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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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sagen nichts von der Römischen Kirche; und stehet zu untersuchen, ob nicht vielmehr das Judenthum, so sich dem HErrn Christo und seiner heiligen Lehre widersetzte, zu verstehen sey. 11.) Die alten Papisten haben diesen Spruch appliciret auf das ärgerliche Leben ihrer vielen in der Römischen Kirchen, aber nicht auf die Lehre derselben, so fern sie in der H. Schrifft verfasset, und im Catechismo, als einem kurtzen Begriff, vorgetragen ist. 12.) Besiehe die 2.) Anmerckung. Also muß man auch dieses nicht praesupponiren, sondern probiren. 13.) Die Catholischen erfodern sowohl als wir den Glauben zur Rechtfertigung und Loßzehlung von den Sünden: und schreibet D. AEgid. Hunnius in praefat. ad Quaest. & Respons. de Ecclesia: Articulus de justificatione sub Papatu integer servatus est. Tom. 1. p. 1254. 14.) Hierinn hat zwar die Päbstliche Geistlichkeit geirret und irret noch; aber was können die andern Glieder der Römischen Kirche davor? Unterdessen bleiben doch bey ihnen die Worte der Einsetzung, und können sie den Nutzen haben des H. Abendmahls, daß sie es gebrauchen zu Stärckung ihres Glaubens, zur Besserung ihres Lebens und zum Gedächtnüß des bittren Leidens und Sterbens JEsu Christi. 15.) Daß der Pabst der Anti-Christ sey, ist wahr, ist auch nicht wahr, wie D. Fabricius ausgeführet, pag. 574. Amoenitat. Theolog. Ein jeder, der Christo mit der Lehre oder mit dem Leben widerstrebet, ist ein Anti-Christ, das ist ein Widersacher Christi. Was bekümmern wir uns um andre? Lasset uns in unsern eigenen Busen greiffen und uns selbst prüffen. 16.) D. Calixtus giebt es zu, von gottlosen Päbsten, aber nicht von allen Päbsten. Er nimmt aus den damahls regierenden löblichen Pabst Urbanum IIX. und andre seines gleichen. 17.) Diese Praesupposita sind noch nicht richtig, sondern bedürffen eines guten Beweises. 18.) Die Ehen werden im Himmel gemacht, nach dem alten Sprichwort; kommt nun der Antrag ohngefehr, so schreibe man es nicht unbillig der Göttlichen Providenz zu, und ist nicht nöthig darüber zu zweiflen. 19.) Es muß erstlich bewiesen werden, daß dieses dem geoffenbarten Wort GOttes, und dem ihm gebührenden Dienst zuwider sey. 20.) Offt, aber nicht allemahl. Und wann solches offt geschicht, ergo auch hier? dieses ist auch noch zu beweisen.

Summarischer Inhalt eines Spenerischen

§. XXI. Gleichwie es aber insgemein zu geschehen pfleget, daß wo die Theologi unter sich nicht einig sind, eine jede Parthie gar leichte bey Hofe sowohl einige von denen Fürstlichen Personen, als von denen Hof-Ministris und Bedienten, so wohl männlichen als weiblichen Geschlechts zu Vertheydigern, Verfechtern und Anhängern bekömmt, und also die

sagen nichts von der Römischen Kirche; und stehet zu untersuchen, ob nicht vielmehr das Judenthum, so sich dem HErrn Christo und seiner heiligen Lehre widersetzte, zu verstehen sey. 11.) Die alten Papisten haben diesen Spruch appliciret auf das ärgerliche Leben ihrer vielen in der Römischen Kirchen, aber nicht auf die Lehre derselben, so fern sie in der H. Schrifft verfasset, und im Catechismo, als einem kurtzen Begriff, vorgetragen ist. 12.) Besiehe die 2.) Anmerckung. Also muß man auch dieses nicht praesupponiren, sondern probiren. 13.) Die Catholischen erfodern sowohl als wir den Glauben zur Rechtfertigung und Loßzehlung von den Sünden: und schreibet D. AEgid. Hunnius in praefat. ad Quaest. & Respons. de Ecclesia: Articulus de justificatione sub Papatu integer servatus est. Tom. 1. p. 1254. 14.) Hierinn hat zwar die Päbstliche Geistlichkeit geirret und irret noch; aber was können die andern Glieder der Römischen Kirche davor? Unterdessen bleiben doch bey ihnen die Worte der Einsetzung, und können sie den Nutzen haben des H. Abendmahls, daß sie es gebrauchen zu Stärckung ihres Glaubens, zur Besserung ihres Lebens und zum Gedächtnüß des bittren Leidens und Sterbens JEsu Christi. 15.) Daß der Pabst der Anti-Christ sey, ist wahr, ist auch nicht wahr, wie D. Fabricius ausgeführet, pag. 574. Amoenitat. Theolog. Ein jeder, der Christo mit der Lehre oder mit dem Leben widerstrebet, ist ein Anti-Christ, das ist ein Widersacher Christi. Was bekümmern wir uns um andre? Lasset uns in unsern eigenen Busen greiffen und uns selbst prüffen. 16.) D. Calixtus giebt es zu, von gottlosen Päbsten, aber nicht von allen Päbsten. Er nimmt aus den damahls regierenden löblichen Pabst Urbanum IIX. und andre seines gleichen. 17.) Diese Praesupposita sind noch nicht richtig, sondern bedürffen eines guten Beweises. 18.) Die Ehen werden im Himmel gemacht, nach dem alten Sprichwort; kommt nun der Antrag ohngefehr, so schreibe man es nicht unbillig der Göttlichen Providenz zu, und ist nicht nöthig darüber zu zweiflen. 19.) Es muß erstlich bewiesen werden, daß dieses dem geoffenbarten Wort GOttes, und dem ihm gebührenden Dienst zuwider sey. 20.) Offt, aber nicht allemahl. Und wann solches offt geschicht, ergo auch hier? dieses ist auch noch zu beweisen.

Summarischer Inhalt eines Spenerischen

§. XXI. Gleichwie es aber insgemein zu geschehen pfleget, daß wo die Theologi unter sich nicht einig sind, eine jede Parthie gar leichte bey Hofe sowohl einige von denen Fürstlichen Personen, als von denen Hof-Ministris und Bedienten, so wohl männlichen als weiblichen Geschlechts zu Vertheydigern, Verfechtern und Anhängern bekömmt, und also die

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[84/0092] sagen nichts von der Römischen Kirche; und stehet zu untersuchen, ob nicht vielmehr das Judenthum, so sich dem HErrn Christo und seiner heiligen Lehre widersetzte, zu verstehen sey. 11.) Die alten Papisten haben diesen Spruch appliciret auf das ärgerliche Leben ihrer vielen in der Römischen Kirchen, aber nicht auf die Lehre derselben, so fern sie in der H. Schrifft verfasset, und im Catechismo, als einem kurtzen Begriff, vorgetragen ist. 12.) Besiehe die 2.) Anmerckung. Also muß man auch dieses nicht praesupponiren, sondern probiren. 13.) Die Catholischen erfodern sowohl als wir den Glauben zur Rechtfertigung und Loßzehlung von den Sünden: und schreibet D. AEgid. Hunnius in praefat. ad Quaest. & Respons. de Ecclesia: Articulus de justificatione sub Papatu integer servatus est. Tom. 1. p. 1254. 14.) Hierinn hat zwar die Päbstliche Geistlichkeit geirret und irret noch; aber was können die andern Glieder der Römischen Kirche davor? Unterdessen bleiben doch bey ihnen die Worte der Einsetzung, und können sie den Nutzen haben des H. Abendmahls, daß sie es gebrauchen zu Stärckung ihres Glaubens, zur Besserung ihres Lebens und zum Gedächtnüß des bittren Leidens und Sterbens JEsu Christi. 15.) Daß der Pabst der Anti-Christ sey, ist wahr, ist auch nicht wahr, wie D. Fabricius ausgeführet, pag. 574. Amoenitat. Theolog. Ein jeder, der Christo mit der Lehre oder mit dem Leben widerstrebet, ist ein Anti-Christ, das ist ein Widersacher Christi. Was bekümmern wir uns um andre? Lasset uns in unsern eigenen Busen greiffen und uns selbst prüffen. 16.) D. Calixtus giebt es zu, von gottlosen Päbsten, aber nicht von allen Päbsten. Er nimmt aus den damahls regierenden löblichen Pabst Urbanum IIX. und andre seines gleichen. 17.) Diese Praesupposita sind noch nicht richtig, sondern bedürffen eines guten Beweises. 18.) Die Ehen werden im Himmel gemacht, nach dem alten Sprichwort; kommt nun der Antrag ohngefehr, so schreibe man es nicht unbillig der Göttlichen Providenz zu, und ist nicht nöthig darüber zu zweiflen. 19.) Es muß erstlich bewiesen werden, daß dieses dem geoffenbarten Wort GOttes, und dem ihm gebührenden Dienst zuwider sey. 20.) Offt, aber nicht allemahl. Und wann solches offt geschicht, ergo auch hier? dieses ist auch noch zu beweisen. §. XXI. Gleichwie es aber insgemein zu geschehen pfleget, daß wo die Theologi unter sich nicht einig sind, eine jede Parthie gar leichte bey Hofe sowohl einige von denen Fürstlichen Personen, als von denen Hof-Ministris und Bedienten, so wohl männlichen als weiblichen Geschlechts zu Vertheydigern, Verfechtern und Anhängern bekömmt, und also die

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/92>, abgerufen am 25.11.2024.