der hinreichend ist, die Produktions- und Transportkosten zu vergüten, nach der Stadt geliefert werden.
In der Koppelwirthschaft, deren Landrente wir hier zum Maßstab nehmen müssen, gibt die 28,6 Meilen von der Stadt entfernte Gegend keine Landrente mehr. Se- tzen wir nun die für die Produktions- und Transportko- sten des Holzes gefundenen Formeln für x den Werth von 28,6: so ergibt sich, daß der Preis eines Faden Hol- zes in der Stadt selbst 55,6 Thlr. seyn muß.
Da nun das Holz für die Stadt ein unentbehrliches Bedürfniß ist: so wird auch dieser hohe Preis bezahlt werden müssen, im Fall das Holz aus den nähern Ge- genden nicht wohlfeiler geliefert werden kann.
Für das in den der Stadt näher gelegenen Gegenden gebauete Holz vermindern sich die Transportkosten; aber das Holz muß hier auf einem Boden erzeugt werden, der eine Landrente abwirft, und durch den Preis des Holzes müssen nicht bloß die Produktions- und Transportkosten, sondern auch die Landrente bezahlt werden.
Die Landrente für eine Ackerfläche von 100000 #R., welche x Meilen von der Stadt entfernt ist, beträgt nach §. 5.
[Formel 1]
Thaler. Der Ertrag des Grund und Bodens an Holz ist auf 100000 #R. 250 Faden; auf einen Faden fällt also (mit Weglassung der kleinen Brüche) an Landrente
[Formel 2]
Thaler.
Die drei Bestandtheile, aus denen der Preis des Holzes in der Stadt zusammengesetzt ist, betragen dann:
a. Produktionskosten
[Formel 3]
Thaler
b. Transportkosten
[Formel 4]
"
der hinreichend iſt, die Produktions- und Transportkoſten zu verguͤten, nach der Stadt geliefert werden.
In der Koppelwirthſchaft, deren Landrente wir hier zum Maßſtab nehmen muͤſſen, gibt die 28,6 Meilen von der Stadt entfernte Gegend keine Landrente mehr. Se- tzen wir nun die fuͤr die Produktions- und Transportko- ſten des Holzes gefundenen Formeln fuͤr x den Werth von 28,6: ſo ergibt ſich, daß der Preis eines Faden Hol- zes in der Stadt ſelbſt 55,6 Thlr. ſeyn muß.
Da nun das Holz fuͤr die Stadt ein unentbehrliches Beduͤrfniß iſt: ſo wird auch dieſer hohe Preis bezahlt werden muͤſſen, im Fall das Holz aus den naͤhern Ge- genden nicht wohlfeiler geliefert werden kann.
Fuͤr das in den der Stadt naͤher gelegenen Gegenden gebauete Holz vermindern ſich die Transportkoſten; aber das Holz muß hier auf einem Boden erzeugt werden, der eine Landrente abwirft, und durch den Preis des Holzes muͤſſen nicht bloß die Produktions- und Transportkoſten, ſondern auch die Landrente bezahlt werden.
Die Landrente fuͤr eine Ackerflaͤche von 100000 □R., welche x Meilen von der Stadt entfernt iſt, betraͤgt nach §. 5.
[Formel 1]
Thaler. Der Ertrag des Grund und Bodens an Holz iſt auf 100000 □R. 250 Faden; auf einen Faden faͤllt alſo (mit Weglaſſung der kleinen Bruͤche) an Landrente
[Formel 2]
Thaler.
Die drei Beſtandtheile, aus denen der Preis des Holzes in der Stadt zuſammengeſetzt iſt, betragen dann:
a. Produktionskoſten
[Formel 3]
Thaler
b. Transportkoſten
[Formel 4]
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der hinreichend iſt, die Produktions- und Transportkoſten
zu verguͤten, nach der Stadt geliefert werden.
In der Koppelwirthſchaft, deren Landrente wir hier
zum Maßſtab nehmen muͤſſen, gibt die 28,6 Meilen von
der Stadt entfernte Gegend keine Landrente mehr. Se-
tzen wir nun die fuͤr die Produktions- und Transportko-
ſten des Holzes gefundenen Formeln fuͤr x den Werth
von 28,6: ſo ergibt ſich, daß der Preis eines Faden Hol-
zes in der Stadt ſelbſt 55,6 Thlr. ſeyn muß.
Da nun das Holz fuͤr die Stadt ein unentbehrliches
Beduͤrfniß iſt: ſo wird auch dieſer hohe Preis bezahlt
werden muͤſſen, im Fall das Holz aus den naͤhern Ge-
genden nicht wohlfeiler geliefert werden kann.
Fuͤr das in den der Stadt naͤher gelegenen Gegenden
gebauete Holz vermindern ſich die Transportkoſten; aber
das Holz muß hier auf einem Boden erzeugt werden, der
eine Landrente abwirft, und durch den Preis des Holzes
muͤſſen nicht bloß die Produktions- und Transportkoſten,
ſondern auch die Landrente bezahlt werden.
Die Landrente fuͤr eine Ackerflaͤche von 100000 □R.,
welche x Meilen von der Stadt entfernt iſt, betraͤgt nach
§. 5. [FORMEL] Thaler. Der Ertrag des Grund
und Bodens an Holz iſt auf 100000 □R. 250 Faden;
auf einen Faden faͤllt alſo (mit Weglaſſung der kleinen
Bruͤche) an Landrente [FORMEL] Thaler.
Die drei Beſtandtheile, aus denen der Preis des
Holzes in der Stadt zuſammengeſetzt iſt, betragen dann:
a. Produktionskoſten [FORMEL] Thaler
b. Transportkoſten [FORMEL] »
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/147>, abgerufen am 30.07.2024.
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