ten Staat, die D. W. schon bei dem Preise von 0,470 Thlr. für den Schfl. Rocken betrieben werden kann, und daß erst bei einem Preise, der höher als 0,665 Thlr. für den Schfl. ist, die K. W. einen größern Reinertrag gibt, als die D. W. Gäbe es nun keine andern als die reinen Wirthschaftsformen, so würde der Acker bei den Preisen, die zwischen 0,470 Thlr. und 0,665 Thlr. liegen, nur durch D. W. genutzt werden können, während hier doch schon eine stärkere Dungerzeugung, als die reine D. W. liefert, vortheilhaft wird, wenn diese nur mit mindern Kosten als bei der reinen K. W. statt finden, bewirkt werden kann -- welches beides durch die gemischten Wirth- schaften geschieht.
Wir haben ferner in §. 16. gesehen, daß in der rei- nen Koppelwirthschaft nur ein mittlerer Reichthum von 373° in 1000 #R. genutzt werden kann, während die F. W. W. einen mittlern Reichthum von 510° nützlich verwendet. Sollte nun beim steigenden Reichthum die K. W. plötzlich und auf einmal zur F. W. W. überge- hen: so würde hier eine Wirthschaft eingeführt werden, für die der Boden noch nicht reich genug ist, und durch die deshalb der reine Geldertrag vermindert würde. Die K. W. mit gedüngtem Nachschlag kann einen höhern mitt- lern Reichthum als 373° sehr gut nutzen, ohne in ihrer Organisation kostbarer zu werden, als die reine K. W. -- und sie wird dadurch zu einer nützlichen Stuffenleiter zwischen der reinen K. W. und der F. W. W.
Denken wir uns nun, statt des beharrenden Zustan- des ein leises und allmäliges aber dauerndes Steigen des Getreidepreises und des Bodenreichthums -- wie dies auch in der Wirklichkeit in der Regel der Fall ist -- so würden wir in einer einzelnen Wirthschaft im Laufe der Zeit alle Formen erblicken, die wir hier als vereinzelt und neben einanderstehend betrachtet haben.
ten Staat, die D. W. ſchon bei dem Preiſe von 0,470 Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken betrieben werden kann, und daß erſt bei einem Preiſe, der hoͤher als 0,665 Thlr. fuͤr den Schfl. iſt, die K. W. einen groͤßern Reinertrag gibt, als die D. W. Gaͤbe es nun keine andern als die reinen Wirthſchaftsformen, ſo wuͤrde der Acker bei den Preiſen, die zwiſchen 0,470 Thlr. und 0,665 Thlr. liegen, nur durch D. W. genutzt werden koͤnnen, waͤhrend hier doch ſchon eine ſtaͤrkere Dungerzeugung, als die reine D. W. liefert, vortheilhaft wird, wenn dieſe nur mit mindern Koſten als bei der reinen K. W. ſtatt finden, bewirkt werden kann — welches beides durch die gemiſchten Wirth- ſchaften geſchieht.
Wir haben ferner in §. 16. geſehen, daß in der rei- nen Koppelwirthſchaft nur ein mittlerer Reichthum von 373° in 1000 □R. genutzt werden kann, waͤhrend die F. W. W. einen mittlern Reichthum von 510° nuͤtzlich verwendet. Sollte nun beim ſteigenden Reichthum die K. W. ploͤtzlich und auf einmal zur F. W. W. uͤberge- hen: ſo wuͤrde hier eine Wirthſchaft eingefuͤhrt werden, fuͤr die der Boden noch nicht reich genug iſt, und durch die deshalb der reine Geldertrag vermindert wuͤrde. Die K. W. mit geduͤngtem Nachſchlag kann einen hoͤhern mitt- lern Reichthum als 373° ſehr gut nutzen, ohne in ihrer Organiſation koſtbarer zu werden, als die reine K. W. — und ſie wird dadurch zu einer nuͤtzlichen Stuffenleiter zwiſchen der reinen K. W. und der F. W. W.
Denken wir uns nun, ſtatt des beharrenden Zuſtan- des ein leiſes und allmaͤliges aber dauerndes Steigen des Getreidepreiſes und des Bodenreichthums — wie dies auch in der Wirklichkeit in der Regel der Fall iſt — ſo wuͤrden wir in einer einzelnen Wirthſchaft im Laufe der Zeit alle Formen erblicken, die wir hier als vereinzelt und neben einanderſtehend betrachtet haben.
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ten Staat, die D. W. ſchon bei dem Preiſe von 0,470
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daß erſt bei einem Preiſe, der hoͤher als 0,665 Thlr. fuͤr
den Schfl. iſt, die K. W. einen groͤßern Reinertrag gibt,
als die D. W. Gaͤbe es nun keine andern als die reinen
Wirthſchaftsformen, ſo wuͤrde der Acker bei den Preiſen,
die zwiſchen 0,470 Thlr. und 0,665 Thlr. liegen, nur
durch D. W. genutzt werden koͤnnen, waͤhrend hier doch
ſchon eine ſtaͤrkere Dungerzeugung, als die reine D. W.
liefert, vortheilhaft wird, wenn dieſe nur mit mindern
Koſten als bei der reinen K. W. ſtatt finden, bewirkt
werden kann — welches beides durch die gemiſchten Wirth-
ſchaften geſchieht.
Wir haben ferner in §. 16. geſehen, daß in der rei-
nen Koppelwirthſchaft nur ein mittlerer Reichthum von
373° in 1000 □R. genutzt werden kann, waͤhrend die
F. W. W. einen mittlern Reichthum von 510° nuͤtzlich
verwendet. Sollte nun beim ſteigenden Reichthum die
K. W. ploͤtzlich und auf einmal zur F. W. W. uͤberge-
hen: ſo wuͤrde hier eine Wirthſchaft eingefuͤhrt werden,
fuͤr die der Boden noch nicht reich genug iſt, und durch
die deshalb der reine Geldertrag vermindert wuͤrde. Die
K. W. mit geduͤngtem Nachſchlag kann einen hoͤhern mitt-
lern Reichthum als 373° ſehr gut nutzen, ohne in ihrer
Organiſation koſtbarer zu werden, als die reine K. W. —
und ſie wird dadurch zu einer nuͤtzlichen Stuffenleiter
zwiſchen der reinen K. W. und der F. W. W.
Denken wir uns nun, ſtatt des beharrenden Zuſtan-
des ein leiſes und allmaͤliges aber dauerndes Steigen
des Getreidepreiſes und des Bodenreichthums — wie dies
auch in der Wirklichkeit in der Regel der Fall iſt — ſo
wuͤrden wir in einer einzelnen Wirthſchaft im Laufe der
Zeit alle Formen erblicken, die wir hier als vereinzelt
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/138>, abgerufen am 30.07.2024.
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