Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.Für den Schfl. Rocken den Preis von
[Formel 1]
die Produktionskosten
[Formel 5]
die Transportkosten
[Formel 6]
die Landrente
[Formel 7]
Summe
[Formel 8]
[Tabelle] Auf unsere Frage erhalten wir also die Antwort: daß Dies muß so seyn, denn die Berechnung der Größe Fuͤr den Schfl. Rocken den Preis von
[Formel 1]
die Produktionskoſten
[Formel 5]
die Transportkoſten
[Formel 6]
die Landrente
[Formel 7]
Summe
[Formel 8]
[Tabelle] Auf unſere Frage erhalten wir alſo die Antwort: daß Dies muß ſo ſeyn, denn die Berechnung der Groͤße <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0155" n="141"/> <p>Fuͤr den Schfl. Rocken den Preis von <formula/><lb/> Thaler geſetzt, ergeben ſich hieraus die Produktionskoſten<lb/> fuͤr eine Ladung <formula/><lb/> Thaler. Die Landrente von 100000 □R. Ackerland oder<lb/> fuͤr 110 Ladungen Rocken betraͤgt <formula/>; auf<lb/> eine Ladung faͤllt alſo an Landrente <formula/><lb/> Fuͤr eine Ladung = 28,6 Schfl. Rocken betragen demnach</p><lb/> <list> <item>die Produktionskoſten <space dim="horizontal"/> <formula/></item><lb/> <item>die Transportkoſten <space dim="horizontal"/> <formula/></item><lb/> <item>die Landrente <space dim="horizontal"/> <hi rendition="#u"><formula/></hi></item><lb/> <item>Summe <formula/></item> </list><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>Auf unſere Frage erhalten wir alſo die Antwort: daß<lb/> aus allen Gegenden des iſolirten Staats (ſo weit der Bo-<lb/> den durch Kornbau noch eine Landrente abwirft) der Schfl.<lb/> Rocken zu 1½ Thaler nach der Stadt geliefert werden<lb/> kann, und daß der Anbau des Getreides fuͤr alle Gegen-<lb/> den des iſolirten Staats gleich vortheilhaft iſt.</p><lb/> <p>Dies muß ſo ſeyn, denn die Berechnung der Groͤße<lb/> der Landrente fuͤr die verſchiedenen Gegenden beruht grade<lb/> auf der Vorausſetzung, daß der Schfl. Rocken in der<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [141/0155]
Fuͤr den Schfl. Rocken den Preis von [FORMEL]
Thaler geſetzt, ergeben ſich hieraus die Produktionskoſten
fuͤr eine Ladung [FORMEL]
Thaler. Die Landrente von 100000 □R. Ackerland oder
fuͤr 110 Ladungen Rocken betraͤgt [FORMEL]; auf
eine Ladung faͤllt alſo an Landrente [FORMEL]
Fuͤr eine Ladung = 28,6 Schfl. Rocken betragen demnach
die Produktionskoſten [FORMEL]
die Transportkoſten [FORMEL]
die Landrente [FORMEL]
Summe [FORMEL]
Auf unſere Frage erhalten wir alſo die Antwort: daß
aus allen Gegenden des iſolirten Staats (ſo weit der Bo-
den durch Kornbau noch eine Landrente abwirft) der Schfl.
Rocken zu 1½ Thaler nach der Stadt geliefert werden
kann, und daß der Anbau des Getreides fuͤr alle Gegen-
den des iſolirten Staats gleich vortheilhaft iſt.
Dies muß ſo ſeyn, denn die Berechnung der Groͤße
der Landrente fuͤr die verſchiedenen Gegenden beruht grade
auf der Vorausſetzung, daß der Schfl. Rocken in der
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