abgezogen, bleibt Landrente für eine Ladung
[Formel 1]
Für 100000 #R., welche 3600 Ladungen Kartoffeln lie- fern, beträgt also die Landrente
[Formel 2]
3600 Thaler.
Die Landwirthe, die den Kreis der freien Wirthschaft bewohnen, haben stets die Wahl, ob sie sie den Dung auf ihrem eigenen Felde erzeugen, oder denselben aus der Stadt ankaufen wollen; und sie werden letzteres nur dann thun, wenn der aus der Stadt gekaufte Dung ihnen wohl- feiler zu stehen kommt, als der in der eigenen Wirthschaft erzielte Dünger.
Wir haben die Landrente beider Wirthschaftsarten ge- funden, und wenn wir diese einander gleich setzen: so muß sich ergeben zu welchem Preise das Fuder Dung bezahlt werden kann.
Es sey demnach
[Tabelle]
abgezogen, bleibt Landrente fuͤr eine Ladung
[Formel 1]
Fuͤr 100000 □R., welche 3600 Ladungen Kartoffeln lie- fern, betraͤgt alſo die Landrente
[Formel 2]
3600 Thaler.
Die Landwirthe, die den Kreis der freien Wirthſchaft bewohnen, haben ſtets die Wahl, ob ſie ſie den Dung auf ihrem eigenen Felde erzeugen, oder denſelben aus der Stadt ankaufen wollen; und ſie werden letzteres nur dann thun, wenn der aus der Stadt gekaufte Dung ihnen wohl- feiler zu ſtehen kommt, als der in der eigenen Wirthſchaft erzielte Duͤnger.
Wir haben die Landrente beider Wirthſchaftsarten ge- funden, und wenn wir dieſe einander gleich ſetzen: ſo muß ſich ergeben zu welchem Preiſe das Fuder Dung bezahlt werden kann.
Es ſey demnach
[Tabelle]
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abgezogen, bleibt Landrente fuͤr
eine Ladung [FORMEL]
Fuͤr 100000 □R., welche 3600 Ladungen Kartoffeln lie-
fern, betraͤgt alſo die Landrente [FORMEL]
3600 Thaler.
Die Landwirthe, die den Kreis der freien Wirthſchaft
bewohnen, haben ſtets die Wahl, ob ſie ſie den Dung auf
ihrem eigenen Felde erzeugen, oder denſelben aus der
Stadt ankaufen wollen; und ſie werden letzteres nur dann
thun, wenn der aus der Stadt gekaufte Dung ihnen wohl-
feiler zu ſtehen kommt, als der in der eigenen Wirthſchaft
erzielte Duͤnger.
Wir haben die Landrente beider Wirthſchaftsarten ge-
funden, und wenn wir dieſe einander gleich ſetzen: ſo muß
ſich ergeben zu welchem Preiſe das Fuder Dung bezahlt
werden kann.
Es ſey demnach
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/175>, abgerufen am 02.05.2024.
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