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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792.

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Von politischen Einrichtungen am Cap.
Handlung mehr Ansehen zu geben. Das Gehege wird
von Soldaten formirt. Das Hochgericht ist zwischen
der Stadt und der Citadelle, an einem etwas erhabnen
Orte. Wenn Missethäter auf diesem, eigentlich inner-
halb der Stadt liegenden, Richtplatze abgethan sind, wer-
den sie allezeit gegen Abend aus der Stadt nach einem
außerhalb derselben befindlichen Galgenplatze geführt.
Hier werden sie entweder aufgehängt, und zwar gemei-
niglich in einem eisernen Harnische, darin das Gerippe
sich lange hält, oder sie werden auf das Rad geflochten.
Solcher Galgenplätze außerhalb der Stadt sind zwey:
der eine beym Eingange in den Hafen, unterhalb des Lö-
wenschwanzes
(Leeuwen-Staert), an diesen werden
die Europäer gehenkt; der andre ist außerhalb der Cita-
delle beym Salzflusse (Zout-Rivier), und für die
Sklaven und Hottentotten bestimmt.

Nicht lange nach meiner Zurückkunft wurden auch
die Hottentotten, welche, wie ich bereits erzählt habe,
an einigen weit entfernt wohnenden Kolonisten Gewalt-
thätigkeit ausgeübt hatten, und vor einiger Zeit nach
Cap gebracht waren, bestraft. Einige unter ihnen ka-
men mit Ruthenstrafe davon; andre wurden gepeitscht
und zugleich auf dem Rücken gebrandmarkt; einige be-
kamen außer dieser gedoppelten Strafe auch noch die, daß
ihnen die große Sehne an der Ferse abgeschnitten wurde.
Darauf wurden sie wieder auf freyen Fuß gestellt, aber
doch andern zur Warnung wieder nach der Gegend ih-
rer Heimath weggeführt. Man hatte sich ihrer nicht
ohne Mühe und Schwierigkeit bemächtigt, weil sie sich
in Klüften und Tiefen zwischen den Bergen so verschanzt
hatten, daß Kugeln aus Schießgewehr sie gar nicht tref-
fen konnten. Außerdem hatten sie sich mit Steinen ver-
theidigt, die sie von den Bergen herabwarfen. Die

Von politiſchen Einrichtungen am Cap.
Handlung mehr Anſehen zu geben. Das Gehege wird
von Soldaten formirt. Das Hochgericht iſt zwiſchen
der Stadt und der Citadelle, an einem etwas erhabnen
Orte. Wenn Miſſethaͤter auf dieſem, eigentlich inner-
halb der Stadt liegenden, Richtplatze abgethan ſind, wer-
den ſie allezeit gegen Abend aus der Stadt nach einem
außerhalb derſelben befindlichen Galgenplatze gefuͤhrt.
Hier werden ſie entweder aufgehaͤngt, und zwar gemei-
niglich in einem eiſernen Harniſche, darin das Gerippe
ſich lange haͤlt, oder ſie werden auf das Rad geflochten.
Solcher Galgenplaͤtze außerhalb der Stadt ſind zwey:
der eine beym Eingange in den Hafen, unterhalb des Loͤ-
wenſchwanzes
(Leeuwen-Staert), an dieſen werden
die Europaͤer gehenkt; der andre iſt außerhalb der Cita-
delle beym Salzfluſſe (Zout-Rivier), und fuͤr die
Sklaven und Hottentotten beſtimmt.

Nicht lange nach meiner Zuruͤckkunft wurden auch
die Hottentotten, welche, wie ich bereits erzaͤhlt habe,
an einigen weit entfernt wohnenden Koloniſten Gewalt-
thaͤtigkeit ausgeuͤbt hatten, und vor einiger Zeit nach
Cap gebracht waren, beſtraft. Einige unter ihnen ka-
men mit Ruthenſtrafe davon; andre wurden gepeitſcht
und zugleich auf dem Ruͤcken gebrandmarkt; einige be-
kamen außer dieſer gedoppelten Strafe auch noch die, daß
ihnen die große Sehne an der Ferſe abgeſchnitten wurde.
Darauf wurden ſie wieder auf freyen Fuß geſtellt, aber
doch andern zur Warnung wieder nach der Gegend ih-
rer Heimath weggefuͤhrt. Man hatte ſich ihrer nicht
ohne Muͤhe und Schwierigkeit bemaͤchtigt, weil ſie ſich
in Kluͤften und Tiefen zwiſchen den Bergen ſo verſchanzt
hatten, daß Kugeln aus Schießgewehr ſie gar nicht tref-
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[221/0249] Von politiſchen Einrichtungen am Cap. Handlung mehr Anſehen zu geben. Das Gehege wird von Soldaten formirt. Das Hochgericht iſt zwiſchen der Stadt und der Citadelle, an einem etwas erhabnen Orte. Wenn Miſſethaͤter auf dieſem, eigentlich inner- halb der Stadt liegenden, Richtplatze abgethan ſind, wer- den ſie allezeit gegen Abend aus der Stadt nach einem außerhalb derſelben befindlichen Galgenplatze gefuͤhrt. Hier werden ſie entweder aufgehaͤngt, und zwar gemei- niglich in einem eiſernen Harniſche, darin das Gerippe ſich lange haͤlt, oder ſie werden auf das Rad geflochten. Solcher Galgenplaͤtze außerhalb der Stadt ſind zwey: der eine beym Eingange in den Hafen, unterhalb des Loͤ- wenſchwanzes (Leeuwen-Staert), an dieſen werden die Europaͤer gehenkt; der andre iſt außerhalb der Cita- delle beym Salzfluſſe (Zout-Rivier), und fuͤr die Sklaven und Hottentotten beſtimmt. Nicht lange nach meiner Zuruͤckkunft wurden auch die Hottentotten, welche, wie ich bereits erzaͤhlt habe, an einigen weit entfernt wohnenden Koloniſten Gewalt- thaͤtigkeit ausgeuͤbt hatten, und vor einiger Zeit nach Cap gebracht waren, beſtraft. Einige unter ihnen ka- men mit Ruthenſtrafe davon; andre wurden gepeitſcht und zugleich auf dem Ruͤcken gebrandmarkt; einige be- kamen außer dieſer gedoppelten Strafe auch noch die, daß ihnen die große Sehne an der Ferſe abgeſchnitten wurde. Darauf wurden ſie wieder auf freyen Fuß geſtellt, aber doch andern zur Warnung wieder nach der Gegend ih- rer Heimath weggefuͤhrt. Man hatte ſich ihrer nicht ohne Muͤhe und Schwierigkeit bemaͤchtigt, weil ſie ſich in Kluͤften und Tiefen zwiſchen den Bergen ſo verſchanzt hatten, daß Kugeln aus Schießgewehr ſie gar nicht tref- fen konnten. Außerdem hatten ſie ſich mit Steinen ver- theidigt, die ſie von den Bergen herabwarfen. Die

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Zitationshilfe: Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen01_1792/249>, abgerufen am 25.11.2024.