicht angenommen werden, so wird zum zweyten Mahl etwas mehr gebothen. Wird auch dieses geweigert, so biethen sie zum dritten Mahl. Ist der Verkäufer hiemit noch nicht zufrieden, so wird gefragt, was er für seine Waare verlangt. Dieser pflegt alsdann vorzuschlagen, damit die Käufer noch etwas ab- dingen können. Ist es nun den Japanern darum zu thun, so wird gemeiniglich von ihnen noch etwas zugelegt, und von jenem etwas abgelassen. Wenn nicht, so wird die Waare entweder bis zum folgenden Jahre aufbe- wahrt, oder nach Batavia zurück genommen. Die Japaner biethen allezeit nach Mas und nicht nach Kat- je, zum Exempel für ein Mas Einhorn acht Mas Sil- ber, und dergleichen. Nach geschloßnem Handel wer-
Reiſe von Batavia nach Japan, u. ſ. w.
als vielmehr mit anſehnlichem Gewinn an die Dolmet- ſcher gegen andre Sachen vertauſcht.
Wenn alle von den Hollaͤndern mitgebrachte, ſo wohl der Compagnie, als Privat-Perſonen gehoͤrige Waaren viſitirt, und nach den Packhaͤuſern gebracht ſind, und den Kaufleuten im Lande Nachricht davon ge- geben iſt, ſo wird mit dem Verkauf derſelben der Anfang gemacht. Vor dieſem wurden die Waaren in oͤffentli- cher Auction verkauft. Jetzt geſchieht es auf folgende Art: Die Kaufleute beſehen im Hauſe des Gouverneurs zu Nangaſaki Proben von allen Waaren, und thun dar- auf ihr Geboth, ſo wohl in Anſehung der Quantitaͤt, die ſie haben wollen, als des Preiſes. Hernach kommen ſie ſelbſt oder ihre Commiſſionaire nach der Inſel, um ſie mehrere Tage hindurch in den Packhaͤuſern noch genauer in Augenſchein zu nehmen. Darauf zeigen gewiſſe dazu ernannte Commiſſarien den Hollaͤndern ohne zu fragen, was ſie fuͤr ihre Waaren begehren, an, wie viel ſie fuͤr jede Sorte geben wollen. Das erſte Geboth pflegt ſehr geringe zu ſeyn: kann es nicht angenommen werden, ſo wird zum zweyten Mahl etwas mehr gebothen. Wird auch dieſes geweigert, ſo biethen ſie zum dritten Mahl. Iſt der Verkaͤufer hiemit noch nicht zufrieden, ſo wird gefragt, was er fuͤr ſeine Waare verlangt. Dieſer pflegt alsdann vorzuſchlagen, damit die Kaͤufer noch etwas ab- dingen koͤnnen. Iſt es nun den Japanern darum zu thun, ſo wird gemeiniglich von ihnen noch etwas zugelegt, und von jenem etwas abgelaſſen. Wenn nicht, ſo wird die Waare entweder bis zum folgenden Jahre aufbe- wahrt, oder nach Batavia zuruͤck genommen. Die Japaner biethen allezeit nach Mas und nicht nach Kat- je, zum Exempel fuͤr ein Mas Einhorn acht Mas Sil- ber, und dergleichen. Nach geſchloßnem Handel wer-
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Reiſe von Batavia nach Japan, u. ſ. w.
als vielmehr mit anſehnlichem Gewinn an die Dolmet-
ſcher gegen andre Sachen vertauſcht.
Wenn alle von den Hollaͤndern mitgebrachte, ſo
wohl der Compagnie, als Privat-Perſonen gehoͤrige
Waaren viſitirt, und nach den Packhaͤuſern gebracht
ſind, und den Kaufleuten im Lande Nachricht davon ge-
geben iſt, ſo wird mit dem Verkauf derſelben der Anfang
gemacht. Vor dieſem wurden die Waaren in oͤffentli-
cher Auction verkauft. Jetzt geſchieht es auf folgende
Art: Die Kaufleute beſehen im Hauſe des Gouverneurs
zu Nangaſaki Proben von allen Waaren, und thun dar-
auf ihr Geboth, ſo wohl in Anſehung der Quantitaͤt, die
ſie haben wollen, als des Preiſes. Hernach kommen
ſie ſelbſt oder ihre Commiſſionaire nach der Inſel, um ſie
mehrere Tage hindurch in den Packhaͤuſern noch genauer
in Augenſchein zu nehmen. Darauf zeigen gewiſſe dazu
ernannte Commiſſarien den Hollaͤndern ohne zu fragen,
was ſie fuͤr ihre Waaren begehren, an, wie viel ſie fuͤr
jede Sorte geben wollen. Das erſte Geboth pflegt ſehr
geringe zu ſeyn: kann es nicht angenommen werden, ſo
wird zum zweyten Mahl etwas mehr gebothen. Wird
auch dieſes geweigert, ſo biethen ſie zum dritten Mahl.
Iſt der Verkaͤufer hiemit noch nicht zufrieden, ſo wird
gefragt, was er fuͤr ſeine Waare verlangt. Dieſer pflegt
alsdann vorzuſchlagen, damit die Kaͤufer noch etwas ab-
dingen koͤnnen. Iſt es nun den Japanern darum zu
thun, ſo wird gemeiniglich von ihnen noch etwas zugelegt,
und von jenem etwas abgelaſſen. Wenn nicht, ſo wird
die Waare entweder bis zum folgenden Jahre aufbe-
wahrt, oder nach Batavia zuruͤck genommen. Die
Japaner biethen allezeit nach Mas und nicht nach Kat-
je, zum Exempel fuͤr ein Mas Einhorn acht Mas Sil-
ber, und dergleichen. Nach geſchloßnem Handel wer-
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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen02_1794/87>, abgerufen am 23.11.2024.
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