man dem Grund und Boden selbst einen Werth beilegen.
Gesetzt nun, der Holzbestand aller 100 Kaveln sey = 15000 Faden; so würden, beim Zinsfuß von 5 prct., die Zinsen des im Holzbestande steckenden Kapitals gleich dem Werthe von 750 Faden Holz seyn. Werden diese von dem jährlichen Ertrag der Waldung = 1000 Faden abgezogen, so bleibt die Nutzung des Grund und Bodens selbst = 250 Faden.
Auf diese 250 Faden fallen nun alle mit der Forst- wirthschaft verbundenen Ausgaben: denn wenn jemand den ganzen Holzbestand niedergeschlagen und zu einem Geldkapital gemacht hätte, so würden alle diese Ausgaben ihn nicht mehr treffen -- und nur um den Mehrertrag von 250 Faden zu erhalten, werden die mit der Forstbe- wirthschaftung verbundenen Kosten noch ferner verwandt.
Sind nun die jährlichen Ausgaben = 500 Thlr., so betragen die Produktionskosten für einen Faden, auf dem Stamme selbst -- also ohne Fäll- und Schlaglohn -- 2 Thaler.
In den Produktionskosten -- in dem Sinne, wie ich diesen Ausdruck nehme -- ist keine Landrente enthalten: denn nur aus dem Ueberschuß des wirklichen Preises über die Produktionskosten geht erst die Landrente hervor.
Kostet nun das Fällen und Zerschlagen des Holzes einen halben Thaler pr. Faden: so wird der Faden an Ort und Stelle selbst 21/2 Thaler kosten.
Dieser Preis ist aber, so wie jeder andere in Geld ausgedrückte Preis nur für einen Standpunkt gültig, und ändert sich mit der Aenderung der Getreidepreise. Die Lösung unserer Aufgabe fordert aber Ansätze die für jeden Standpunkt in dem isolirten Staat gültig sind.
Wir müssen hier deshalb, eben so wie dies bei den Berechnungen über den Ackerbau geschehen ist, 1/4 der Aus- gabe in Geld und 3/4 derselben in Rocken ausdrücken.
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man dem Grund und Boden ſelbſt einen Werth beilegen.
Geſetzt nun, der Holzbeſtand aller 100 Kaveln ſey = 15000 Faden; ſo wuͤrden, beim Zinsfuß von 5 prct., die Zinſen des im Holzbeſtande ſteckenden Kapitals gleich dem Werthe von 750 Faden Holz ſeyn. Werden dieſe von dem jaͤhrlichen Ertrag der Waldung = 1000 Faden abgezogen, ſo bleibt die Nutzung des Grund und Bodens ſelbſt = 250 Faden.
Auf dieſe 250 Faden fallen nun alle mit der Forſt- wirthſchaft verbundenen Ausgaben: denn wenn jemand den ganzen Holzbeſtand niedergeſchlagen und zu einem Geldkapital gemacht haͤtte, ſo wuͤrden alle dieſe Ausgaben ihn nicht mehr treffen — und nur um den Mehrertrag von 250 Faden zu erhalten, werden die mit der Forſtbe- wirthſchaftung verbundenen Koſten noch ferner verwandt.
Sind nun die jaͤhrlichen Ausgaben = 500 Thlr., ſo betragen die Produktionskoſten fuͤr einen Faden, auf dem Stamme ſelbſt — alſo ohne Faͤll- und Schlaglohn — 2 Thaler.
In den Produktionskoſten — in dem Sinne, wie ich dieſen Ausdruck nehme — iſt keine Landrente enthalten: denn nur aus dem Ueberſchuß des wirklichen Preiſes uͤber die Produktionskoſten geht erſt die Landrente hervor.
Koſtet nun das Faͤllen und Zerſchlagen des Holzes einen halben Thaler pr. Faden: ſo wird der Faden an Ort und Stelle ſelbſt 2½ Thaler koſten.
Dieſer Preis iſt aber, ſo wie jeder andere in Geld ausgedruͤckte Preis nur fuͤr einen Standpunkt guͤltig, und aͤndert ſich mit der Aenderung der Getreidepreiſe. Die Loͤſung unſerer Aufgabe fordert aber Anſaͤtze die fuͤr jeden Standpunkt in dem iſolirten Staat guͤltig ſind.
Wir muͤſſen hier deshalb, eben ſo wie dies bei den Berechnungen uͤber den Ackerbau geſchehen iſt, ¼ der Aus- gabe in Geld und ¾ derſelben in Rocken ausdruͤcken.
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man dem Grund und Boden ſelbſt einen Werth beilegen.
Geſetzt nun, der Holzbeſtand aller 100 Kaveln ſey
= 15000 Faden; ſo wuͤrden, beim Zinsfuß von 5 prct.,
die Zinſen des im Holzbeſtande ſteckenden Kapitals gleich
dem Werthe von 750 Faden Holz ſeyn. Werden dieſe
von dem jaͤhrlichen Ertrag der Waldung = 1000 Faden
abgezogen, ſo bleibt die Nutzung des Grund und Bodens
ſelbſt = 250 Faden.
Auf dieſe 250 Faden fallen nun alle mit der Forſt-
wirthſchaft verbundenen Ausgaben: denn wenn jemand
den ganzen Holzbeſtand niedergeſchlagen und zu einem
Geldkapital gemacht haͤtte, ſo wuͤrden alle dieſe Ausgaben
ihn nicht mehr treffen — und nur um den Mehrertrag
von 250 Faden zu erhalten, werden die mit der Forſtbe-
wirthſchaftung verbundenen Koſten noch ferner verwandt.
Sind nun die jaͤhrlichen Ausgaben = 500 Thlr., ſo
betragen die Produktionskoſten fuͤr einen Faden, auf dem
Stamme ſelbſt — alſo ohne Faͤll- und Schlaglohn —
2 Thaler.
In den Produktionskoſten — in dem Sinne, wie ich
dieſen Ausdruck nehme — iſt keine Landrente enthalten:
denn nur aus dem Ueberſchuß des wirklichen Preiſes uͤber
die Produktionskoſten geht erſt die Landrente hervor.
Koſtet nun das Faͤllen und Zerſchlagen des Holzes
einen halben Thaler pr. Faden: ſo wird der Faden an Ort
und Stelle ſelbſt 2½ Thaler koſten.
Dieſer Preis iſt aber, ſo wie jeder andere in Geld
ausgedruͤckte Preis nur fuͤr einen Standpunkt guͤltig, und
aͤndert ſich mit der Aenderung der Getreidepreiſe. Die
Loͤſung unſerer Aufgabe fordert aber Anſaͤtze die fuͤr jeden
Standpunkt in dem iſolirten Staat guͤltig ſind.
Wir muͤſſen hier deshalb, eben ſo wie dies bei den
Berechnungen uͤber den Ackerbau geſchehen iſt, ¼ der Aus-
gabe in Geld und ¾ derſelben in Rocken ausdruͤcken.
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/145>, abgerufen am 30.07.2024.
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