geeignet eine gänzliche Revolution in dem Betrieb der Landwirthschaft hervorzubringen, daß wir der Betrachtung dieser Frucht nothwendig einen Platz in dieser Schrift widmen mußten, wenn wir auch nicht durch die Bestim- mung der Gränzen des ersten Kreises unsers isolirten Staats dazu aufgefordert wären.
Wir haben schon früher bei der Annahme, daß die Ebene des isolirten Staats den Grad von Reichthum habe, daß der Boden nach reiner Brache überall 8 Kör- ner an Rocken trage, den Kreis der freien Wirthschaft hie- von ausgenommen, und diesem wegen des Dungankaufs aus der Stadt einen viel höhern Reichthum ertheilt. In den folgenden Berechnungen nehme ich nun für diesen Kreis denselben Bodenreichthum an, den wir in §. 17. für die belgische Wirthschaft ausgemittelt haben.
Wenn die geernteten Kartoffeln mit dem Vieh ver- füttert werden, so geben sie durch die Verfütterung reich- lich so viel Dung zurück, als ihre Produktion dem Acker gekostet hat. Ganz anders verhält sich dies aber wenn die Kartoffeln nicht verfüttert sondern verkauft werden.
So wie beim Getreidebau nicht aller Acker mit Ge- treide bestellt werden kann, sondern ein Theil des Feldes Gewächse tragen muß, die mehr Dung wieder geben als sie dem Acker entnommen haben, damit die durch das Getreide bewirkte Aussaugung ersetzt werde, so kann auch beim Bau der Kartoffel zum Zweck des Verkaufs nicht die ganze Ackerfläche mit Kartoffeln bestellt werden.
Will man nun berechnen wie viel eine gegebene Fläche z. B. von 100000 #R., an Kartoffeln jährlich lie- fern kann, und will man den Ertrag an Nahrungsstoff, den diese Fläche durch den Bau der Kartoffeln gibt, mit dem, den dieselbe Fläche durch den Bau des Getreides bringen würde, vergleichen: so muß zuvor ausgemittelt werden, der wie vielste Theil der ganzen Fläche Kartof-
geeignet eine gaͤnzliche Revolution in dem Betrieb der Landwirthſchaft hervorzubringen, daß wir der Betrachtung dieſer Frucht nothwendig einen Platz in dieſer Schrift widmen mußten, wenn wir auch nicht durch die Beſtim- mung der Graͤnzen des erſten Kreiſes unſers iſolirten Staats dazu aufgefordert waͤren.
Wir haben ſchon fruͤher bei der Annahme, daß die Ebene des iſolirten Staats den Grad von Reichthum habe, daß der Boden nach reiner Brache uͤberall 8 Koͤr- ner an Rocken trage, den Kreis der freien Wirthſchaft hie- von ausgenommen, und dieſem wegen des Dungankaufs aus der Stadt einen viel hoͤhern Reichthum ertheilt. In den folgenden Berechnungen nehme ich nun fuͤr dieſen Kreis denſelben Bodenreichthum an, den wir in §. 17. fuͤr die belgiſche Wirthſchaft ausgemittelt haben.
Wenn die geernteten Kartoffeln mit dem Vieh ver- fuͤttert werden, ſo geben ſie durch die Verfuͤtterung reich- lich ſo viel Dung zuruͤck, als ihre Produktion dem Acker gekoſtet hat. Ganz anders verhaͤlt ſich dies aber wenn die Kartoffeln nicht verfuͤttert ſondern verkauft werden.
So wie beim Getreidebau nicht aller Acker mit Ge- treide beſtellt werden kann, ſondern ein Theil des Feldes Gewaͤchſe tragen muß, die mehr Dung wieder geben als ſie dem Acker entnommen haben, damit die durch das Getreide bewirkte Ausſaugung erſetzt werde, ſo kann auch beim Bau der Kartoffel zum Zweck des Verkaufs nicht die ganze Ackerflaͤche mit Kartoffeln beſtellt werden.
Will man nun berechnen wie viel eine gegebene Flaͤche z. B. von 100000 □R., an Kartoffeln jaͤhrlich lie- fern kann, und will man den Ertrag an Nahrungsſtoff, den dieſe Flaͤche durch den Bau der Kartoffeln gibt, mit dem, den dieſelbe Flaͤche durch den Bau des Getreides bringen wuͤrde, vergleichen: ſo muß zuvor ausgemittelt werden, der wie vielſte Theil der ganzen Flaͤche Kartof-
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geeignet eine gaͤnzliche Revolution in dem Betrieb der
Landwirthſchaft hervorzubringen, daß wir der Betrachtung
dieſer Frucht nothwendig einen Platz in dieſer Schrift
widmen mußten, wenn wir auch nicht durch die Beſtim-
mung der Graͤnzen des erſten Kreiſes unſers iſolirten
Staats dazu aufgefordert waͤren.
Wir haben ſchon fruͤher bei der Annahme, daß die
Ebene des iſolirten Staats den Grad von Reichthum
habe, daß der Boden nach reiner Brache uͤberall 8 Koͤr-
ner an Rocken trage, den Kreis der freien Wirthſchaft hie-
von ausgenommen, und dieſem wegen des Dungankaufs
aus der Stadt einen viel hoͤhern Reichthum ertheilt. In
den folgenden Berechnungen nehme ich nun fuͤr dieſen
Kreis denſelben Bodenreichthum an, den wir in §. 17.
fuͤr die belgiſche Wirthſchaft ausgemittelt haben.
Wenn die geernteten Kartoffeln mit dem Vieh ver-
fuͤttert werden, ſo geben ſie durch die Verfuͤtterung reich-
lich ſo viel Dung zuruͤck, als ihre Produktion dem Acker
gekoſtet hat. Ganz anders verhaͤlt ſich dies aber wenn
die Kartoffeln nicht verfuͤttert ſondern verkauft werden.
So wie beim Getreidebau nicht aller Acker mit Ge-
treide beſtellt werden kann, ſondern ein Theil des Feldes
Gewaͤchſe tragen muß, die mehr Dung wieder geben als
ſie dem Acker entnommen haben, damit die durch das
Getreide bewirkte Ausſaugung erſetzt werde, ſo kann auch
beim Bau der Kartoffel zum Zweck des Verkaufs nicht
die ganze Ackerflaͤche mit Kartoffeln beſtellt werden.
Will man nun berechnen wie viel eine gegebene
Flaͤche z. B. von 100000 □R., an Kartoffeln jaͤhrlich lie-
fern kann, und will man den Ertrag an Nahrungsſtoff,
den dieſe Flaͤche durch den Bau der Kartoffeln gibt, mit
dem, den dieſelbe Flaͤche durch den Bau des Getreides
bringen wuͤrde, vergleichen: ſo muß zuvor ausgemittelt
werden, der wie vielſte Theil der ganzen Flaͤche Kartof-
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/168>, abgerufen am 07.07.2024.
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